Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

23. September 2003

Lohnerhöhungen

Anfrage von Peter Mathis

In der allgemeinen Sparhysterie kommen die Löhne der öffentlichen Angestellten immer als erstes unter Druck. Die Teuerung macht aber nicht Halt, da gewisse Kosten nicht im "Warenkorb der Teuerung" enthalten sind, z.B. Krankenkassen, Versicherungen. Eine Nullrunde zeichnet sich im Kanton ab, ja es ist wegen den Pensionskassen gar mit einer negativen Entwicklung zu rechnen.

  1. Ist diese Entwicklung auch in Uster feststellbar?
  2. Wird die Stadt Uster diese Entwicklung durch gewähren der aufgelaufenen Teuerung der Angestelltenlöhne ausgleichen?
  3. Erhöhen sich die Beiträge der Pensionskasse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1: Die per Ende September durch das Bundesamt für Statistik ermittelte Teuerung beträgt zurzeit 0.5 %. Die durch den Regierungsrat festgelegte Teuerung bis November ist noch nicht ermittelt. Die Stadt Uster ist aufgrund der Besoldungsverordnung verpflichtet, sich bezüglich Ausrichtung der Teuerung und individueller Besoldungen an die Vorgaben des Kantons zu halten. Es ist noch nicht bekannt, wie diese Vorgaben aussehen, weshalb im jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Aussage gemacht werden kann.

Zur Frage 2: Wie bereits erwähnt, übernimmt die Anstellungsbehörde den Entscheid des Regierungsrates über die generellen Besoldungsanpassungen. Will die Anstellungsbehörde von der Besoldungsquote des Regierungsrates abweichen, in dem sie eine höhere oder tiefere Quote festlegen will, ist darüber ein Beschluss des Gemeinderates notwendig. (Rechtsgrundlage PVO Art. 43, Besoldungserhöhungen und –reduktionen).Für das Jahr 2004 ist keine Abweichung vom Kanton vorgesehen.

Zur Frage 3: Die meisten Mitarbeitenden sind der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) angeschlossen. Von Seiten dieser Pensionskasse ist keine Veränderung vorgesehen. Der Koordinationsabzug von Fr. 25'320.—wird eventuell auf 7/8 reduziert. Damit wären auf der Basis von 1/8 oder Fr. 3'165.—zusätzliche Prämien fällig. Nachdem zuerst eine Senkung des Koordinationsabzuges wahrscheinlich war, ist es heute wieder unsicherer. Der Entscheid durch den Bundesrat fällt Ende November/Anfangs Dezember.

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