Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

04. Oktober 2006

Teuerungsausgleich für die städtischen Angestellten der Stadt Uster

Interpellation von Reto Dettli und Rolf Graf

Die Lohnpolitik des Stadtrates von Uster richtet sich in der Regel nach derjenigen des Kantons. Während sich die Finanzlage des Kantons - nicht zuletzt aufgrund einer verfehlten Steuerpolitik der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrats - wenig rosig präsentiert, erscheint diejenige von Uster deutlich gesünder.

Es ist absehbar, dass die kantonalen Angestellten in den nächsten Jahren weiterhin Sparmassnahmen mittragen müssen. Und es ist gleichermassen zu vermuten, dass ihnen der vollständige Teuerungsausgleich auch in den nächsten Jahren verwehrt bleiben wird.

Anders präsentiert sich die finanzielle Situation der Stadt Uster. In den letzten Jahren wurden in der Summe Ertragsüberschüsse produziert. Ob während dieser Zeit dem Personal auch der volle Teuerungsausgleich gewährt wurde, ist den Interpellanten nicht im Detail bekannt. Ebenso ist unklar, wie die Beförderungsquote jeweils gehandhabt wird.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie der Stadtrat in Zukunft die Gewährung des Teuerungsausgleichs angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen von Stadt und Kanton handhaben will. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welchen Grundsätzen folgt der Stadtrat in Fragen des Teuerungsausgleichs und der Beförderungsquote? Wann und nach welchen Kriterien legt er die beiden Werte konkret für das jeweilige Jahr fest?
  2. Welche Teuerung ist in den Jahren 2001 bis 2005 aufgelaufen?
  3. Welcher Teuerungsausgleich ist in den Jahren 2001 bis 2005 den Mitarbeitenden der Stadt Uster gewährt worden?
  4. Welche Ertragsüberschüsse bzw. welche Aufwandüberschüsse verzeichnete die Rechnung der Stadt Uster während dieser Zeit?
  5. Wie beurteilt der Stadtrat eine allfällige Differenz zwischen Teuerung und Teuerungsausgleich?
  6. Welche Grundsätze beabsichtigt der Stadtrat in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen finanziellen Situation von Stadt und Kanton bezüglich Teuerungsausgleich zu befolgen?

 

Der Stadtrat beantwortet die Interpellation wie folgt:

zu Frage 1: Generell folgt der Stadtrat in Fragen des Teuerungsausgleichs und der Beförderungsquoten den Grundsätzen des Kantons. Der Stadtrat setzt mit diesem Vorgehen die Vorschriften der vom Gemeinderat erlassenen Personalverordnung vom 1.7.1999 um. Art. 46 regelt: «Durch den Regierungsrat für das Kantonspersonal beschlossene generelle Teuerungsanpassungen werden für das Personal der Stadt Uster übernommen. Will die Anstellungsbehörde von den Anpassungen des Regierungsrates abweichen, indem sie eine höhere oder tiefere Anpassung festlegen will, ist darüber ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.»

Der Kanton Zürich gibt jeweils im Frühsommer im Gemeindebrief die Budgetanweisungen und darin auch die provisorischen Ansätze für den Teuerungsausgleich und die Beförderungsquote für die Gemeinden bekannt. Die Stadt Uster übernimmt diese Vorgaben des Kantons in den Budgetentwurf für das nächste Jahr.

Anfangs Dezember legt der Regierungsrat den Teuerungsausgleich und die Beförderungsquote für das Staatspersonal definitiv fest. Mitte Dezember prüft der Stadtrat, basierend auf dem Entscheid des Regierungsrates, ob für das städtische Personal die geltende Teuerung bzw. Beförderungsquote des Kantons übernommen wird. Bisher hat der Stadtrat die kantonalen Entscheide jeweils übernommen. Andernfalls hätte er dem Gemeinderat eine Änderung beantragen müssen.
2006 hat der Stadtrat in eigener Kompetenz den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Lohnzulage in Form von Gewerbegutscheinen (je Fr. 200.- pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter pro 100%-Stelle) ausbezahlt. Ebenfalls beschloss der Stadtrat einen zusätzlichen Beitrag an das Personalfest in der Höhe von Fr. 5'000.- Begründet wurden die Entscheide mit der genauen Einhaltung des Budgets 05 durch das städtische Personal. Der positive Rechnungsabschluss 2005 war massgebend für diese Entscheide.

zu den Fragen 2 und 3:

Teuerung sowie Teuerungsausgleich und Reallohnentwicklung 2001 - 2005

Jahr; Beförderungsquote;jährliche Teuerung;gewährte Teuerung

2001;1,8 Prozent;0,4 Prozent;0,5 Prozent
2002;0,8 Prozent;0,6 Prozent;0,7 Prozent
2003;0,6 Prozent;0,1 Prozent;0,0 Prozent
2004;0,8 Prozent;1,2 Prozent;0,75 Prozent
2005;0,8 Prozent;1,1 Prozent;0,0 Prozent
2006;0,4 Prozent;0,2 Prozent;0,5 Prozent

Somit ergibt sich für den genannten Zeitraum bei einer effektiven Teuerung von 3,6 Prozent ein gewährter Teuerungsausgleich von 2,45 Prozent.

zur Frage 4: Die Stadt Uster verzeichnete folgende Ertrags- /Aufwandüberschüsse:

2001 Ertragsüberschuss Fr. 9'084'645.37
2002 Ertragsüberschuss Fr. 11'060'875.52
2003 Aufwandüberschuss Fr. 881'943.07
2004 Aufwandüberschuss Fr. 139'089.75
2005 Ertragsüberschuss Fr. 6'341'723.63

Es ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Uster von 2001 bis 2006 76,5 Mio Franken Steuerkraftausgleich erhielt.

zur Frage 5: Die aufgelaufene Teuerung wurde in den letzten Jahren nicht ausgeglichen. Das ist aus Sicht des Stadtrates unschön, weil es letztlich zu einer Reallohneinbusse für die städtischen Angestellten führt. Immerhin konnte diese Einbusse bei einem rechten Teil des Personals durch Beförderungen kompensiert werden.

zur Frage 6: Auch künftig will sich der Stadtrat bezüglich Teuerung und Beförderungsquote nach den kantonalen Vorgaben richten. Er will allerdings auch seine Möglichkeiten nutzen, leistungsorientierte Einmalzulagen auszurichten.

Zurück