Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

07. September 2005

Belastung der Bevölkerung mit Feinstaub

Anfrage von Reto Dettli

Die Belastung der Bevölkerung mit Feinstaub nimmt laufend zu. Die Grenzwerte in zahlreichen Orten des Kantons Zürich und der Ostschweiz werden regelmässig überschritten (www.ostluft.ch). In Uster besteht keine Messstation. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in Uster die Grenzwerte von 50 Mikorgramm/m3 regelmässig überschritten werden. Feinstaub ist in hohem Masse gesundheitsgefährdend.

Das Problem wird in letzter Zeit dadurch verschärft, dass vermehrt Partikel aus Dieselmotoren ausgestossen werden. Diese sind besonders fein und ihr gesundheitsgefährdendes Potential ist höher als bei grösseren Partikeln. Das Gefahrenpotential der Dieselpartikel wird mit dem gewichtsbezogenen Grenzwert zuwenig deutlich abgebildet.

Obwohl die Emissionen vor allem auf private Fahrzeuge zurückzuführen sind, hat eine Gemeinde Einflussmöglichkeiten. Einerseits betreibt sie selbst eine Fahrzeugflotte und andererseits verkehren in ihrem Auftrag private Dieselfahrzeuge. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat die heutige Belastung der Bevölkerung in Uster mit Feinstaub. Welche Entwicklung erwartet er für die Zukunft?
  2. Wie viele Dieselfahrzeuge betreibt die Stadt? Sind diese mit Partikelfiltern ausgestattet? Wenn nein, warum nicht?
  3. Bestehen Beschaffungsrichtlinien bezüglich Partikelfilter bei einem Ersatz von stadteigenen Dieselfahrzeugen?
  4. Wie präsentiert sich die Situation beim öffentlichen Verkehr? Müssen die in Uster verkehrenden Busse mit Partikelfiltern ausgestattet sein? Wenn nein, warum nicht?
  5. Wie präsentiert sich die Situation bei der Kehrichtabfuhr? Müssen die im Auftrag der Stadt Uster verkehrenden Fahrzeuge mit Partikelfiltern ausgestattet sein? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie präsentiert sich die Situation bei den im Auftrag der Stadt tätigen Bauunternehmen? Werden bei der Auftragsvergabe Fahrzeuge und Maschinen mit Partikelfiltern zwingend vorgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?
  7. Ist mittelfristig ein Umstieg der kommunalen Fahrzeugflotte auf erdgasbetriebene Fahrzeuge vorgesehen?
  8. Welchen Handlungsbedarf ortet der Stadtrat für die Zukunft?

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Feinstaub wurde in den letzten Jahren durch entsprechende Studien erhärtet. Die Verminderung der Belastung der Luft durch diese kleinsten Staubteilchen ist heute eine der grössten Herausforderungen für die Luftreinhalte-Politik der Schweiz.

Der als PM10 bezeichnete Feinstaub besteht aus Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als einem Hundertstel-Millimeter. Diese winzig kleinen Partikel können beim Atmen sehr tief in die Lunge eindringen und von dort sogar in die Lymph- und Blutbahnen gelangen. Dadurch können Entzündungen der Atemwege verursacht werden und verschiedene Folgekrankheiten wie Bronchitis, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenkrebs können die allgemeine Sterblichkeit erhöhen.

Quellen des Feinstaubes sind hauptsächlich Verbrennungsprozesse, der mechanische Abrieb von Reifen und Strassenbelag sowie Aufwirbelungen und natürliche Quellen. Für rund 85 % der PM10-Emissionen sind Verkehr, Industrie und Gewerbe verantwortlich. Im Kanton Zürich ist das Baugewerbe mit annähernd 20 % des PM10-Ausstosses der bedeutendste Emittent im Bereich Industrie und Gewerbe. Als gesundheitlich besonders bedenklich im Zusammenhang mit Feinstaub werden die Abgase aus Dieselmotoren sowie illegale Verbrennungen eingestuft.

Noch wenig erforscht ist das Risikopotenzial des industriell hergestellten Feinstaubes, des sogenannten Nanopulvers. Diese Produkte sind momentan noch ohne Einschränkungen frei käuflich erwerbbar. Es bestehen aber Befürchtungen über Ähnlichkeiten dieser Pulver mit Asbest.

Damit die bestehenden Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden können, müssen in der Schweiz gegenüber dem heutigen Stand rund 50 % der PM10 Emissionen sowie 50 % der Vorläufer-Emissionen eliminiert werden. Als konkrete Massnahme steht momentan das Obligatorium von Partikelfiltern für Dieselmotoren zur Diskussion.

zu Frage 1: In Uster selber bestehen keine Messresultate über die Belastung mit Feinstaub. Die Ergebnisse der NABEL-Messstation in Dübendorf können in etwa als vergleichbare Belastungswerte für Uster herangezogen werden, wie dies entsprechende Fachspezialisten bestätigen. Die Messwerte der Station Dübendorf für Feinstaub (PM10) betragen im 2004:

  • Jahresmittelwerte von 22 Mikrogramm/m3 (Grenzwert von 20 Mikrogramm /m3)
  • Höchster Tagesmittelwert von 82 Mikrogramm /m3 (Grenzwert von 50 Mikrogramm /m3)
  • Überschreitung Tagesmittelgrenzwert von 15 Mal/Jahr (Grenzwert von max. 10 Mal/Jahr)

Die Feinstaubmessungen seit 1988 zeigen eine leicht rückläufige Tendenz. Mit den laufenden Bestrebungen für eine Reduktion der Feinstaubemissionen auf Stufe Bund und Kanton prognostiziert die kantonale Fachstelle für das Jahr 2010 in Uster die Einhaltung der Jahresmittelwerte für Feinstaub. Ausgenommen davon ist der Autobahnstreifen. Der Stadtrat sieht keine Veranlassung, diese Prognose anzuzweifeln.

zu Frage 2: Bei der Stadtverwaltung Uster sind rund 90 Motorfahrzeuge im Einsatz, wovon knapp 30 Fahrzeuge mit Dieseltreibstoff betrieben werden. Etwa 90 % der Dieselfahrzeuge betreffen die Einsatzfahrzeuge des Strassenunterhaltes, der Stadtentwässerung und der Feuerwehr. Es ist noch kein Fahrzeug mit Partikelfiltern ausgerüstet.

Viele dieser Dieselfahrzeuge konnten bei der Beschaffung vor mehreren Jahren noch gar nicht mit Partikelfiltern ausgerüstet werden. Bei einzelnen Fahrzeugen ist die Nachrüstung mit Partikelfiltern konkret vorgesehen. In anderen Fällen werden vorerst bessere technische und finanzielle Angebote für den Filtereinbau abgewartet. Die Aufrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern kann bis zu CHF 15'000.—pro Fahrzeug kosten.

zu Frage 3: Es bestehen keine Richtlinien in der Stadtverwaltung Uster bezüglich Partikelfiltern beim Ersatz von Dieselfahrzeugen. Selbstverständlich werden die Vorgaben von Bund und Kanton betreffend Partikelfilter-Pflicht eingehalten. Weiter wird auch auf Frage Nr. 7 verwiesen.

zu Frage 4: Die Fahrdienstleistungen der in Uster verkehrenden öffentlichen Busse werden über die Verkehrsbetriebe Zürcher Oberland (VZO) abgewickelt. Mit wenigen Ausnahmen sind die eigenen Fahrzeuge der VZO inzwischen mit Partikelfiltern ausgerüstet, wie dies bereits vor sieben Jahren im Zusammenhang mit der Umweltzertifizierung 14001 des Unternehmens beschlossen wurde.

Noch nicht soweit fortgeschritten ist die Situation beim ebenfalls über die VZO koordinierten Ustermer Busunternehmen Ryffel. Diese Busse sind bisher nicht mit Partikelfiltern ausgerüstet. Gemäss Auskunft der VZO ist vorgesehen, die im Ortsbusbetrieb in Uster eingesetzten Fahrzeuge im nächsten Jahr durch solche mit Partikelfiltern zu ersetzen. Die VZO hat die entsprechenden Verpflichtungen vorgegeben.

zu Frage 5: Die im Auftrag der Stadt Uster verkehrenden Kehrichtfahrzeuge müssen laut dem neuesten Kehricht-Vertrag vom 1.1.2004 mit Partikelfiltern ausgerüstet sein.

zu Frage 6: Bis heute hat die Stadt Uster gegenüber den im Auftrag der Stadt tätigen Bauunternehmen keine zusätzlichen Vorschriften betreffend Partikelfiltern bei den eingesetzten Fahrzeugen und Maschinen verlangt. Es gelten aber auch für diese Unternehmen die bestehenden Regelungen von Bund und Kanton. Die neuesten Bestimmungen des Kantons verlangen – unterschieden nach Gross- und Kleinbaustellen – obligatorische Massnahmen für die Reduktion der Feinstaub-Emissionen bei der Ausführung von Bauprojekten. Mit der Aufnahme dieser Auflagen in die Baubewilligungen und Submissionsverfahren sowie der Kontrolle der Umsetzung wird diesen Massnahmen zum Durchbruch verholfen.

Die Einführung von kommunalen Vorschriften über die Ausrüstung von Fahrzeugen und Maschinen mit Partikelfiltern auf den diversen stadteigenen Baustellen wird als unverhältnismässig eingestuft. Der unterschiedliche Ausrüstungsstand der Fahrzeug- und Maschinenparks der Unternehmen verunmöglicht eine seriöse Kontrolle solcher Vorschriften, abgesehen vom damit verbundenen enormen Aufwand.

zu Frage 7: Die Energie Uster AG plant, im kommenden Jahr in Uster den Betrieb einer Erdgastankstelle aufzunehmen. Der Stadtrat hat sich in einem Grundsatzentscheid dafür ausgesprochen, dass bei vorhandener Erdgastankstelle in Uster beim Ersatz von Motorfahrzeugen in der Stadtverwaltung auf erdgasbetriebene Fahrzeuge umzustellen sei, sofern diese in der betriebswirtschaftlichen Gesamtbeurteilung nicht teurer sind als vergleichbare, mit Benzin betriebene Fahrzeuge.

zu Frage 8: Der Stadtrat unterstützt die Bestrebungen für eine Senkung der Emissionen von lungengängigen Feinstäuben. Eines der Ziele der Ustermer Verkehrspolitik ist immer auch die Reduktion der vom Verkehr verursachten schädlichen Umweltbelastungen. Dazu tragen die Verflüssigung des Verkehrs auf tiefem Geschwindigkeitsniveau sowie die Tempo-30-Zonen bei.

Der mögliche Handlungsspielraum der Kommunalpolitik beim Feinstaub widerspiegelt sich ziemlich abschliessend in den vorstehenden Fragen und Antworten. Der Stadtrat wird auch weiterhin bei all seinen Tätigkeiten dem Umweltschutz einen angemessenen Stellenwert einräumen. Bei vielen Entscheiden gilt es abzuwägen zwischen dem Wünschbaren – auch im Sinne des Umweltschutzes – und dem Finanzierbaren, wobei das Ergebnis schliesslich irgendwo dazwischen liegt.

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