Machen Spitalprivatisierungen wie beim KSW Sinn? Nein.

von (Kommentare: 0)

Lange Zeit bestand Konsens darüber, dass wichtige öffentliche Aufgaben – Bildung, Gesundheit, Sicherheit etc. – auch öffentlich erbracht werden sollen. Das stellt die Grundversorgung sicher und sichert der Bevölkerung die demokratische Kontrolle. Doch seit einigen Jahren heisst es nun, die Spitäler müssten flexibler und schneller auf Veränderungen reagieren können. Richtig, nur: Die Spitäler, die heute als öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert sind, wie etwa das zur Privatisierung vorgesehene Kantonsspital Winterthur (KSW) können bereits heute flexibel und schnell reagieren. Und das KSW ist erfolgreich: Es schreibt Gewinne, die Zufriedenheit von Kunden und MitarbeiterInnen ist hoch. Um erfolgreich zu sein, ist eine neue Rechtsform nicht nötig.

Deshalb wird nun ein neues Argument in den Vordergrund gestellt: Der Kanton dürfe nicht Regulator, Aufsichtsbehörde, Finanzierer und gleichzeitig Betreiber eines Spitals sein. Dieses Argument ist vorgeschoben und höchst ideologisch, denn zu Ende gedacht hiesse das, dass wir auch die Volksschule privatisieren müssten, da die öffentliche Hand hier ebenfalls all diese Funktionen wahrnimmt. Wollen wir das?

Die öffentlichen Spitäler wurden von der Bevölkerung gegründet und finanziert, sie sind Volksvermögen. Ich will nicht, dass bei ihnen Gesundheitskonzerne, die primär auf Gewinn aus sind, das Sagen haben. Beim Spital Uster hat sich gezeigt, dass der Bevölkerung die Mitsprache wichtig ist: Sie hat die Privatisierung abgelehnt und kann darum schon bald an der Urne über einen Um- und Erweiterungsbau – den ich persönlich unterstütze – entscheiden. Und das ist gut und richtig so.

Beitrag erschienen am 12. Oktober im «Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster» im Rahmen der wöchentlichen Rubrik «Pro und Contra».

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben