Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

09. Oktober 2007

Energieversorgungsstrategie

Interpellation von Reto Dettli und Stefan Feldmann

Die Sozialdemokratische Partei der Stadt Uster hat Anfang Oktober 2007 aufgezeigt, welche Chancen sie im Zusammenhang mit der Energieversorgung für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Uster und eine zukunftsgerichtete Energie Uster AG erkennt. Die Energie Uster AG versorgt die EinwohnerInnen mit Wasser, Strom sowie Erdgas und beeinflusst damit die Umweltbilanz der Stadt und ihrer EinwohnerInnen ganz wesentlich.

Obwohl bekanntlicherweise die strategische Führung der Energie Uster AG dem Verwaltungsrat obliegt und der Stadtrat lediglich die Aktionärsrechte ausübt, interessiert die Meinung des Stadtrates zu den von der SP aufgezeigten Chancen ausserordentlich. Insbesondere interessiert, welchen Beitrag die Energie Uster AG zu einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt beitragen soll, wie die neuen Handlungsspielräume in den sich öffnenden Energiemärkten auf diesem Hintergrund genutzt werden sollen und wie der Stadtrat die Energie Uster AG darin zu unterstützen gedenkt.

Wir bitten deshalb den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Strategie des Stadtrates: An welchen umwelt- und wirtschaftspolitischen Ziele orientieren sich die Tätigkeiten des Stadtrates von Uster? Steht er hinter den Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung?
  2. Bisherige Massnahmen: Mit welchen Massnahmen trägt der Stadtrat heute bereits dazu bei, dass im Stadtgebiet von Uster Energie effizienter eingesetzt und erneuerbare Energien gefördert werden?
  3. Stromversorgung der KundInnen: Die KundInnen von Uster werden bekanntlicherweise mit einem Strommix bestehend aus 84% Kernenergie und 16% Wasserkraft versorgt. Als Option haben die EinwohnerInnen die Wahl, ein Stromprodukt bestehend aus 100% Wasserkraft zu bestellen. Mit der Stromkennzeichnung und den zugehörigen nationalen und internationalen Kontrollinstrumenten ist es nun möglich, den Strommix weitgehend zu bestimmen und die Stromerzeugung zu garantieren.
    Mit der Anpassung des Standardstrommixes der Stadt Uster auf 100% Strom aus Wasserkraft liesse sich bei einem Aufpreis von lediglich 2-3% die Umweltbelastung durch den Stromverbrauch der EinwohnerInnen der Stadt um rund 90% senken.
    Erachtet der Stadtrat die Zusammensetzung des Standardstrommixes bestehend aus 84% Kernenergie und 16% Wasserkraft für die Bevölkerung und Unternehmen in Uster als nachhaltig? Wie stellt er sich zur Idee der Umkehrung der bisherigen Praxis, nämlich den Standardstrommix neu aus 100% Wasserkraft mit einem Mehrpreis von 0,5 Rp./kWh bereit zu stellen und den Kernenergiestrom nur als Option anzubieten?
  4. Beitrag der Energie Uster AG zum städtischen Finanzhaushalt: Die Energie Uster AG liefert, ausser einer Konzessionsabgabe für die Benutzung des öffentlichen Grundes für die Leitungen etc., bis heute nur geringfügige Dividenden und keine Steuererträge an das Gemeinwesen ab, obwohl vor knapp 10 Jahren bei der Vorlage zur Ausgliederung der Energie- und Wasserversorgung in die Energie Uster AG noch von Konzessionsabgabe, Dividende und Steuern die Rede war.
    Welche Eigenkapitalrendite strebt der Stadtrat bei den Anlagen im Finanzvermögen, beispielsweise seinen Liegenschaften, an? Wie hoch ist das Eigenkapital der Energie Uster AG mittlerweile? Welche durchschnittliche Eigenkapitalrendite brachte die Energie Uster AG der Stadtkasse seit ihrer Gründung (Ohne Konzessionsabgaben, da diese keine Abgeltung für das eingesetzte Kapital darstellt)? Erachtet es der Stadtrat als richtig, dass die Energie Uster AG wesentliche Anteile des Unternehmengewinns der letzten Jahre als flüssige Mittel in ihrer Kasse deponiert? Welche zukunftsgerichteten Investitionen sollte die Energie Uster AG aus Sicht des Stadtrates mit diesen Mitteln avisieren?
  5. Energieberatung: Erachtet der Stadtrat Beratungsleistungen als zielführendes Instrument um eine bessere Energieeffizienz in Uster zu erreichen? Welche Angebote stehen den Haushalten, den Bauwilligen sowie den Unternehmen heute zur Verfügung? Welche Rolle spielt dabei die Energie Uster AG als Unternehmen mit entsprechendem Knowhow bei der Stromanwendung?

Wir danken dem Stadtrat für die Beantwortung der Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Energiebereich hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema der schweizerischen Politik wie auch der Weltpolitik entwickelt. Die knapper werdenden fossilen Energieressourcen, desgleichen auch die drohende Klimaerwärmung als Folge des ungebremsten Energiekonsums verlangen nach geeigneten Massnahmen. Mit der eingeleiteten Strommarktliberalisierung in der Schweiz ergeben sich auch handelspolitisch neue Herausforderungen. Der Stadtrat verfolgt diese Entwicklung aufmerksam und agiert dazu im Rahmen des kommunalen Kompetenzbereichs. Die strategische Ausrichtung der Energie Uster AG beruht auf der dem Gemeinderat am 12. Dezember 2007 bekanntgegebenen «Vision und Strategie der Energie Uster AG». Basis der Strategie bildet der Konzessionsvertrag mit der Stadt Uster. Der Einsitz des Stadtrates im Verwaltungsrat ermöglicht eine weitere Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit. Im Verwaltungsbereich hat der Stadtrat mit dem «Strategiebericht zur Energiepolitik» vom 20. August 1999 die Basis der kommunalen Energiepolitik festgelegt. Das vom Stadtrat im 2007 verabschiedete neue Leitbild der Stadt Uster mit der sogenannten Dual-Strategie enthält als Massnahme die Umsetzung dieser Energiepolitik.

Die von den Interpellanten gestellten Fragen betreffen zum Teil die konkreten Geschäftstätigkeiten der Energie Uster AG. Deshalb stützt sich insbesondere die Beantwortung der Fragen 3 und 5 auf eine Stellungnahme der Energie Uster AG.

Zu Frage 1 (Strategie des Stadtrates): Grundlage der Umwelt- und Wirtschaftspolitik des Stadtrates bilden die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowie die thematisch definierten Umsetzungsprogramme von Bund (z. B. EnergieSchweiz) und Kanton. Vielfach wird im Alltag verkannt, dass die übergeordneten Bestimmungen den operativen Handlungsspielraum weitgehend abdecken.

Bund und Kantone streben in Art. 73 der Bundesverfassung ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an. Gestützt darauf wurde in Art. 6 der Kantonsverfassung aufgenommen, dass Kanton und Gemeinden für die Erhaltung der Lebensgrundlagen sorgen. In Verantwortung für die kommenden Generationen sind auch die Gemeinden einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Aus umweltpolitischen Überlegungen setzt sich sich die Stadt Uster für eine rationelle Energienutzung und die Förderung von erneuerbaren Energien ein. Sie unterstützt das Bundesprogramm sowie die internationalen Verpflichtungen des Bundes zur Senkung des CO2-Ausstosses («Strategiebericht zur Energiepolitik» vom 20. August 1999).

Heute und auch für die Zukunft strebt Uster aus wirtschaftspolitischen Überlegungen einen gesunden Finanzhaushalt an. Der Steuerfuss soll in der Nähe des kantonalen Mittels liegen. Ansässige Unternehmen werden in ihrer Weiterentwicklung aktiv unterstützt und für die Ansiedlung von wertschöpfungsstarken neuen Unternehmen werden günstige Voraussetzungen geschaffen (Dual-Strategie 2007).

Der Stadtrat ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit nicht nur durch übergeordnetes Recht verpflichtet, sondern steht aus Überzeugung hinter diesem umweltpolitischen Grundsatz. Allerdings stehen sich umwelt- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen hin und wieder unversöhnlich gegenüber. Dann gilt es von Fall zu Fall eine Interessenabwägung vorzunehmen und sich für das eine oder andere zu entscheiden. Eine uneingeschränkte Durchsetzung nur einer Zielsetzung würde dem Einzelfall nicht immer gerecht. Das Gedankengut der Nachhaltigkeit prägt allerdings die Entscheide des Stadtrates. Als Beispiel seien die Diskussionen um die 2000-Watt-Gesellschaft und das kantonale Programm «Vision Energie 2050» im Zusammenhang mit der Nutzung von neuen Bauzonen angeführt Ferner sei verwiesen auf die nachfolgend (siehe Frage 2) aufgeführten Massnahmen. Der Stadtrat hat mehrfach bewiesen, dass er die Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung proaktiv angeht und dadurch seine umweltpolitischen Visionen sichtbar macht.

Zu Frage 2 (Bisherige Massnahmen): Die Handlungsgrundsätze im Energiebereich basieren auf der im «Strategiebericht zur Energiepolitik» festgelegten kommunalen Energieplanung. Dabei wurden die raumrelevanten, kommunalen Festlegungen in einem Energieplan vorgenommen. Nebst der Aufzeigung der aktuellen Erschliessung mit Erdgas wurden in Niederuster Prioritätsgebiete für die Abwärmenutzung aus Abwasser sowie an mehreren Orten kleine Prioritätsgebiete mit Energieholznutzung ausgeschieden.

Aus einer Aufstellung möglicher Massnahmen wurden diejenigen ausgewählt, welche die besten Umsetzungsaussichten und die höchste Effizienz aufwiesen. Als Leitplanken für die Umsetzung von einzelnen Massnahmen gelten die Grundsätze:

  • Die Stadt schafft gute Rahmenbedingungen für die Realisierung von energieeffizienten Lösungen.
  • Im eigenen Verantwortungsbereich der Stadt werden die anstehenden Energieaufgaben vorbildlich gelöst.
  • Einwohnende und Firmen in Uster werden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung motiviert und wo notwendig unterstützt.

Weiter gelten bei der Verwirklichung von einzelnen Projekten folgende Prioritäten:

  1. Energiebedarf senken;
  2. erneuerbare Energien einsetzen und Abwärme nutzen;
  3. restlichen Energiebedarf effizient und umweltschonend mit nicht erneuerbaren Energien decken.

Ausgehend vom ersten Massnahmenkatalog erfolgten laufend Anpassungen dazu. Mit jedem Reaudit zum Label «Energiestadt» wurde der Katalog gesamthaft überarbeitet. Von der Fachgruppe Energie (vom Stadtrat mit der Umsetzung der kommunalen Energieplanung beauftragte interne Fachgruppe, inkl. Vertretung der Energie Uster AG) wurden die folgenden Projekte lanciert oder mit unterstützt:

  • Von allen relevanten öffentlichen Bauten wurde eine umfassende Zustandsaufnahme bezüglich baulicher und energetischer Aspekte vorgenommen. Die Daten werden verwendet für die Priorisierung der Sanierungsmassnahmen.
  • Die Abwärme des gereinigten Abwassers bei der ARA Niederuster wird für die Beheizung von 130 Wohneinheiten verwendet. Nach der Sanierung der ARA wird ein zusätzliches Potenzial für rund 1000 Wohneinheiten zur Verfügung stehen.
  • Die Energie Uster AG nahm an der Pfäffikerstrasse die erste Erdgastankstelle in Uster in Betrieb genommen.
  • Die Stadt und die Energie Uster AG unterstützen Ankäufe von Erdgasfahrzeugen (limitiert auf 30 Fahrzeuge). Beide Unternehmen stellen zudem bei eigenen Ersatzbeschaffungen wenn immer möglich auf Erdgasfahrzeuge um.
  • Grösseren Unternehmen in Uster wurde eine Beratung zum Mobilitätsmanagement (Optimierung der Geschäfts- und Arbeitswegfahrten) angeboten, und bei fünf Unternehmen konnte die Initialberatung durchgeführt werden.
  • Im 2007 wurde die Stadtverwaltung im Rahmen einer Energiesparwoche für die Belange der Energieeffizienz erneut sensibilisiert.
  • Mit der vom Stadtrat eingesetzten Fachgruppe Energie ist eine interne Organisation im Energiebereich vorhanden. Sie lenkt und koordiniert die entsprechenden Aktivitäten.
  • Die Führung des Labels «Energiestadt» enthält die externe Bewertung der Aktivitäten von Uster im Energiebereich und damit den Vergleich mit anderen Gemeinden. Die periodischen Reaudits dazu und die Kontakte zu den zugeteilten Betreuungspersonen ergeben immer wieder sehr wertvolle Impulse für künftige Aktivitäten. Das Label kann in gewisser Weise als «energiepolitisches Gewissen der Stadt» bezeichnet werden.
  • Eine neue interne Richtlinie für Arealüberbauungen, Gestaltungspläne, Studienaufträge und Wettbewerbe verlangt, dass bei diesen Verfahren der Minergie-Standard gefordert wird.
  • Die Energieberatung bei der Besprechung von privaten Bauvorhaben wurde ausgebaut. Sie wird durch die Stadtverwaltung sowie durch die Energie Uster AG angeboten.
  • Der gesetzliche Spielraum im Baubewilligungsverfahren zugunsten einer rationellen, umweltschonenden Wärmeversorgung wird mit einem konsequenten Vollzug der Bestimmungen voll genutzt.
  • Im Winter 2007/2008 hat die Energie Uster AG eine Kampagne zur Erhebung der Wärmeverluste von privaten Eigenheimen mittels Infrarotwärmebildern durchgeführt. Diese Bilder dienen zur Erkennung des Bedarfs einer Sanierung der Gebäudeisolation.
  • Für den Eigenbedarf der Stadt an Elektrizität wird erneuerbarer Aabachstrom im Umfang von 20'000 Franken pro Jahr eingekauft.
  • In Koordination mit der Aabachgenossenschaft wird die Optimierung und der Weiterbetrieb der Kleinwasserkraftwerke am Aabach überprüft.

Nebst diesen im Sinne einer nachhaltigen Energienutzung realisierten Massnahmen werden aus den Fachabteilungen und von der Energie Uster AG Projekte umgesetzt, die mittelbar eine ebenso grosse Umweltbedeutsamkeit aufweisen und in die Energiebilanz Eingang finden. Die nachfolgende Auflistung fasst einzelne Themenbereiche zusammen:

  • Die städtische Verkehrsplanung verfolgt das konkrete Ziel einer Verminderung des motorisierten Individualverkehrs.
  • Über die Raumordnung wird eine nachhaltige Energienutzung in der Stadtentwicklung unterstützt (2000-Watt-Gesellschaft und «Vision Energie 2050» in Zusammenhang mit Bauentwicklungsgebieten).
  • In verschiedenen öffentlichen Gebäuden sind bereits Holzschnitzelheizungen und Wärmepumpen im Einsatz.
  • Eine kürzlich erstellte Studie zeigt, dass die Strassenbeleuchtung in Uster sowohl bezüglich der verwendeten Leuchtkörper wie auch der Lichtsteuerung optimiert ist.
  • Im Stromangebot der Energie Uster AG findet sich nebst dem selber produzierten Aabachstrom neu auch eine Auswahl an Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Das Wasserversorgungsnetz wurde in den letzten Jahren laufend saniert und ist energetisch optimiert.
  • Der Abwasserbereich weist einen hohen technischen Stand auf. Verschiedene Projekte für eine weitere Verbesserung (Sanierung der ARA, aktive Bewirtschaftung der Liegenschaftsentwässerungen usw.) befinden sich in der Umsetzungsphase.
  • Die motorisierte Mobilität wird über verschiedenste Projekte in Grenzen zu halten versucht (Langsamverkehr, Parkraumbewirtschaftung, Begegnungszonen, Gestaltung des Verkehrsraumes usw.).
  • Die Fuss- und Radwegnetze sowie die Veloabstellanlagen sind gut ausgebaut und werden laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst.
  • Auch der öffentliche Verkehr, einschliesslich die kombinierte Mobilität, befindet sich in einem stetigen Optimierungsprozess, der sich nach dem technisch und finanziell Machbaren richten muss

Zu Frage 3 (Stromversorgung der Kundschaft): Die Energie Uster AG bietet der Kundschaft Standardstromprodukte und Spezialprodukte (nachhaltige Stromprodukte) an. Die Standardstromprodukte entsprechen dem Liefermix des Vorlieferanten, u. a. Kernenergie enthaltend. Diesen Mix mit einem Kernenergieanteil von 84 % für das Jahr 2006 kann die Energie Uster AG nicht beeinflussen.

Die Preise der Standardstromprodukte sind gleichzeitig die günstigsten im Produkteportfolio der Energie Uster AG. Dies steht im Einklang mit der Konzession, gemäss welcher die Elektrizitätspreise im Wettbewerb bestehen müssen, was bedeutet, dass die Preise so attraktiv wie möglich sein müssen.

Eine Abdeckung des gesamten Strombedarfs mit dem Produkt Aquastrom (nicht zertifizierte Wasserkraft) ist grundsätzlich möglich, sofern diese Menge auf dem Markt nachhaltig beschafft werden könnte. Heute bekommen die Energie Uster AG aber von keinem Lieferanten eine Liefergarantie über mehrere Jahre, daher ist diese Option nur von kurzfristiger Natur und somit nicht empfehlenswert. Falls die gesamte Strommenge mit Wasserkraft (Aquastrom) beschafft würde, bedeutete dies, dass der Strompreis um ca. 0,54 Rp./kWh (inkl. MWST) stiege. Falls ein Kunde oder eine Kundin dies nicht wünschte, müsste dies bei der Energie Uster AG entsprechend platziert werden. Diesbezüglich muss darauf hingewiesen werden, dass diese Massnahme nicht im Sinne der Geschäftspolitik der Energie Uster AG ist, weil damit erfahrungsgemäss die einkommensschwächere Schicht benachteiligt wird.

Eine weitere Option ist, dass die Energie Uster AG nicht den gesamten Strombedarf, sondern nur einen zu bestimmenden Anteil (z. B. 30 %) mit Aquastrom beschafft. Die erforderliche Finanzierung der Mehrkosten würde mittels des Ökofonds erfolgen können und wird anlässlich des sich in Ausarbeitung befindlichen Ökofonds geprüft. Entscheidend in diesem Fall ist, dass der Ökofonds jedes Jahr mit mindestens dem entsprechenden Betrag gespeist wird. In diesem Fall würden für die Endkundinnen und -kunden keine Zusatzkosten entstehen.

Die Energie Uster AG bevorzugt die heutige Geschäftspolitik, nämlich: grundsätzliches Angebot des heutigen Standardstrommix zu möglichst günstigen Konditionen sowie laufende Motivation der Kundschaft, ökologische Stromprodukte zu beziehen. Dieser Weg wird seit längerer Zeit konsequent verfolgt, mit dem Ergebnis, dass der Absatz von Aquastrom im Jahr 2007 um den Faktor 2,5 und der Absatz von Solarstrom um den Faktor 3 gestiegen ist.

Zu Frage 4 (Beitrag der Energie Uster AG zum städtischen Finanzhaushalt): Eigenkapitalrendite: Die Bestandesrechnung der Stadt Uster weist per 31. Dezember 2007 im Finanzvermögen für 122 Millionen Franken Anlagen aus. Gemäss Harmonisiertem Rechnungsmodell (HRM) entspricht das Finanzvermögen den Aktiven, welche ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden könnten.

Für die Anlagen im Finanzvermögen hat der Stadtrat keine Zielsetzungen betreffend Eigenkapitalrendite vorgegeben. Auf die Vorgabe von Renditezielen hat der Stadtrat aus den folgenden Gründen bewusst verzichtet:

  • Die Stadt Uster ist keine gewinnorientierte Unternehmung und der Stadtrat strebt eine nachhaltige Stadtentwicklung zum Wohle der Bevölkerung und der Wirtschaft an. Dabei orientiert sich die Stadtentwicklung an der Dualstrategie. Eine beachtliche Anzahl von Anlageobjekten – mit teilweise schlechten Renditen – befindet sich im Finanzvermögen. Zum Beispiel hat die Stadt Uster mehrere Liegenschaften (Landreserven, Gebäude) im Finanzvermögen, welche zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden.
  • Mehrere Objekte im Finanzvermögen (z. B. Bauland Loren oder Hohfuren) stehen zum Verkauf an.
  • Die Anlagewerte im Finanzvermögen werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien bewirtschaftet. Bei den Liegenschaften wird gemäss Leistungsauftrag und Globalbudget dieses Ziel mit dem Indikator «Verhältnis Liegenschaftsaufwand zu Mietzinseinnahmen» gemessen.

Für acht Geschäftsjahre (2000–2007) hat die Stadt Uster insgesamt 1,5 Mio. Franken Dividende er-halten. Ohne Aufzinsung ergibt dies auf dem nominellen Aktienkapital von 10 Millionen Franken, welches vollumfänglich im Besitze der Stadt Uster ist, eine durchschnittliche Rendite von 1,9 Prozent.

Während den ersten Geschäftsjahren der neu gegründeten Energie Uster AG wurde auf eine Dividendenausschüttung bewusst verzichtet. Der Aufbau eines gesunden Eigenkapitalanteils stand dabei im Vordergrund. Für das Geschäftsjahr 2006 hat die Stadt Uster eine Dividende im Umfang von 6 Prozent erhalten. Unter Berücksichtigung der Auflage für die Steuerbefreiung kann die Energie Uster AG maximal 6 Prozent Dividende ausschütten.

Erachtet es der Stadtrat als richtig, dass die Energie Uster AG wesentliche Anteile des Unternehmensgewinns der letzten Jahre als flüssige Mittel in ihrer Kasse deponiert?

Die Bilanz der Energie Uster weist per 31. Dezember 2006 ein Umlaufvermögen von 22,9 Millionen Franken und kurzfristige Verbindlichkeiten von 19,3 Millionen Franken aus. Der Stadtrat vertritt nicht die Meinung, dass die Energie Uster AG über zuviel flüssige Mittel verfügt.

Welche zukunftsgerichteten Investitionen sollte die Energie Uster AG aus Sicht des Stadtrates mit diesen Mitteln avisieren?

Die Energie Uster AG arbeitet gegenwärtig an den Richtlinien für die Äufnung eines Ökofonds. Ziel und Zweck dieses Fonds wird künftig die Unterstützung von Projekten sein, die der nachhaltigen, umweltschonenden und effizienten Energienutzung dienen. Die genauen Bestimmungen sind noch nicht abschliessend festgelegt und werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Zu Frage 5 (Energieberatung): Die Energieberatung ist Bestandteil der Dienstleistungen der Energie Uster AG. Bereits heute werden den Kundinnen und Kunden Kurzberatungen kostenlos gewährt, beispielsweise Auskünfte über Solarstrom usw. Weitergehende Energieberatungen erfolgen gegen Entgelt.

Im Weiteren wird der Privatkundschaft ab dem Frühjahr 2008 eine kostenlose Online-Energieberatung für Haushalte mittels einem spezialisierten Tool angeboten. Dabei kann der Kunde oder die Kundin die eigenen effektiven Verbrauchsdaten abrufen und mittels eines Fragebogens den Haushalt online analysieren lassen. Als Ergebnis bekommt der Kunde oder die Kundin ein Benchmark sowie konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Energiesparmassnahmen.

Im Januar 2008 wurden für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern Infrarotbilder mit einem einmaligen Aktionspreis von 120 Franken angeboten. Mittels einer Wärmebildkamera sollen Schwachstellen in der Wärmedämmung geortet und sichtbar gemacht werden. Diese Aktion ist auf grosses Echo gestossen und wurde im Februar 2008 umgesetzt. Im Sinne einer Grobanalyse wurden Erläuterungen zu den Infrarotbildern und Tipps zur Behebung möglicher Schwachstellen abgegeben.

Eine weitergehende Energieberatung wird anlässlich des sich in Ausarbeitung befindlichen Ökofonds geprüft.

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