Zweckverbandsabstimmung: SP Uster spricht sich für Spital AG aus

Spital Uster

Am 15. Mai stimmen die Stimmberechtigten der Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster über die Umwandlung der Rechtsform ab: Aus dem Zweckverband soll eine Aktiengesellschaft werden, die zu 80 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Trägern bleiben muss. Die Umwandlung wurde bereits im Gemeinderat von den SP-Ratsmitgliedern grossmehrheitlich unterstützt. Nun haben auch die Mitglieder der SP Uster an einer Versammlung ohne Gegenstimmen bei ein paar wenigen Enthaltungen die JA-Parole beschlossen.

Die Frage der Rechtsform für das Spital Uster beschäftigt die hiessige Politik schon seit längerem: 2015 wurde eine erste unakzeptable Vorlage, die der Privatisierung des Spitals Uster Tür und Tor geöffnet hätte, an der Urne von der SP Uster bekämpft. Mit Erfolg: 60 Prozent der Stimmenden in der Stadt Uster lehnten die Umwandlung ab. Inzwischen haben sich die Voraussetzungen aber stark verändert: Aufgrund des kantonale Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes sind nicht mehr die Gemeinden für die Spitalversorgung zuständig. Mehrere Rosinli-Picker-Gemeinden haben deshalb den Zweckverband verlassen und sich von der Mitverantwortung für das Spital verabschiedet. Sie nahmen dabei auch ihr eingebrachtes Kapital mit und haben dadurch die schwierige Situation des Spitals verschärft. Dieses unsolidarische Verhalten führt dazu, dass dem Zweckverband die Trägerschaft wegbricht und letztlich die Existenz des Spitals gefährdet. Die AG schafft für den Spital ein neues stabiles Fundament.

Die SP konnte im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Vertragswerks über ihre Delegierten im Zweckverband wichtige Anliegen einbringen und somit auch Punkte, die 2015 zur Ablehnung durch die SP geführt hatten, korrigieren. So müssen neu 80 Prozent der Aktien im Besitz der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Trägern bleiben und Gewinne dürfen nicht als Dividenden ausgeschüttet werden, sondern müssen ins Spital investiert werden. Damit ist das Spital Uster auch im neuen Rechtskleid für profitorientierte Anbieter im Gesundheitswesen als Übernahme-Kandidat nicht interessant. Zwar hätte sich die SP Uster für die Mitarbeitenden einen Gesamtarbeitsvertrag gewünscht, doch enthält auch das neue Personalregelment gegenüber dem aktuellen Zustand klare Verbesserungen. Zudem lässt der Wettbewerbsdruck auf dem Arbeitsmarkt dem Spital Uster gar keine andere Wahl als für attraktive Arbeitsbedingungen zu sorgen.

An einer gut besuchten Mitgliederversammlung haben die Mitglieder der SP Uster über die Vorlage diskutiert und am Schluss ohne Gegenstimmen bei ein paar wenigen Enthaltungen die JA-Parole beschlossen. Die neue Rechtsform schafft wieder eine stabile Trägerschaft für das Spital Uster, sichert dem Spital die finanzielle Basis, ermöglicht eine hochwertige medizinische Versorgung in der Region und sichert gute und wichtige Arbeitsplätze in unserer Stadt.

Einig war man sich an der Versammlung aber auch, dass die Gesundheitspolitik, wie sie vom Bund und vom Kanton Zürich vorgegeben wird und einer scheinbaren Marktlogik folgt, wo der Markt gar nicht spielen kann, langfristig für die Sicherung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung verheerend ist. Diese Probleme müssen aber auf eidgenössischer und kantonaler Ebene angegangen werden. Durch eine Ablehnung der Rechtsformänderung wäre diesbezüglich nichts gewonnen, sondern würde im Gegenteil die schwierige Situation des Spitals Uster weiter verschärfen.

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