Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

25. September 2006

Schulwegsicherheit und Helmtragpflicht

Anfrage von Reto Dettli

Bei den Schülerinnen und Schülern sind Velos, Skateboards, Kickboards und Inlineskates sehr beliebt und werden auch für den Schulweg benutzt. In den einzelnen Schulhäusern bestehen Regeln darüber, wann diese benutzt werden dürfen und wo die Geräte während dem Unterricht deponiert oder abgestellt werden müssen.

Unfälle mit Velos, Skates oder Boards können leider nicht ausgeschlossen werden. Oft resultieren schwere Kopfverletzungen, welche durch einen Helm vermieden oder mindestens gemildert werden könnten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob mit einer Helmtragepflicht für SchülerInnen die Schulwegsicherheit verbessert werden kann.
Bei den Velos setzt sich das Helmtragen langsam durch, anders hingegen bei Skates und Boards. Bekannt ist, dass Helmtragen bei den Kindern nicht als cool gilt. Das Durchsetzen des Helmtragens für den Schulweg ist deshalb für die Eltern schwierig. Diese Aufgabe wird insofern zusätzlich erschwert, dass Kinder, die mit Skates oder Kickboard und Helm in der Schule erscheinen, Gefahr laufen, in den Augen der MitschülerInnen als totale Weicheier zu gelten.

Es soll nicht Aufgabe der Schule sein, den Eltern alle möglichen Erziehungsaufgaben abzunehmen. In der Vergangenheit hat sich die Primarschulpflege aber immer aktiv für die Schulwegsicherheit eingesetzt. Diese Tradition sollte auch für neue Fragestellungen aufgrund neuer Schulweggewohnheiten beibehalten werden.
Das Durchsetzen einer möglichen Helmpflicht für den Schulweg sollte meiner Meinung nach nicht an juristischen Feinheiten scheitern, ob nur die Eltern oder auch die Schule für den Schulweg Verantwortung tragen und Vorschriften erlassen können. Alle SchülerInnen legen die letzten Meter des Schulwegs auf dem Gelände des Schulareals zurück. Mindestens für diese letzten Meter liegt die Kompetenz eindeutig bei der Schule.

Mit einer allgemeinen Helmtragepflicht könnte die Schule zur Schulwegsicherheit beitragen und bezüglich Helmtragen zu einem anderen Selbstverständnis und einer anderen Kultur im Umgang mit Helmen für Skates und Boards beitragen. Die Rahmenbedingungen wären einfach und klar: In die Schule nur mit Helm. Punkt.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Primarschulpflege um Beantwortung folgender Fragen: 

  1. Bestehen in den einzelnen Schulhäusern zur Benützung von Velos, Kickboards, Skateboards und Inlineskates für den Schulweg und das Schulareal einheitliche oder vergleichbare Regelungen? Wie sehen diese aus?
  2. Betreibt die Primarschule im Unterricht eine systematische aktive Prävention bzw. Information bezüglich Gefahren durch Kopfverletzungen und Schutz durch Helme?
  3. Wie stellt sich die Primarschulpflege zu einer allgemeinen Helmtragpflicht für Velos, Skates, Kickboards und Skateboards auf dem Schulweg (bzw. auf dem Schulareal, falls die Primarschulpflege der Meinung ist, dieses sei aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar)?
  4. Auf welchen Zeitpunkt wäre die Primarschulpflege bereit, einheitliche Richtlinien zur Helmtragepflicht in Kraft zu setzen?

Besten Dank für die Beantwortung!

 

Die Primarschulpflege beantwortet die Anfrage wie folgt:

Schon die früheren Rechtsgrundlagen der Volksschule sowie die geübte Rechtspraxis weisen die Verantwortung für den Schulweg klar den Eltern zu. Dies ist auch im neuen Volksschulgesetz und in der neuen Volksschulverordnung der Fall. Die Schulpflege wird wie bisher verpflichtet, für einen sicheren Schulweg zu sorgen. Dies bedeutet, dass der Schulweg nicht übermässig lang sein und nicht durch gefährliche Passagen (Waldwege) führen darf. Wenn die Sicherheit gewährleistet ist, sind aber nach wie vor die Eltern für die Absolvierung des Schulweges durch ihre Kinder zuständig und verantwortlich. Die neuen Rechtsgrundlagen der Volksschule gehen sogar von einer verstärkten Mitwirkung der Eltern (Elternforum, Elternräte) aus und weisen diesen konkrete Elternpflichten (Erziehung, regelmässiger Schulbesuch und die damit verbunden Pflichten) zu. Die Erfüllung dieser Pflichten kann von der Behörde mit verschiedenen Massnahmen durchgesetzt werden. Es wäre deshalb das falsche Signal, den Eltern trotz ihres stärkeren Einbezuges in den Schulbetrieb im Bereich des Schulweges Verantwortung abzunehmen. Für das Tragen von Helmen bei der Benützung von Velos und anderen fahrzeugähnlichen Gegenständen wie Skates, Boards etc. durch ihre Kinder sind daher die Eltern zuständig. Die Schule sieht zwar die Vorteile des Tragens von Velohelmen, und kann entsprechende Empfehlungen abgeben, die Helmtragpflicht aber nicht durchsetzen. Anders sieht es bei gemeinsamen Fahrten von Klassen im Rahmen des Unterrichtes aus. Wenn beispielsweise eine Klasse gemeinsam mit dem Velos zum Schwimmunterricht ins Hallenbad fährt oder eine Exkursion mit den Velos durchführt, ordnet die Klassenlehrperson an, dass alle Schüler/innen einen Helm tragen. Sollte ein Kind keinen Helm haben, muss ihm dieser von der Schule zur Verfügung gestellt werden.

Die konkreten Fragen können wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1: In den Hausordnungen aller Schulhäuser bestehen Regelungen zur Benützung von Velos, Kickboards, Skateboards und Inlineskates auf dem jeweiligen Schulhausareal. Diese sind nicht einheitlich, weil die Platzverhältnisse, die räumlichen Gegebenheiten und die Schulhauskultur verschieden sind. Von absoluten Verboten bis zur freien Benützung der fahrzeugähnlichen Gegenstände (mit dem Vorrang für den Schulbetrieb) gibt es alle Versionen.

Zu Frage 2: Die Primarschulpflege hat die systematische aktive Prävention und Information über die Gefahren durch Kopfverletzungen und den Schutz durch Helme an die Stadtpolizei (Kindergarten) und an die Kantonspolizei (Primarschule) delegiert, welche dieses Thema in den Verkehrsunterricht integriert haben. Das Thema wird ausserdem von den Klassenlehrpersonen immer wieder behandelt, wenn es um gemeinsame Aktivitäten mit Velos geht.

Zu Frage 3: Die Primarschulpflege befürwortet das Tragen von Helmen auf dem Schulweg, kann es aber aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzen. Sie wird sich wie schon bisher dafür einsetzen, dass das Thema immer wieder behandelt wird. Neben dem Unterricht können in Zukunft dafür auch die Elternräte oder das Elternforum sensibilisiert werden, welche im Rahmen der erweiterten Elternmitwirkung neu geschaffen werden. Das Tragen von Helmen bei gemeinsamen Klassenaktivitäten wird heute schon durchgesetzt.

Zu Frage 4: Von den Rechtsgrundlagen her kann die Primarschulpflege die Helmtragpflicht auf den Schularealen und bei Klassenaktivitäten verlangen. Eine darüber hinaus gehende Helmtragpflicht auf dem Schulweg kann rechtlich nicht durchgesetzt und deshalb von der Primarschulpflege auch nicht angeordnet werden. Wichtig sind daher die ständigen Bemühungen im Rahmen des Verkehrs- und des Klassenunterrichtes. Auch in den Publikationen der Primarschulpflege (Elternbriefe, Elternzeitschrift „Schnüerlischrift“, Medienmitteilungen) können die Eltern immer auf dieses wichtige Anliegen hingewiesen werden.

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