Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

30. September 2011

Sicherheit in Uster

Interpellation von Claudia Wyssen und Marius Weder

In den letzten Wochen konnte in den Medien mehrfach gelesen werden, dass Uster eine unsichere Stadt sei, die Kriminalität im Steigen begriffen sei und Handlungsbedarf bestehe. Immer wieder beruft sich der Stadtrat dazu auf die Umfrage aus dem Jahre 2009 "Bericht zur Bevölkerungsbefragung zum Sicherheitsempfinden in Uster". Nun ist es bekanntlich so, dass sich das subjektive Empfinden oft nicht mit der objektiven Realität deckt. Auf der Homepage der Stadt Uster werden unter "Mitteilungen Stadtpolizei" Aktualitäten aufgeführt. Es fällt dabei auf, dass die Stadtpolizei doch mehrheitlich aufgrund von Verkehrsdelikten aktiv ist und weniger wegen anderen Strafdelikten.

In diesem Zusammenhang stellen wir dem Stadtrat daher folgende Fragen:

  1. Wo liegt das Schwergewicht der Arbeit der Stadtpolizei Uster?
  2. In welchem Verhältnis steht der Arbeitsaufwand bezüglich Verkehrsdelikten zu demjenigen bezüglich anderen Strafdelikten?
  3. Liegen dem Stadtrat objektive Erhebungen über die Kriminalität in Uster vor?
  4. Gibt es dazu Vergleiche mit Städten ähnlicher Grösse und Zentrumslast, insbesondere im Grossraum Zürich (z.B. Dübendorf, Wetzikon, Dietikon, Illnau-Effretikon, Kloten etc.)?
  5. Ist bei Strafdelikten in Uster mehrheitlich die Stadt- oder die Kantonspolizei zuständig?
  6. Wurden in den letzten Jahren Zahlen über die Kriminalität in der Stadt Uster bei der Kantonspolizei Zürich erfragt und beigezogen?

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:  Die polizeilichen Tätigkeiten werden allgemein in vier Kategorien eingeteilt:

Sicherheitspolizei: Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung, Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Mensch, Tier und Umwelt (= Prävention), Beseitigung von eingetretenen Störungen

Verkehrspolizei: Gewährleistung der Sicherheit im Strassenverkehr und Gefahrenabwehr im Strassenverkehr (= Prävention), inkl. die Aufnahme und Rapportierung von Verkehrsunfällen auf Stadtgebiet

Kriminalpolizei: Ermittlung auf Aufklärung von strafbaren Handlungen

Verwaltungspolizei: Vollzug des Verwaltungsrechts (vor allem durch das Ausstellen von Bewilligungen)

Nach der Aufgabenzuweisung im kantonalen Polizeiorganisationsgesetz übernimmt die Stadtpolizei Uster zur Hauptsache sicherheits-, verkehrs- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben. Die Kriminalpolizei wird mit Ausnahme der Übertretungen von der Kantonspolizei Zürich ausgeübt. Die Stadtpolizei rückt indessen auch bei Vergehen und Verbrechen regelmässig aus, um erste Massnahmen zu treffen und die Kantonspolizei bei den Ermittlungen zu unterstützen. Sei dies personell oder gg. auch materiell mit Einsatzmitteln und/oder Räumen.

Das Schwergewicht der stadtpolizeilichen Arbeit liegt im Bereich der Sicherheits- und Verkehrspolizei: Mit ihrer hohen sichtbaren Präsenz stellen die Polizeipatrouillen nicht nur eine rasche Einsatzbereitschaft sicher, sondern leisten dadurch gleichzeitig einen massgeblichen Beitrag zur Verbrechens- und Verkehrsprävention. Dies wiederum wirkt sich positiv auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aus. Daneben betreibt die Stadtpolizei auf dem Polizeiposten im Stadthaus einen Kundenschalter als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung für alle polizeilichen Fragen und Probleme.

Die 20 Polizistinnen und Polizisten der Stadtpolizei stehen werktags von 06 – 24 Uhr und am Wochenende bis 03 Uhr im Einsatz und sorgen mit ihrer sichtbaren Präsenz zu Fuss, mit dem Velo oder im Streifenwagen sowie ihrer bürgernahen Polizeiarbeit für ein hohes Sicherheitsempfinden bei der Bevölkerung.

Zu Frage 2: Im Jahr 2010 wurden von der Stadtpolizei Uster insgesamt 2’372 Rapporte und Berichte erstellt, davon 1’031 aus dem Bereich Verkehr, was rund 43% entspricht. Bei diesen Zahlen ist der Aufwand für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht berücksichtigt, da diese Aufgabe an eine private Firma ausgelagert wurde.

Zu Frage 3: Ja. Die Kriminalitätszahlen im Kanton Zürich und der Schweiz werden nach einheitlichen Kriterien erfasst, ausgewertet und jährlich in Form der sogenannten Kriminalitätsstatistik bis auf Stufe Bezirk veröffentlicht. Über die Kantonspolizei Zürich hat der Stadtrat zudem Zugang zu den Kriminalitätszahlen auch für die Stadt Uster. Die aktuellsten verfügbaren Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2010. Die Kriminalitätszahlen für das Jahr 2011 werden erst im März 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Kriminalitätsstatistik werden nur diejenigen Fälle erfasst, die mit einem Polizeirapport abgeschlossen werden. Alle Fälle, welche mit einer Ordnungsbusse oder einem Bericht erledigt werden, finden keinen Eingang in die Statistik. So hat die Stadtpolizei Uster zusätzlich zu den in der Kriminalstatistik ausgewiesenen Fällen im Jahr 2009 5'725 Ordnungsbussen und im Jahr 2010 10’496 Ordnungsbussen ausgestellt. Ferner hat sie im Jahr 2009 73 und im Jahr 2010 99 Berichte / Nachtragsrapporte verfasst.

Ebenfalls nicht in der Kriminalitätsstatistik enthalten sind die zahlreichen Übertretungen gegen das kantonale und kommunale Polizeirecht, namentlich Nachtruhestörungen, Littering, Unfug, Alkoholkonsum durch Jugendliche, Betteln etc. Auch wenn es sich bei diesen Übertretungen nicht um Kapitalverbrechen, sondern im Gegenteil um Bagatelldelikte handelt, beeinflussen sie das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ganz massgeblich. Diese Fälle werden auf dem Stadtgebiet Uster praktisch ausschliesslich von der Stadtpolizei bearbeitet, da die Kantonspolizei mangels verfügbarer Kräfte in der Regel nicht in der Lage ist, rechtzeitig auszurücken.

Zu Frage 4: Gibt es dazu Vergleiche mit Städten ähnlicher Grösse und Zentrumslast, insbesondere im Grossraum Zürich (z.B. Dübendorf, Wetzikon, Dietikon, Illnau-Effretikon, Kloten etc.)?

Die Kriminalitätszahlen lassen sich anhand der Kriminalitätsstatistik mit den unter Antwort 3 genannten Einschränkungen auch zwischen den verschiedenen Gemeinden und Städten vergleichen. Vergleiche dazu die obigen Tabellen.

Anmerkung: In der Antwort des Stadtrates werden unter Frage 3 Tabellen mit den entsprechenden Zahlen wiedergegeben, welche hier nicht dargestellt werden können. Sie zeigen aber, dass die Kriminalitätszahlen in Uster im Vergleich zu anderen Städten ähnlicher Grösse in der Tendenz unter dem Durchschnitt liegen (siehe dazu auch Antwort zu Frage 6).

Zu Frage 5: Wie schon eingangs erwähnt, ist nach dem Polizeiorganisationsgesetz für die Ermittlung von bereits begangenen Strafdelikten grundsätzlich die Kantonspolizei Zürich zuständig. Ausgenommen davon sind einerseits alle Übertretungen, und anderseits einzelne Vergehenstatbestände (vor allem aus dem Vermögensstrafrecht), die in Absprache mit der Kantonspolizei auch von der Stadtpolizei Uster rapportiert werden. Sodann werden verschiedene Vergehenstatbestände aus dem Strassenverkehrsrecht – z.B. Fahren im nicht fahrfähigen Zustand - ebenfalls von der Stadtpolizei rapportiert.

Ungeachtet der Ermittlungszuständigkeit leistet die Stadtpolizei durch ihre hohe sichtbare Präsenz und ihre rasche Einsatzbereitschaft einen wesentlichen Beitrag zur Verbrechensprävention und trifft darüber hinaus bei jedem Ereignis die unaufschiebbaren Massnahmen (Sicherung des Tatortes und allfälliger Beweise, Festnahme bei Flagranz oder von flüchtenden Tatverdächtigen, Hilfeleistung gegenüber Opfern etc.).

Zu Frage 6: Ja. Die Stadt- und Kantonspolizei pflegen einen engen Kontakt zueinander und informieren sich gegenseitig über sicherheitsrelevante Themen in der Stadt Uster. Dazu gehören auch die Zahlen über die Kriminalitätsentwicklung in Uster. Ein solcher Informationsaustausch findet laufend an den regelmässig stattfindenden gemeinsamen Rapporten statt. Darüber hinaus basiert der im Gemeinderat behandelte „Planungsbericht 24h-Dienst bei der Stadtpolizei Uster“ ebenfalls auf den Zahlen der Kriminalitätsstatistik aus den Jahren 2006 – 2008.

Die Kriminalitätszahlen der Jahre 2009 und 2010 zeigen gegenüber denjenigen der früheren Jahre ein erfreuliches Bild: Einerseits sind die Anzahl Straftaten in Uster in allen wesentlichen Bereichen rückläufig, anderseits hat sich auch die Kriminalitätsrate im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und Städten wieder – teils deutlich – verbessert. Es wäre verfrüht, die Gründe für diese Trendwende schon heute abschliessend nennen zu wollen. Dennoch scheint es kein Zufall zu sein, dass die positive Kriminalitätsentwicklung mit einer Reihe eingeleiteter Massnahmen zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit zusammenfällt (verankert in der Polizeiverordnung der Stadt Uster aus dem Jahr 2010). Erwähnt seien an dieser Stelle namentlich das Projekt Bahnhofpatenschaft, die Ausdehnung der Einsatzzeiten bei der Stadtpolizei, das Alkoholkonsumverbot für Jugendliche, die Neugründung des polizeilichen Jugenddienstes und der Bike-Police sowie die Wiedereinführung der Quartierpolizei.

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