Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

09. Februar 2005

Veloparkplätze der Migros im Mägerle Areal

Anfrage von Patricia Bernet

Die Migros hat im Mägerle Areal ein neues Einkaufszentrum errichtet. Mit seiner Lage im Stadtzentrum ist es ideal erreichbar per Bahn, Bus, Velo oder zu Fuss. Die erforderlichen Veloparkplätze sind bisher nicht errichtet worden.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Welche Auflagen wurden der Migros bezüglich der Veloparkplätze gemacht?
  2. Wie ist das Verhältnis der Veloparkplätze zu den Autoparkplätzen auf dem Migros-Areal?
  3. Wie müsste das Verhältnis rechtlich sein?
  4. Wann werden zusätzliche (gedeckte) Veloparkplätze in Eingangsnähe realisiert?

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Stadtratbeschluss Nr. 72 vom 11. Februar 2003 wurde die baurechtliche Bewilligung für die teilweise Nutzungsänderung (Einbau Migros) der Fabrikationshallen an der Winterthurerstrasse 18 unter Auflagen erteilt. Dabei wurde unter anderem der Nachweis zur Schaffung von mindestens 56 (gegenüber den im Baugesuch vorgesehenen 40) Fahrradabstellplätzen gefordert. Mit Eingang vom 4. Juni 2003 wurde ein Umgebungsgestaltungsplan mit dem Nachweis von insgesamt 60 Veloabstellplätzen eingereicht und mit Verfügung Nr. H 242/2003 vom 7. Oktober 2003 bewilligt.

Zu Frage 2: Ausgeführt sind 113 Normalparkplätze (inkl. 4 Behindertenparkplätze) und 2 Smartparkplätze. Für die Fahrräder ist beim Eingangsbereich eine Parkfläche für mindestens 45 Fahrräder ausgeschieden. Auf dieser befindet sich ein Unterstand für 14 Fahrräder. Hinzu kommt auf der rückwärtigen Seite des Gebäudes noch ein Veloständer für insgesamt 16 Fahrräder. Damit stehen insgesamt 61 Fahrradabstellplätze zur Verfügung.

Zu Frage 3: Gemäss Art. 17 Abs. 1 der Verordnung über Parkplatzabstellplätze (Parkplatzverordnung) der Stadt Uster vom 1. August 1992 bedarf es für Verkaufs- und Dienstleistungsgeschäfte eines Fahrradabstellplatzes pro 2 Personenwagen-Parkfelder. Vorliegend sind somit mindestens 58 Fahrradabstellplätze erforderlich.

Zu Frage 4: Bei insgesamt 115 Auto-Parkplätzen sind mindestens 58 Fahrradabstellplätze erforderlich. Diese Vorgabe ist vorliegend eingehalten. Innerhalb des bewilligten und ausgeführten Baukubus sind noch verschiedene Flächen ungenutzt. Anlässlich des nächsten Mieterausbaus wird zu prüfen sein, ob weitere Fahrradabstellplätze erstellt und allenfalls überdeckt werden müssen.

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