SP Uster sagt Nein zum Demokratieabbau beim Spital

Spital Uster

An einer gut besuchten Mitgliederversammlung haben die Mitglieder der SP Uster über die Umwandlung des Zweckverbandes Spital Uster in eine Aktiengesellschaft diskutiert. Die SP-Gemeinderatsmitglieder Kathrin Agosti und Walter Strucken schilderten in einem Referat die Ausgangslage und machten klar, dass es hier um mehr geht, als um eine blosse rechtliche Änderung der Trägerschaft. Es geht um die Frage, ob die Bevölkerung ihr demokratisches Mitspracherecht im Gesundheitswesen aus der Hand geben wolle oder nicht. Die SP Uster will dies nicht und empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten am 8. März zweimal ein Nein zur Privatisierungsvorlage in die Urne zu legen.

Kathrin Agosti und Walter Strucken zeigten in ihren Referaten die Hintergründe der Abstimmungsvorlage auf: Unter Hinweis auf das neue Spitalfinanzierungsgesetz wollten Management und Verwaltungsrat des Spitals mehr Handlungsspielraum für sich gewinnen. Aus ihrer Sicht ist die demokratische Mitsprache offensichtlich hinderlich. In einem Zweckverband steht den Stimmberechtigten Initiativ- und Referendumsrecht zu und sie können bei wichtigen Vorhaben – zu denken ist etwa an die geplante Rehabilitationsklinik – mitreden. Anders in der Aktiengesellschaft: Diese ist privatrechtlich organisiert, eine Mitsprache des Volkes entfällt.

Natürlich wüssten auch die Spitalverantwortlichen, dass ein Demokratieabbau nicht populär sei, deshalb versuchten sie mit verschiedenen Instrumenten wie eine Interkommunale Vereinbarung oder einen Aktionärsbindungsvertrag die Privatisierung abzufedern. Doch diese Verträge seien nicht viel mehr als Beruhigungspillen für die Bevölkerung, blieben in vielem vage und seien zudem zeitlich befristet. Ins gleiche Kapitel fällt die Tatsache, dass die neue Aktiengesellschaft schönfärberisch als «gemeinnützig» bezeichnet wird. Doch gemäss Aktienrecht gibt es einen solchen Typ von Aktiengesellschaft gar nicht. Und weil die Gemeinden nach einer Sperrfrist ihre Aktien auch an private Investoren verkaufen dürfen, bleibt diese Selbstbezeichnung eine reine Worthülse: Mögliche private Investoren – etwa grosse Klinikkonzerne – sind letztlich nur an einem interessiert, an ihrem Profit.

Die Befürworter der Privatisierung argumentieren weiter damit, dass eine Aktiengesellschaft das finanzielle Risiko für die Gemeinden reduziere. Diese Argumentation verwies Kathrin Agosti ins Reich der Märchen. Zwar hafteten die Gemeinden gemäss Lehrbuch als Aktionäre in der Tat nur mit ihrem Aktienkapital. Ungeachtet dessen bleibe aber die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe, für die die Gemeinden verantwortlich bleiben. Deshalb sei die Vorstellung, die Gemeinden könnten das Spital Uster bei einer finanziellen Schieflage einfach so Konkurs gehen lassen, reine Illusion. Womit sich der Kreis der Argumentation schliesst: Wenn am Ende in jedem Fall die Gesellschaft die Verantwortung trage, dann solle sie auch ihr Mitspracherecht behalten. Und bei einer Aktiengesellschaft gäbe sie eben dieses auf.

Diese Argumente überzeugten die anwesenden Mitglieder der SP Uster: Nach angeregter Diskussion beschlossen sie ohne Gegenstimmen den Stimmberechtigten für die Abstimmungen am 8. März zweimal ein Nein zu empfehlen.

Ausführliches Argumentarium (PDF, 98 KB)

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