Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

30. September 2002

Nachhaltige Landschaftsentwicklung und Landwirtschaft

In den letzten Jahren hat sich die Landwirtschaftspolitik verändert. Aus ökologischer Sicht wurden laufend Verbesserungen für eine naturnahe Bewirtschaftung angestrebt. Neben dem Instrument des LEK (Landschafts-Entwicklungs-Konzept), das sowohl das Landwirtschaftsgebiet wie auch alle anderen Bereiche (Erholung, Wald, Gewässer etc.) umfasst, befasst sich die neue Ökoqualitätsverordnung nur mit dem Landwirtschaftsgebiet. Im Mai 2002 hat der Bund die Ökoqualitästverordnung erlassen, die von den Kantonen umgesetzt werden soll. Der Kanton ermutigt die Gemeinden bei der Erarbeitung solcher Projekte die Federführung zu übernehmen.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Welche Massnahmen wird der Stadtrat unternehmen, um in der Landwirtschaft ökologische Ausgleichsflächen zu vergrössern und miteinander zu vernetzen und so den Landwirten zusätzliche Einnahmequellen zu ermöglichen?
  2. Sieht der Stadtrat die Erarbeitung eines Ökoqualitätsprojektes für das gesamte Gemeindegebiet vor?
  3. Wird der Stadtrat ein LEK erarbeiten? Oder wurde bereits ein solches in Angriff genommen?

Bedauerlicherweise ist es mir durch die Abschaffung der bewährten Fragestunde im Gemeinderat nicht möglich, meine Frage mündlich und ohne grossen zeitlichen Aufwand durch den Stadtrat beantworten zu lassen.

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Seit einigen Jahren werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Landwirtschaftsflächen unter gewissen Auflagen für die Pflege von ökologischen Ausgleichsflächen entschädigt. Ein Nachweis der biologischen Qualität war bisher jedoch nicht notwendig. Gestützt auf die Ökoqualitätsverordnung (ÖQV) vom 4. April 2001 gewährt der Bund Zusatzbeiträge für ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität und für Flächen, welche in einem vom Kanton genehmigten Vernetzungsprojekt bezeichnet sind. Damit soll die Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen verbessert werden. Das zur Auszahlung der Zusatzbeiträge notwendige Vernetzungsprojekt kann Bestandteil eines umfassenden Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK) sein. In diesem können auch weitere Themen wie Forstwirtschaft, Gewässer, Erholung usw. bearbeitet werden.

Zu Frage 2: Im Rahmen von verschiedenen Anfragen und Informationsveranstaltungen kam zum Ausdruck, dass in der Ustermer Landwirtschaft ein grosses Bedürfnis nach einem entsprechenden Vernetzungs- oder Entwicklungskonzept besteht, damit die zusätzlichen Bewirtschaftungsbeiträge eingefordert werden können. Mit Beschluss Nr. 481 vom 1. Oktober 2002 hat der Stadtrat der Erarbeitung eines Landschaftsentwicklungskonzeptes über das ganze Gemeindegebiet Uster zugestimmt.

Zu Frage 3: Mit der Erarbeitung eines LEK können die verschiedensten, in Uster bereits vorhandenen Grundlagen zusammengefügt und notwendige Massnahmen in diversen Fachgebieten anschaulich dargestellt und effizient umgesetzt werden. Die Erarbeitung des Projektes soll in enger Zusammenarbeit mit verschiedensten direkt Betroffenen in einer Kommission oder Arbeitsgruppe und unter Beratung von Fachleuten erfolgen. Damit zusätzliche Bewirtschaftungsbeiträge ausgerichtet werden, müssen die Vorgaben von Bund und Kanton bezüglich Inhalt und Qualität des Projektes sowie zu erreichende Zielwerte von ökologischen Ausgleichsflächen erfüllt werden. Zurzeit werden die Grundlagen zusammengetragen und dargestellt. Nach der Festlegung über den genauen Umfang der Erarbeitung und den Ablauf kann das Projekt in den nächsten Monaten gestartet werden. Alle Massnahmen werden mit den direkt betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern besprochen. Die Öffentlichkeit wird in geeigneter Form informiert und einbezogen.

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