Denkfaule Kantonsräte brauchen wir nicht

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Die Befürworter argumentieren, dass ein Verordnungs-Veto «die Gewaltenteilung verfeinern würde.» Wahr ist leider das Gegenteil: Die Gewaltenteilung würde verwischt. Bislang gilt: Der Kantonsrat gibt in einem Gesetz die Grundsätze der staatlichen Aufgabenerfüllung vor, der Regierungsrat ist für den Vollzug der Gesetze zuständig. Den Handlungsspielraum, der ihm das Gesetz dabei einräumt, regelt er in einer Verordnung. In aller Regel ist dieser Spielraum beschränkt, zumindest dann wenn der Kantonsrat seine Arbeit richtig macht.

Das Verordnungs-Veto ist nun aber eine Einladung ans Parlament bei der Formulierung von Gesetzen nachlässig und unsorgfältig zu werden. Er kann auch mal den «Föifer grade» sein lassen oder sich sagen, «soll sich doch mal die Regierung über diesen Punkt den Kopf zerbrechen» – man kann ja dann immer noch im Nachhinein das Veto einlegen. Doch (denk)faule Kantonsräte brauchen wir nicht.

Zudem führt das Verordnungs-Veto zu Rechtsunsicherheiten: Es hat nur kassatorische Wirkung, d.h. es wird ein Erlass abgelehnt, aber nicht gleichzeitig ein anderer erlassen. Der Regierungsrat müsste also wieder eine neue Verordnung erarbeiten, die dann wieder vom Kantonsrat blockiert werden könnte. Das kann dauern und was dann bis zur Lösung des Konflikts gilt, bleibt unklar bzw. müsste vor Gericht geklärt werden.

Ein letzter Punkt: Offenbar misstraut die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat der bürgerlichen Mehrheit im Regierungsrat und hat das Gefühl, man müsse sie an die kurze Leine nehmen. Da fragt man sich natürlich unwillkürlich: Haben die bürgerlichen Parteien etwa die falschen Leute für den Regierungsrat vorgeschlagen?

Beitrag erschienen am 15. März im «Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster» im Rahmen der wöchentlichen Rubrik «Pro und Contra».

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