Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

25. September 2006

Schulwegsicherheit und Helmtragpflicht

Anfrage von Reto Dettli

Bei den Schülerinnen und Schülern sind Velos, Skateboards, Kickboards und Inlineskates sehr beliebt und werden auch für den Schulweg benutzt.

Unfälle mit Velos, Skates oder Boards können leider nicht ausgeschlossen werden. Oft resultieren schwere Kopfverletzungen, welche durch einen Helm vermieden oder mindestens gemildert werden könnten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob mit einer Helmtragepflicht für SchülerInnen die Schulwegsicherheit verbessert werden kann.
Die gleiche Anfrage geht auch an die Primarschulbehörde, weshalb wir hier auf weitere Erläuterungen zum Helmtragen verzichten und auf die Anfrage an die Primarschulpflege verweisen.

Ich bitte die Oberstufenschulpflege um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bestehen in den einzelnen Schulhäusern zur Benützung von Velos, Kickboards, Skateboards und Inlineskates für den Schulweg und das Schulareal einheitliche oder vergleichbare Regelungen? Wie sehen diese aus?
  2. Betreibt die Oberstufe im Unterricht eine systematische aktive Prävention bzw. Information bezüglich Gefahren durch Kopfverletzungen und Schutz durch Helme?
  3. Wie stellt sich die Oberstufenschulpflege zu einer allgemeinen Helmtragpflicht für Velos, Skates, Kickboards und Skateboards auf dem Schulweg (bzw. auf dem Schulareal, falls die Oberstufenschulpflege der Meinung ist, dieses sei aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar)?
  4. Auf welchen Zeitpunkt wäre die Oberstufenschulpflege bereit, einheitliche Richtlinien zur Helmtragepflicht in Kraft zu setzen?

Besten Dank für die Beantwortung!

 

Die Oberstufenschulpflege beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Den Schülern und Schülerinnen Anordnungen über das Zurücklegen des Schulweges vorzuschreiben übersteigt die Kompetenzen der Lehrpersonen und Schulbehörden. Alles, was ausserhalb der Unterrichtszeit und ausserhalb des Schulareals abläuft, liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten.

Auf allen Schulhausarealen gilt ein absolutes Fahrverbot.

Mit der Elternbroschüre, welche an alle 1. KlässlerInnen abgegeben wird, werden die Eltern über die Benützung von Fahrrädern auf dem Schulweg informiert (vgl. Beilage, Seite 11). Die Schulpflege wird dieses Kapitel überarbeiten und die Eltern darauf hinweisen, dass sie ihr Kind zum Tragen eines Helmes anhalten sollen.

Zu Frage 2: Die Schüler und Schülerinnen der ersten und dritten Klassen besuchen den Verkehrsunterricht, welcher durch ausgebildetes Fachpersonal der Kantonspolizei erteilt wird. Dieser Unterricht wird von der Oberstufe finanziert und unterstützt. Die Lehrpersonen haben den Auftrag die Schüler und Schülerinnen ans Helmtragen zu erinnern.

Zu Frage 3: Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, kann die Schulpflege den Eltern resp. Erziehungsberechtigten keine Vorschriften für den Schulweg machen.

Bei gemeinsamen Veloausflügen während der Schulzeit, sei es in Klassenlagern, auf Exkursionen und Schulreisen etc., gilt eine generelle Helmtragpflicht. Für solche Ausflüge stehen den Schülern und Schülerinnen Helme zur Verfügung, die in allen Schulhäusern vorrätig sind.

Zu Frage 4: Soweit es im Einflussbereich der Oberstufenschule liegt, ist für eine generelle Helmtragpflicht gesorgt. Der Schulweg untersteht diesem Einflussbereich nicht.

Ergänzend ist zu sagen, dass im Rahmen der Elternmitwirkung an der Schule, wie sie durch das Volksschulamt vorgesehen ist, die Schule allenfalls Einfluss nehmen kann. So hat der Schulleiter den Elternrat Freiestrasse mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Dämmerungsverhältnisse und das zum Teil fehlende Fahrradlicht, den teilweise desolaten Zustand der Fahrräder, den mehrheitlich Verzicht auf das Helmtragen und die Velofahrweise der Schüler grosses Gefahrenpotential besteht. Der Elternrat sieht diesbezüglich einen Handlungsbedarf und sucht Lösungsvorschläge.

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