Zeughausareal muss klares Profil erhalten

Zeughaus Uster

Im Rahmen des Einwendungsverfahrens zum Gestaltungsplan Zeughausareal fordert die SP-Gemeinderatsfraktion substantielle Verbesserungen. So verlangt sie, dass die vorgesehene Wohnnutzung ausschliesslich gemeinnützigen Wohnbauträgern vorbehalten bleibt. Weiter verlangt sie mehr Flächen für Gewerbebetriebe. Und nicht zuletzt fordert sie, dass die Stadt Uster bereits frühzeitig ihr Interesse an dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht bei der armasuisse deponiert.

Die SP-Gemeinderatsfraktion hat die Entwicklung des Zeughausareals in der Vergangenheit eng begleitet und als einzige Fraktion bereits früh zu konkreten Nutzungsabsichten auf diesem für Uster zentralen Areal geäussert. Sie hat nun die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Zeughausareal dazu genutzt, nochmals mit Nachdruck auf ein paar zentrale Anliegen zu verweisen.

So verlangt die SP, dass die geplante Wohnnutzung auf dem Zeughausareal ausschliesslich gemeinnützigen Wohnbauträgern vorbehalten bleibt. In der Stadt Uster hat sich seit 2006 der Preis für Bauland verdoppelt, immer mehr Menschen haben Mühe bezahlbaren Wohnraum zu finden. Eine gute Durchmischung ist aber für eine lebendige Stadt und den sozialen Zusammenhalt essentiell und da der private Wohnungsmarkt nicht in ausreichendem Masse bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stellt, sind entsprechende Korrekturmassnahmen notwendig. Wohnbaugenossenschaften sind zudem Vorreiter für neue Entwicklungen im Wohnbereich (verdichtetes Bauen, Wohnen im Alter, generationenübergreifendes Wohnen etc.), wovon die Stadt Uster profitieren kann und soll.

Weiter verlangt die SP-Gemeinderatsfraktion, dass auf dem Zeughausareal ausreichend Raum für kleinere produzierende Betriebe und Betriebe aus der Kreativwirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Auch das Gewerbe leidet unter den steigenden Preisen, ausserdem wurden in den letzten Jahren zahlreiche Arbeitsplatzgebiete zu Wohngebiete umgenutzt, so dass Bedarf besteht.

Im Rahmen der Entwicklung des Zeughausareals wurde immer wieder darüber diskutiert, ob die Stadt Uster das Areal erwerben könne oder nicht. Die Rechtslage ist klar: Gemäss Art. 13 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes hat die armasuisse bei allfälligen Verkaufsabsichten die Stadt Uster vor Privaten anzufragen. Weiter hat der Gemeinderat den Stadtrat im Rahmen des Leistungauftrages dazu verpflichtet, für die Stadtentwicklung wichtige Flächen zu erwerben. Ein strategisch wichtigeres Areal als das Zeughausareal ist nicht denkbar. Deshalb soll die Stadt Uster bereits heute gegenüber der armasuisse ihr Interesse an dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht kundtun.

Für die SP-Gemeinderatsfraktion ist klar, dass das Zeughausareal ein klares Profil erhalten und dabei die öffentlichen Interessen stark gewichtet werden müssen. Der nun aufgelegte Gestaltungsplan erfüllt diese Anforderungen noch nicht und ist, damit er im Gemeinderat eine Mehrheit finden kann, zu überarbeiten. Es darf nicht sein, dass das Zeughausareal zu einem städtischen Raum wie viele andere wird. Es muss seinen eigenständigen Charakter erhalten.

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