Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

26. September 2003

Massnahmen gegen das Verkehrsaufkommen, entstehend durch die Eröffnung des Autobahnteilstücks Schmerikon-Rapperswil

Anfrage von Peter Mathis

Mit der Eröffnung des Autobahnteilstücks Schmerikon–Rapperswil wird ein direkter Anschluss an die Nationalstrasse Chur–Zürich geöffnet. Verschiedene Verkehrsexperten erwarten daher beträchtlichen Mehrverkehr für das Zürcher Oberland. Uster wird vor allem betroffen sein durch die vermehrten Verkehrsströme über die Autobahn A53, das Aatal und die Forchautobahn. Untersuchungen der Luft zeigen heute schon bedenkliche Werte im Bereich der Autobahn A53 im Bereich Uster Nord – Uster Ost auf. Ebenso dürften die Lärmwerte die ertragbaren Grenzen erreichen.

  1. Wird sich die Stadt Uster an den begleitenden Verkehrsmassnahmen zusammen mit dem Kanton und den betroffenen Gemeinden beteiligen, die den zu erwartenden Verkehr bewältigen sollen? Oder wird sie die Betroffenen dafür an einen Tisch bringen?
  2. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Stadtrat zusammen mit dem Kanton die Einhaltung der Luftgrenzwerte im Bereich Uster–Autobahn zu erreichen?
  3. Werden Geschwindigkeitseinschränkungen im Bereich A53 Uster Ost – Uster West gefordert?
  4. Werden Verkehrseinschränkungen gegen den Umwegverkehr durch die Stadt Uster erwogen?
  5. Wie wird der zu erwartende zusätzliche Verkehrsstrom, Umweg- oder Abkürzungsvarianten, um den Stau Wetzikon umfahren zu können, ab und zu der Forchautobahn durch Uster geleitet?
  6. Werden zeitliche Lastwagenfahrverbote ins Auge gefasst?

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Mit der Eröffnung des Autostrassenteilstückes Jona–Schmerikon (T8) im Kanton St. Gallen entstand eine durchgehende Verbindung zwischen der A3 und der A53 ins Betzholz. Ab Hinwil bis Uster Ost besteht bekanntlich weiterhin eine Lücke im Autobahnstrassennetz. Die durchgehende Autostrasse wird frühestens in einigen Jahren bereitstehen. So lange wird der Verkehr weiterhin über die bestehende Hauptstrasse Aathal–Wetzikon–Hinwil geführt. Aufgrund der Eröffnung der T8 wird neben der allgemeinen Verkehrszunahme auch mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen gerechnet.

Da es bereits heute auf der Aatal-Achse während den Spitzenzeiten zu langen Staus kommt, ist nicht auszuschliessen, dass mit zusätzlichem Verkehr eine vermehrte Verlagerung auf Ausweich- und Nebenrouten stattfindet. Aufgrund dieser Befürchtungen der Oberlandgemeinden hat die Baudirektion des Kantons Zürich eine Studie in Auftrag gegeben. Aufgabe war es, die Verkehrssituation und die Auswirkungen der T8 auf das Strassennetz des Zürcher Oberlandes mit Hilfe des kantonalen Verkehrsmodells zu untersuchen. Im Weiteren wurden Vor- und Nachteile verschiedener Massnahmen zur Verminderung der bestehenden Verkehrsprobleme und der negativen Auswirkungen einer Eröffnung der T8 Jona–Schmerikon geprüft.

Was die Stadt Uster betrifft, ging die vom Tiefbauamt des Kantons Zürich in Auftrag gegebene Untersuchung davon aus, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf der Aatal-Achse in den Hauptverkehrszeiten auf die Nebenrouten Mönchaltorf–Maur oder über Pfäffikon ZH ausweicht. Diese Verbindungen werden von Ortskundigen während den staukritischen Zeiten bereits heute genutzt, so dass auf diesen Strecken der im Vergleich zum regionalen Ver-kehrsaufkommen ohnehin schon geringe Einfluss kaum zu spüren sein wird. Kleinräumige Schleichwege im engen Untersuchungsgebiet und auf meist unbedeutenden Nebenstrassen existieren nur wenige. Sie werden in der Regel nur von Ortskundigen benützt. Da das Wiedereinmünden auf die Hauptstrasse nur mit Wartezeiten möglich ist, sind Schleichwege in der Regel unattraktiv.

Hauptbetroffene ist die bereits heute stark belastete Gemeinde Wetzikon. Uster ist in der glücklichen Situation, dass mit der A53 die Ortsumfahrung baulich realisiert ist.

Eines steht fest: Nur ein baldiger Bau der Zürcher Oberlandstrasse wird im Gemeindeteil Unterwetzikon Entlastung bringen. Uster seinerseits wird dann optimal an die Autobahn angeschlossen. Eine Mehrbelastung der A53 wird eine der Folgen sein.

Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zum Generellen Projekt Zürcher Oberlandstrasse machte der Stadtrat auf die nötigen flankierenden Massnahmen aufmerksam. Unter Federführung des Kantons wurde eine Arbeitsgruppe bestellt, bestehend aus Vertretern des kantonalen Tiefbauamtes, der Planungsgruppe Zürcher Oberland sowie der betroffenen Gemeinden. Der Stadtrat wird sich beim kantonalen Tiefbauamt nach dem Stand der Dinge erkundigen.

Zu Fragen 2 und 3: Für die Einhaltung der Luftgrenzwerte im Bereich der Autobahn ist der Kanton zuständig. Der Stadtrat ist sich der Situation bewusst. Die Problematik muss im Rahmen des kantonalen "Massnahmenplans Lufthygiene" umfassend angegangen werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind aufgrund des Informationsstandes im Bereich A53 Uster Ost–Uster West nicht in Vorbereitung.

Zu Frage 4: Verkehrsbeschränkungen sind keine vorgesehen.

Zu Frage 5: Die Querverbindung der Zürcher Oberlandstrasse mit der Forchstrasse ist Bestandteil des kantonalen Verkehrsplanes. Dieser wird zurzeit überarbeitet. Der Kommission Planung und Bau wurde der Anhörungsentwurf vorgestellt.

Zu Frage 6: Ein zeitlich beschränktes Lastwagenfahrverbot wird nicht ins Auge gefasst. Es gilt jedoch das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für den Schwerverkehr gemäss Strassenverkehrsgesetz Art. 1 Abs. 2 und Verkehrsregelnverordnung Art. 91.

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