Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

30. September 2002

Signalisierung Radweg

Anfrage von Peter Mathis

An der Pfäffikerstrasse bei den Autobahneinfahrten und Ausfahrten hätten die Radfahrer und Radfahrerinnen gegenüber den Autos den Vortritt. Leider ist die Signalisierung alles andere als klar. Sie animieren den Automobilisten den Vortritt zu erzwingen.

  1. Wäre es möglich, die Ausfahrten und Einfahrten mit den notwendigen Stoppbalken und Signalisationen zu versehen, so dass dem Radfahrer, der Radfahrerin der ihnen zustehende Vortritt gewährt wird?
  2. Setzt sich der Stadtrat für eine bessere Markierung (rote Fahrbahn) des Fahrradweges ein?
  3. Ist die Stadt Uster bereit, diese Vortrittsregelung auch mit einer Aktion bei den Automobilisten in Erinnerung zu rufen?

Bedauerlicherweise ist es mir durch die Abschaffung der bewährten Fragestunde im Gemeinderat nicht möglich, meine Fragen mündlich und ohne grossen zeitlichen und finanziellen Aufwand durch den Stadtrat beantworten zu lassen.

Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den Rad- und Gehwegübergängen der Autobahnein- und ausfahrten entlang der Pfäffikerstrasse, sowie bei den Verzweigungen der Pfäffiker- mit der Freudwiler- und mit der Gschwaderstrasse, handelt es sich um sogenannte "vortrittsbelastete Radwegübergänge". Das heisst, dass an diesen Stellen die Strassen querenden radfahrenden Personen kein Vortrittsrecht beanspruchen können.

Zu Frage 2: Das Markieren und Einschlämmen des Radweges als besondere Fahrbahn widerspricht an den besprochenen Örtlichkeiten den rechtlichen Bestimmungen und würde dort die Unfallgefahr erhöhen. In dieser Art markant präsentierte Radwegführungen über die Autobahnausfahrten und –zubringer würden den Radfahrenden ein Vortrittsrecht gegenüber dem Querverkehr von und zur Autobahn vortäuschen. In der Praxis der Kantonspolizei werden deshalb in solchen Fällen die Radwege, insbesondere wenn die Sicht im Einmündungsbereich behindert und wenn die einmündende Strassen eine ausserordentliche Verkehrsbedeutung, z.B. als Autobahnzubringer hat, mit dem Vortritt belastet. D.h., den Velofahrenden wird der Vortritt entzogen.

Auf Grund von Verkehrsunfällen mussten die bei der Ein- und Ausfahrt der Autobahn markierten Fussgängerstreifen im Jahre 1997 nach Weisung der Kantonspolizei Zürich entfernt werden. Die Radfahrenden waren damals der Ansicht, dass sie den zu Fuss gehenden Personen gleichgestellt seien und beanspruchten unberechtigterweise den Vortritt. Eine ähnlich missverständliche Wirkung hätte an diesen Stellen die Farbschlämmung.

Seit der Entfernung der markierten Fussgängerstreifen sind die Vortrittsrechte klar geregelt, weil der Radweg durch die querliegende, übergeordnete Verkehrsachse unterbrochen wird. Da sich die bereinigte Situation bewährt hat, sind keine weiteren Regelungen und Sicherheitsmassnahmen notwendig.

Zu Frage 3: Der Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf, die Motorfahrzeuglenkenden mit gezielten Aktionen auf die Vortrittsverhältnisse bei den Autobahnaus- und einfahrten aufmerksam zu machen, da sich die Signalisation/Markierung, im Sinne ihrer Aufgabe, klar und verständlich präsentiert. Hingegen wird durch die Verkehrsinstruktoren der Stadt- und der Kantonspolizei im Schulunterricht den Kindern generell die Vortrittrechte erklärt und mit ihnen auf der Strasse eingeübt. Die Abteilung Sicherheit der Stadt Uster prüft, mit welchen Massnahmen den erwachsenen, radfahrenden Personen das geltende Recht bewusst gemacht werden kann. Eine zwischenzeitlich erfolgte Überprüfung der Situation an den bezeichneten Stellen hat gezeigt, dass die Markierungen, insbesondere die Randlinien in den Einmündungsbereichen, nachmarkiert werden müssen. Die notwendigen Massnahmen sind durch die Abteilung Sicherheit in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei eingeleitet worden.

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