Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

30. September 2002

Übertretungen des Fahrverbots an der Poststrasse

Kürzlich wurde ich an zwei unterschiedlichen Tagen durch Gespräche mit Bekannten in der kleinen Fussgängerzone an der Poststrasse aufgehalten. Während den beiden je ca. 10minütigen Gesprächen konnte ich dabei feststellen, dass das in der Fussgängerzone signalisierte Fahrverbot in dieser Zeit sechs bzw. viermal verletzt wurde. Bei den betreffenden AutofahrerInnen handelte es sich zweifellos nicht um Personen im Zubringerdienst, fuhren sie doch vom Bahnhof kommend durch die gesamte Fussgängerzone in den «Springbrunnen»-Kreisel ein. Zehn Übertretungen innerhalb von total 20 Minuten scheint mir für eine Fussgängerzone weit über einem akzeptalen Niveau zu liegen.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Hat er vom Ausmass der fortgeschrittenen Übertretungen des Fahrverbots in der Poststrasse Kenntnis?
  2. Was gedenkt er dagegen zu tun?

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung meiner Fragen.

Bedauerlicherweise ist es mir durch die Abschaffung der bewährten Fragestunde im Gemeinderat nicht möglich, meine Frage mündlich und ohne grossen zeitlichen und finanziellen Aufwand durch den Stadtrat beantworten zu lassen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Ausgestaltung des unteren Teils der Poststrasse als "Fussgängerfreundliche Zone" wurde das bestehende allgemeine Fahrverbot aufgehoben und neu auf Motorfahrzeuge und Motorfahrräder beschränkt. Vom Verbot ausgenommen sind der Bus im Linienverkehr in beiden Richtungen und der Zubringerdienst von der Gerichtsstrasse her.

Der Stadtrat hat Kenntnis, dass das Fahrverbot oftmals missachtet wird. Eine Zunahme der Übertretungen war jeweils festzustellen, als in der unmittelbaren Umgebung Strassen wegen Bauarbeiten gesperrt waren (z.B. Florastrasse). Auch die unübersehbare Zunahme des Strassenverkehrs in der Bankstrasse führt in den Abendstunden zu grösseren Staus mit entsprechenden Wartezeiten. Dies veranlasst naturgemäss viele Motorfahrzeuglenkende, sich einen schnelleren Weg zu suchen, der über die Post- zur Zürichstrasse führt. Die Stadtpolizei hat dieses Problem rechtzeitig erkannt und im Rahmen ihrer Präsenz auf der Strasse entsprechende Kontrollen vorgenommen.


Zu Frage 2: Der Stadtrat hat bereits im Jahre 1998 vor der Einführung des neuen Buskonzeptes die Prüfung von geeigneten Massnahmen in Auftrag gegeben, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig dem Fahrverbot Nachdruck zu verleihen. Die vorgeschlagenen Möglichkeiten haben ihn dazu bewogen, einstweilen auf weitere Massnahmen zu verzichten und vorwiegend durch Kontrollen der Stadtpolizei dem Recht Geltung zu verschaffen.
Die Stadtpolizei wird weiterhin im Rahmen ihres Leistungsauftrages Kontrollen des Fahrverbotes vornehmen. Aus verkehrspolizeilicher Sicht keine zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen notwendig.

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