APV – eine für Uster massgesschneiderte Lösung

Abstimmungen Parkplatz-Verordnung

Am 1. September stimmen die Ustermer Stimmberechtigten über die Abstellplatz-Verordnung (APV) ab. Diese löst das bisherige Reglement aus dem Jahre 1992 ab und trägt der Entwicklung Usters zu einer urbanen, mit ÖV und Langsamverkehr gut erschlossenen Stadt, gleichzeitig aber auch den Bedürfnissen der lokalen Wirtschaft Rechnung. Eine massgeschneiderte Lösung für Uster, ein Kompromiss für die Zukunft, der von der SP Uster unterstützt wird: Sie hat die Ja-Parole für die Abstimmung vom 1. September beschlossen.

In der neuen Abstellplatz-Verordnung wird geregelt, wie die minimale und maximale Anzahl Abstellplätze für Auto, Motorräder und Velos ermittelt wird. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser die Erschliessung mit dem ÖV desto weniger Abstellplätze müssen und können erstellt werden. Eine sinnvolle Regelung, führen doch weniger Pflichtparkplätze für Motorfahrzeuge zu geringeren Baukosten (beispielsweise durch Verzicht auf ein zweites teures Untergeschoss im Grundwasser) und somit zu tieferen Kaufpreisen oder Mietzinsen. Gleichzeitig enthält die APV auch Bestimmungen, wann von diesem Mechanismus abgewichen werden darf, womit neu viel besser als bisher auf spezielle Bedürfnisse reagiert werden kann. 

Ein vernünftiger Kompromiss

Die Anpassung der Parkplatzverordnung an die heutigen Verhältnisse ist dringend nötig: die heute noch geltenden Regeln stammen aus dem Jahre 1992. Aus einer Zeit also, als der öffentliche Verkehr bei weitem nicht so gut war wie heute, wo die S-Bahn erste gerade ihren Betrieb aufgenommen hatte und Velowege noch eine Seltenheit waren. Der ÖV wird – das nächste Mal bereits im Dezember 2019 – noch mehr ausgebaut. Uster war noch nie so gut erreichbar wie heute – von überall her im Viertelstundentakt.

Der Gemeinderat hat über die APV lange diskutiert und um einen Kompromiss gerungen. Was nun vorliegt, ist ein vernünftiger Kompromiss. Vor allem die Wirtschaftsverbände waren mit der unrsprünglichen Vorlage des damals noch bürgerlichen Stadtrates nicht einverstanden. Der Gemeinderat hat diese Sorgen ernst genommen und in den meisten Gebieten die Anzahl zulässiger Beschäftigtenparkplätze deutlich – um bis zu 50 Prozent – erhöht. Es wurde also eine Vorlage mit Augenmass ausgearbeitet, eine Vorlage massgeschneidert für Uster.

Wenig verständliche Opposition

Dass nun die Wirtschaftsverbände, denen man stark entgegengekommen ist, nicht dahinterstehen können, ist bedauerlich. Und auch wenig verständlich: Anfang Jahr hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan Gerichtsplatz genehmigt. Die darin enthaltenen Regelungen für die Parkplätze wurde von bürgerlicher Seite als vorbildlich gelobt. Regelungen notabene, die deckungsgleich mit der neuen APV sind.

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