Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

09. September 2011

Kulturraumpolitik – Zuweisung der Vereinsliegenschaften zu den Vermögenswerten

Interpellation von Balthasar Thalmann

Die Stadt Uster weist Vereinsliegenschafen sowohl im Verwaltungs- wie auch im Finanzvermögen aus (vgl. Leistungsauftrag 2011 – 2014, S. E11/12). Dem Verwaltungsvermögen sind diejenigen Vermögenswerte zugeordnet, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Das Finanzvermögen wird nach kaufmännischen Grundsätzen verwaltet. Vor diesem Hintergrund irritiert die derzeitige Aufteilung der städtischen Liegenschaften in die jeweiligen Vermögenswerte. So ist beispielsweise der Musikcontainer, das Qbus-Provisorium oder die Villa am Aabach dem Finanzvermögen zugeteilt; sämtliche Sportanlagen sind (richtigerweise) im Verwaltungsvermögen aufgeführt.

Nach dem Leitbild soll in Uster ein breites Angebot an Infrastrukturen für Freizeit und Sport vorhanden sein. Eine Zielsetzung, die sich auch mit dem Aufgabenverständnis der Gemeinden gemäss Art. 8 und 120 der Kantonsverfassung deckt. Zur Erreichung dieses Ziels sind jedoch auch die im Finanzvermögen aufgeführten Vereinsliegenschaften nötig, weshalb sie dem Verwaltungsvermögen zuzuteilen wären. Diese zumindest vordergründige Ungleichbehandlung von Liegenschaften für Sport, Kultur und Freizeit ist störend.

In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:

  1. Nach welchen Kriterien werden die Vereinsliegenschaften den jeweiligen Vermögenswerten zugeteilt?
  2. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass die derzeitige Aufteilung nicht mehr dem heutigen Aufgabenverständnis entspricht und daher die Vereinsliegenschaften dem Verwaltungsvermögen zuzuteilen sind? Inwieweit ist er bereit, die Vereinsliegenschaften generell dem Verwaltungsvermögen zuzuteilen? Welche Schritte sind hierzu notwendig?
  3. Nach welchen Grundsätzen werden die Benützungsgebühren für die Liegenschaften für Sport, Kultur und Freizeit im Verwaltungsvermögen bestimmt, nach welchen die Mieten für die Liegenschaften für Sport, Kultur und Freizeit im Finanzvermögen?
  4. Sind die Benützungsgebühren der Liegenschaften für Sport, Kultur und Freizeit vergleichbar zueinander, z.B. Stadthofsaal-Dreifachturnhalle, Qbus-Einfachturnhalle? Wenn nein, gedenkt der Stadtrat diese Unterschiede auszugleichen?

Besten Dank für die Beantwortung.

Der Gemeinderat lehnte die Überweisung der Interpellation ab.

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