Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

18. April 2003

Anpassung der Submissionsrichtlinien der Stadt Zürich

Postulat von Reto Dettli

Der Stadtrat wird gebeten die Submissionsrichtlinien der Stadt mit dem Ziel des Erhalts von Lehrstellen bei den Auftragnehmenden zu überprüfen. Die Richtlinien sind so auszugestalten und die Checklisten so zu ergänzen, dass die Anwendung des Kriteriums Lehrstellen sichergestellt und angemessen gewichtet wird.

Es sind namentlich folgende Präzisierungen vorzunehmen:

  • Im selektiven und offenen Verfahren (Lieferungen und Dienstleistungen > 250‘000 Fr., Bauarbeiten > 500'000 Fr.) gehört die Lehrlingsausbildung zu den Eignungskriterien (= Muss-Kriterium). Ausnahmen von dieser Regelung sind durch den Stadtrat zu genehmigen.
  • Im Einladungsverfahren (Lieferungen und Dienstleistungen > 50‘000 Fr., Bauarbeiten > 100'000 Fr.) gehört die Lehrlingsausbildung zu den Zuschlagskriterien (= Optimierungskriterium). Das Kriterium ist separat aufzuführen. Der Stadtrat stellt mittels expliziter Vorgabe eine angemessene Gewichtung sicher.
  • Bei der freihändigen Vergabe (Lieferungen und Dienstleistungen < 50‘000 Fr., Bauarbeiten < 100'000 Fr.) sind Unternehmen mit Lehrlingsausbildung bevorzugt zu behandeln.


Begründung:
Es besteht ein akuter Mangel an Lehrstellen, viele Jugendliche haben noch keinen Ausbildungsplatz für den kommenden Herbst. Eine mittelfristige positive Veränderung der Situation ist nicht in Sicht. Die öffentliche Hand ist als Auftraggeberin gefordert.

Die Stadt Uster kann als Auftraggeberin (alleine über Investitionsrechnung 15-20 Mio. Fr. jährlich) zum Erhalt von Lehrstellen beitragen. Die bestehende Submissionsordnung beinhaltet des Kriterium Lehrstellen, inwiefern dieses Kriterium effektiv Anwendung findet ist nicht bekannt. Eine Auswertung beim Kanton hat gezeigt, dass es nicht im gewünschten Mass zur Anwendung gelangte.

Mittels den vorgeschlagenen klaren Präzisierungen soll sichergestellt werden, dass das Kriterium bei den zukünftigen Ausschreibungen angemessen berücksichtigt wird.

Der Gemeinderat lehnte die Überweisung des Postulats an den Stadtrat ab. 

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