Zukunft des Gerichtsgebäudes: Stefan Feldmann hakt im Kantonsrat nach

Stefan Feldmann

Die Stadt Uster beschäftigt sich seit ein paar Jahren intensiv mit der Zukunft seines Stadtzentrums. Neben dem Zeughaus-Areals ist nun auch das Bezirksgebäude-Areal in den Fokus gerückt. Dort ist offenbar ein zentraler Platz, neue Einkaufsflächen sowie Büros der kantonalen Verwaltung geplant. Vieles ist aber noch offen und unklar. Deshalb hat SP-Kantonsrat Stefan Feldmann nun im Parlament mit einer Anfrage nachgehakt. Er will vom Regierungsrat unter anderem wissen, welche kantonalen Behörden und Organe auf dem Areal zusammengefasst werden sollen und wie sich die Regierung zur Forderung der Mehrheit des Gemeinderat nach einem öffentlichen Gestaltungsplan stellt.

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

«Die Stadt Uster beschäftigt sich seit ein paar Jahren intensiv mit der Zukunft seines Stadtzentrums. Angestossen durch die Planungsarbeiten auf dem Areal des nicht mehr benötigten Zeughauses, welches von Stadt und Armasuisse gemeinsam entwickelt wird, wird versucht, das Gebiet zwischen dem zentrale Zentrumsgeviert an der Poststrasse und dem Zeughaus-Areal zu einem eigentlichen Stadtkern zu entwickeln und so Uster ein urbanes Gesicht zu geben. Prominent in diesem Gebiet liegt das sich im Besitz des Kantons befindliche Bezirksgebäude Uster, das nicht mehr benötigte Bezirksgefängnis sowie ein grosser Parkplatz.

Mitte Dezember wurde durch den Stadtrat Uster über den aktuellen Stand der Planung informiert. Für das Areal im Umfeld des Bezirksgebäudes Uster ist nun die Schaffung eines zentralen Platzes vorgesehen. Darum herum sollen im Erdgeschoss Einkaufsflächen, darüber Wohnungen sowie Büros der kantonalen Verwaltung entstehen. Vorgesehen ist ein privater Gestaltungsplan. Abgsehen von dieser Skizzierung blieb aber bezüglich Inhalt und Zeitplan der weiteren Entwicklung vieles offen.

Da der Kanton Zürich im fraglichen Gebiet zu den Grundeigentümern gehört, drängen sich deshalb folgende Fragen an den Regierungsrat auf:

  1. In welcher Form ist der Kanton Zürich an der Entwicklung des Areals als Grundeigentümer beteiligt? Wer nimmt die Interessen des Kantons Zürich in diesem Prozess wahr?
  2. Wie ist der aktuelle Stand des Entwicklungsprozesses? Wer leitet diesen, strategisch und operativ? Bis wann und in welcher Form soll er abgeschlossen sein?
  3. Mitte Dezember haben die Ortsparteien von SP, Grünen, GLP, EVP und BDP sowie die beiden Ratsmitglieder der Gruppierung «Bürgernahe Politik Uster» bekanntgemacht, dass sie angesichts des überragenden öffentlichen Interesses an der Gestaltung der beiden Areale Zeughaus und Bezirksgebäude bei beiden Arealen nur einen öffentlichen Gestaltungsplan unterstützen werden. Da die genannten Fraktionen und Ratsmitglieder im Gemeinderat Uster eine deutliche Mehrheit stellen (20 von 36 Sitze), sind somit private Gestaltungspläne, wie vom Stadtrat Uster favorisiert, im Parlament wohl ohne Chance. Ist der Regierungsrat angesichts dieser Ausgangslage bereit, im weiteren Planungsprozess Hand für einen öffentlichen Gestaltungsplan für das Areal des Bezirksgebäudes zu bieten? Wenn nein, weshalb bevorzugt er einen privaten Gestaltungsplan?
  4. Welche Nutzung stellt sich der Kanton Zürich für die «Büros der kantonalen Verwaltung» vor? Wird geprüft, ob die heute in Fremdliegenschaften eingemieteten Behörden und Organe (Bezirksrat Uster, Statthalteramt Uster, Staatsanwaltschaft See/Oberland, Jugendanwaltschaft See/Oberland sowie der Stützpunkt Uster der Kantonspolizei) ins Stadtzentrum verlegt und die bisherigen Fremdmieten eingespart werden können?
  5. Welche weitere Nutzung durch die kantonale Verwaltung bzw. Gerichte wären auf dem Areal denkbar? So könnte auf dem Areal etwa auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich angesiedelt werden, welches aktuell in der Stadt Zürich in Fremdliegenschaften eingemietet ist. Da das Verwaltungsgericht (fast) keinen Publikumsverkehr kennt, ist es nur bedingt auf einen absolut zentralen Standort mitten in der Stadt Zürich angewiesen. Durch eine Unterbringung des Verwaltungsgerichts in einer kantonseigenen Liegenschaft in Uster wären so nicht nur die drei obersten kantonalen Gerichte in den drei grössten Städten des Kantons Zürich beheimatet, sondern es könnte auch in diesem Fall ein namhafter Betrag an Fremdmieten eingespart werden.
  6. Welcher Betrag an Fremdmieten könnte bei einer Ansiedlung von Bezirksrat, Statthalteramt, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, Kantonspolizei und Verwaltungsgericht auf dem Areal des Bezirksgerichts Uster jährlich eingespart werden? Es wird um eine detaillierte Aufstellung nach Behörde bzw. Organ gebeten.»

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