Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

17. Oktober 2004

Einsparungen durch Abbau von Doppelspurigkeiten/Änderung der Gemeindeordnung (Bürgerrechtserteilung)

Motion von Stefan Feldmann

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Antrag zur Änderung der Gemeindeordnung vorzulegen, demgemäss die Kompetenz für die Bürgerrechtserteilung künftig für alle Gesuche abschliessend in die Zuständigkeit der Bürgerlichen Abteilung des Stadtrates fällt.

Begründung:
Die Stadt Uster muss sparen, und zwar auf allen Ebenen. Dieser Forderungen sollten sich auch die Mitglieder des Grossen Gemeinderates von Uster nicht entziehen und bereit sein, dem Abbau von Doppelspurigkeiten in ihrem Tätigkeitsfeld Hand zu bieten. Eine solche Doppelspurigkeit besteht bei der Arbeit der Bürgerlichen Abteilung des Gemeinderates.

Im Amtsjahre 2003/2004 wurden total Fr. 33‘900.- an Entschädigungen (Fr. 5‘200.- Entschädigungen für Besuche bei den BürgerrechtsbewerberInnen, Fr. 23‘000.- Sitzungsgeld und Grundentschädigung für die Bürgerrechts-Kommission, Fr. 5‘700.- Sitzungsgeld für die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderates) ausbezahlt.

Diesem finanziellen Aufwand steht aber nur ein geringer Ertrag gegenüber: In den letzten 8 Jahre hat die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderat 261 Gesuche behandelt, bei 259 Gesuchen kam sie zum selben Schluss wie die Bürgerliche Abteilung des Stadtrates, einzig bei 2 Gesuchen hat der Gemeinderat den Entscheid des Stadtrates korrigiert.

Anders formuliert: Die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderates hat in den vergangenen 8 Jahren hochgerechnet rund 271‘200 Franken aufgewendet, um in 99,2 Prozent der Fälle zum selben Entscheid zu gelangen wie der Stadtrat.

Angesichts der Tatsache, dass hier ein Sparpotential brach liegt, welches ohne nachteilige Folgen für die Stadt Uster und seine EinwohnerInnen genutzt werden kann, sollte sich die Stadt Uster an diversen anderen Zürchern Gemeinden ein Beispiel nehmen, welche in den vergangenen Monaten die abschliessende Kompetenz zur Erteilung des Bürgerrechts ihrer jeweiligen Exekutive übertragen haben.

Der Gemeinderat lehnte die Überweisung des Postulats an den Stadtrat ab.

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