Gemeinderatssitzung: Neue Leistungsverträge für FRJZ-Träger

Stadthaus Uster

Vier sehr unterschiedliche Vorlagen standen an der letzten Gemeinderatssitzung auf dem Programm, so etwa der Abschluss eines neuen Leistungskontraktes mit dem Verein Freizeit und Jugendarbeit Region Uster, der unter anderem das Freizeit- und Jugendhaus Uster betreibt. Darüberhinaus ging es um die amtlichen Publikationen, die Anpassung der Behördenentschädigungen an die Teuerung sowie die aufgrund neuen kantonalen Rechts obsolet gewordene Bürgerrechts-Verordnung der Stadt Uster.

Der Verein Freizeit- und Jugendarbeit Region Uster betreibt im öffentlichen Auftrag die offene Jugendarbeit der Gemeinden Uster und Greifensee. Er wird dafür durch die beiden Gemeinden auf der Basis eines Leistungskontraktes entschädigt. Da sich gerade die Lebenslage von Jugendlichen über die Jahren stetig wandelt, macht es Sinn, diese Leistungskontrakte von Zeit zu Zeit neu auszurichten. Genau dies hat man nun gemacht, wie Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP) dem Gemeinderat erklärte. So komme heute beispielsweise der aufsuchenden Jugendarbeit eine zunehmend grössere Bedeutung zu.

Gemeinsam mit dem Verein wurden die neuen Leistungskontrakte verhandelt. Neu findet die Gesamtkoordination und Steuerung durch die Stadt Uster statt, auch die inhaltliche Ausrichtung wird durch den Verein neu in Kooperation mit der Stadt Uster festgelegt. Im betrieblichen Alltag wird hingegen die Autonomie gestärkt und die Strukturen mit der Stadt Uster entflechtet. Zudem wurde für die kommenden vier Jahre jeweils 610‘000 (2019/2020) bzw. 580‘000 Franken (2021/2022) ins Globalbudget der Stadt Uster eingestellt. 

In der Diskussion zeigte sich, dass der Antrag auf breite Zustimmung stossen würde. Vereinzelt gab es kritische Worte, etwa weshalb die Erarbeitung der neuen Kontrakte so lange gedauert hätte, oder es wurde die Frage aufgeworfen, ob es nicht noch Optimierungspotential im Betrieb geben würde. Doch am Ende stimmte der Rat dem Antrag einstimmig zu.

Ebenfalls einiges zu diskutieren gab der Antrag des Stadtrates, als amtliche Publikationsorgan neu die Website der Stadt Uster zu bezeichnen. Aus dem Parlament gab es dabei durchaus kritische Worte, was das für ältere Menschen bedeuten würde oder welche Folgen dies für das bisherige amtliche Publikationsorgan «Anzeiger von Uster» bedeuten würde, das auf Inserateeinnahmen von rund 100‘000 Franken pro Jahr verzichten muss. Stadtpräsidentin Barbara Thalmann verwies darauf, dass gewisse Publikationen, die gerade für die ältere Bevölkerung von Interesse sind, weiterhin in der Zeitung publiziert würden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag nach gewalteter Diskussion schliesslich mit 24:6 Stimmen zu.

Weiter hat der Gemeinderat:

  • Einstimmig die Verordnung über die Entschädigungen der Behörden an die Teuerung angepasst.
  • Mit 33:0 Stimmen der Aufhebung der Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Uster zugestimmt, welche neu durch übergeordnetes kantonales Recht ersetzt wird.

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