Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

21. Dezember 2005

Schulergänzende Tagesstrukturen in Uster

Anfrage von Reto Dettli

Schulergänzende Tagesstrukturen haben viele Vorteile: Kinder und Jugendliche aus Kleinfamilien erleben im intensiven Austausch mit Gleichaltrigen eine Erweiterung ihres Erfahrungshintergrundes, fremdsprachige Kinder und solche aus bildungsfernen Familien machen hier wichtige Integrationsschritte. Auch die Gemeinschaft profitiert: Jeder investierte Franken fliesst in Form zusätzlicher Steuereinnahmen mehrfach zurück. Zudem dürften schulergänzende Tagesstrukturen beitragen, die Kosten für sonderpädagogische Angebote tief zu halten.

Die grosse Zahl Alleinerziehender oder doppelt erwerbstätiger Eltern verlangt nach Stundenplänen und Angeboten, die eine durchgehende Betreuung der Kinder ermöglicht. Zudem sind Tagesstrukturen für eine aufstrebende Stadt wie Uster ein wichtiger Standortfaktor.

Die Primarschulpflege hat diese Wichtigkeit erkannt und formuliert in ihrem Leistungsauftrag 2006 – 2009 gestützt auf die Vorgaben des neuen Volksschulgesetzes Ziele für schulergänzende Tagesstrukturen. Als Grundlage für die weiteren Arbeiten hat die Primarschulpflege im Sommer 2005 alle Eltern der Primarschule Uster mit einem Fragebogen nach ihren Bedürfnissen bezüglich schulergänzenden Betreuungsangeboten befragt.
Der Stadtrat hat im Juni 2005 ein Leitbild der Stadt verabschiedet. Unter dem Titel "Uster als attraktiver Wohnstandort mit hoher Naherholungsqualität" haltet der Stadtrat Folgendes fest: "Wir sind kinderfreundlich und den Eltern steht eine grosse Palette familienergänzender Betreuungsangebote zur Verfügung."

In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat die Ergebnisse der Erhebung der Primarschulpflege?
  2. Wie beurteilt der Stadtrat schulergänzende Betreuungsangebote aus Sicht der Standortpromotion und als Beitrag für Uster als attraktiven Wohnstandort mit hoher Naherholungsqualität?
  3. Wie beurteilt der Stadtrat schulergänzende Betreuungsangebote aus finanzpolitischer Sicht? Können die Ergebnisse von Studien, welche den finanziellen Nutzen für Gemeinden, welche in familien- oder schulergänzende Betreuung investieren, auf Uster übertragen werden? Wenn nein, warum nicht? Würden entsprechende neue Angebote in Uster die Kriterien für Fördermittel des Bundes erfüllen?
  4. Welche Schritte gedenkt der Stadtrat konkret einzuleiten, damit die im Leitbild formulierten Ziele bezüglich der Aussage "Wir sind kinderfreundlich und den Eltern steht eine grosse Palette familienergänzender Betreuungsangebote zur Verfügung" auch für schulpflichtige Kinder erreichbar werden?
  5. Wie beurteilt der Stadtrat das Bedürfnis nach einer Tagesschule in Uster? Wie könnte eine Tagesschule in Uster, zusätzlich zur tagesschulähnlichen Kunst- und Sportschule oder der japanischen Tagesschule, aus Sicht des Stadtrates bald Realität werden?

Besten Dank für die Beantwortung!

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Federführung bezüglich der Einführung der schulergänzenden Betreuung liegt bei der Primarschulpflege. Es ist nicht Aufgabe des Stadtrates, zu den Ergebnissen der Erhebung Stellung zu nehmen, bevor die Primarschulpflege das Thema abschliessend diskutiert hat. Er wird sich frühestens dann dazu äussern, wenn die Primarschulpflege konkrete Anträge zur Thematik vorlegt.

Zu Frage 2: Grundsätzlich misst der Stadtrat der familien- und schulergänzenden Betreuung für die Standortpromotion und für einen attraktiven Wohnstandort einen hohen Stellenwert zu. Der neueste kantonale Betreuungsindex zeigt für Uster insbesondere im schulergänzenden Bereich Bedarf an zusätzlichen Angeboten auf. Ein Ausbau der schulergänzenden Betreuungsanbote ist deshalb - nicht nur in Folge der neuen Schulgesetzgebung - unbestritten.

Zu Frage 3: Der genaue Finanzierungsbedarf für schulergänzende Betreuungsangebote ist dem Stadtrat derzeit nicht bekannt. Deshalb kann er dazu auch nicht Stellung nehmen. Selbstverständlich wird der Stadtrat auch in diesem Bereich bei der Bewertung konkreter Kreditanträge sich nach seinen verabschiedeten finanzpolitischen Zielsetzungen richten.

Eine Bestätigung der Studienergebnisse, welche den finanziellen Nutzen von schul- und familienergänzenden Betreuungsangeboten für die Gemeinden nachweisen, wäre für Uster nur mit einer eigenen geeigneten Untersuchung möglich. Hinweis auf den Nutzen solcher Angebote gibt die aktuelle Entwicklung der Elternbeiträge bei der familienergänzenden Betreuung, welche auf Grund der Steuerdaten erhoben werden. Die steuerbaren Einkommen der Eltern, deren Kinder für längere Zeit über solche Angebote betreut werden, steigen derzeit kontinuierlich an. Die Stadt Uster profitiert in solchen Fällen folglich direkt von höheren Steuereinnahmen und tieferen Beiträgen, welche sie selbst an die Platzierungen bezahlen muss.

Fördermittel des Bundes für die schulergänzenden Betreuungsangebote können derzeit beantragt werden. Für die Geltendmachung ist die Primarschulpflege verantwortlich. Für die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien stehen der Primarschulpflege die Erfahrungen der Abteilung Soziales zur Verfügung.

Zu Frage 4: Das Modell der Finanzierung der familienergänzenden Betreuung wird in Uster seit 1995 angewendet. 1997 und ein weiteres Mal 2003 genehmigte das Ustermer Stimmvolk mit grosser Mehrheit jährlich wiederkehrende Beiträge an Trägerschaften, welche familienergänzende Angebote anbieten. Unterstützt werden sowohl Angebote für Kleinkinder (Krippen) wie auch Angebote für Kindergarten- und Schulkinder (Horte). Für die Ausrichtung dieser finanziellen Beiträge besteht keine übergeordnete Gesetzgebung.

Das neue kantonale Volksschulgesetz sieht in §27 das Angebot von schulergänzenden Betreuungsstrukturen vor, sofern der Bedarf dafür besteht. Konkretisiert wird dieser Auftrag im §25 der Verordnung zum neuen Volksschulgesetz, welcher im Entwurf vorliegt. Auf Grund dieser neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben wird die ausserfamiliäre Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern voraussichtlich nicht mehr schwergewichtig von familienergänzenden Betreuungsinstitutionen angeboten, sondern von schulergänzenden Einrichtungen. Der quantitative Ausbau der schulergänzenden Betreuungsstrukturen hängt wesentlich nach den Vorgaben der Schulgesetzgebung vom Bedarf ab. Die Koordination der Angebote der familienergänzenden und schulergänzenden Betreuung wird Sache der Abteilungen Soziales und Abteilung Bildung sein. Das im Leitbild des Stadtrates formulierte Ziel wird bezüglich schulpflichtiger Kinder keine Abstriche erleiden.

Zu Frage 5: Derzeit steht in erster Priorität die Klärung des Bedarfes und der Aufbau von schulergänzenden Betreuungsstrukturen an. Ob das Angebot der schulergänzenden Tagesstrukturen mit Tagesschulen ergänzt werden soll, ist zu einem späteren Zeitpunkt - auf Grund der gemachten Erfahrungen - durch die Primarschulpflege zu klären.

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