Kein Sondersetting für LaienrichterInnen

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Die Schweiz ist bekanntlich stolz auf ihre exzellente Berufsbildung: Wir lassen unsere Rohre durch professionelle Klempner flicken, vertrauen unsere Kinder ausgebildeten Lehrkräften an, und wenn wir Zahnweh haben, gehen wir auch nicht mehr zu Dorfschmid, um den schmerzenden Zahn ziehen zu lassen, sondern suchen einen Zahnarzt auf. Mit anderen Worten: Wir lassen überall die Profis ran. Einzig an den Bezirksgerichten ist dies heute noch anders: Hier dürfen bislang auch juristische Laien richten.

Es ist zuzugeben: Über viele Jahrzehnte haben LaienrichterInnen gute Dienste geleistet. Doch die Zeiten ändern sich: Früher wurden fast alle Urteile von Gremien aus drei RichterInnen gefällt. Mit der vor ein paar Jahren revidierten Prozessordnung werden nun aber fast alle Fälle vor Einzelrichtern verhandelt. Und da sind die Anforderugen an die Prozessführung und die Urteilsfestlegung höher und ohne juristischs Studium nur schwer zu meistern. In den vergangenen Jahren ist es an mehreren Bezirksgerichten immer wieder zu Situationen gekommen, in denen Laienrichter als Einzelrichter überfordert waren und innert kürzester Zeit aufgeben mussten. In anderen Fällen hat das Obergericht versucht, Laienrichter dadurch zu stützen, in dem es ihnen erfahrene juristische Sekretäre zur Seite stellte, welche den Mangel an Fachwissen auffangen sollten. Ein solches «Sondersetting für Laienrichter» (NZZ) ist aber zum einen sehr teuer, vor allem aber auch demokratiepolitsch fragwürdig: Es kann doch nicht sein, dass der juristische Sekretär zum «Schatten-Richter» wird und der vom Volk gewählte Richter das Urteil nur noch unterschreibt. So wird das Vertrauen in die Justiz untergraben.

Der Kanton Zürich ist der letzte grosse Deutschschweizer Kanton, der das Laienrichtertum noch kennt, alle anderen Kantone sind davon weggekommen. Es ist an der Zeit, dass auch der Kanton Zürich in der Abstimmung vom 5. Juni diesen Schritt macht und inskünftig für ein Richteramt ein juristisches Studium vorschreibt, genauso wie es bei Anwälten eine Anwaltsprüfung, bei Lehrpersonen ein Lehrerdiplom und bei Zahnärztinnen ein zahnmedizinisches Studium verlangt. Deshalb empfiehlt sich ein Ja zu dieser Abstimmungsvorlage.

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