Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

03. Januar 2012

Integrationspolitik der Stadt Uster

Anfrage von Walter Strucken

Am 7. Juni 2010 überwies der Gemeinderat die Leistungsmotion Nr. 616 der Ratsmitglieder Walter Strucken und Balthasar Thalmann betreffend «Ganzheitliche Integrationspolitik» an den Stadtrat. In seinem «Bericht und Antrag» zeigte dieser die erforderlichen Massnahmen für eine erfolgversprechende Integrationspolitik auf, nämlich: Überarbeitung des Integrationsprojekts aus dem Jahre 2002 durch eine Konzeptgruppe und Schaffung einer Integrationskommission, eines Ausländerbeirats und einer 50%-Fachstelle für Integration. Im Rahmen der Budgetdebatte 2011 lehnte der Gemeinderat - auf Antrag des Stadtrats - die Leistungsmotion ab. Dies mit der Begründung auf Kantonsebene sei ein Integrationsgesetz in Vorbereitung und die Stadt Uster soll dieser kantonalen Regelung nicht vorgreifen. Hierzu die Frage 1.

Der Stadtrat schreibt in der Beantwortung meiner Anfrage Nr. 524 «Sprachliche Förderung im Vorschulbereich», dass wegen des fehlenden Auftrages für eine ganzheitliche Integrationspolitik im Bereich Frühe Förderung enge Grenzen gesetzt sind. Hierzu die Frage 2.

Die Projektgruppe «Integration» des Zweckverbands Region Zürcher Oberland (der Zusammenschluss der 21 Gemeinden des Zürcher Oberlands) entwickelte unter Leitung von Frau Käthi Schmidt (RZO-Vor-standsmitglied und Gemeindepräsidentin von Wald) einen allseits beachteten Leitfaden «Integration – ein Return on Invest», der den Ge-meinden als «Werkzeugkoffer» dient. Diese Projektgruppe kündigte mit Schreiben vom 21. Oktober 2011 ein Vernetzungstreffen aller 21 Ver-bandsgemeinden für März 2012 an und bat diese eine Kontaktperson aus Politik oder Verwaltung für den Informationsaustausch zu nennen. Hierzu die Fragen 3 und 4.

Der Bund hat mit dem Ausländergesetz (AuG) und der kürzlich revidierten Integrationsverordnung (VIntA) die Ziele der schweizerischen Integrationspolitik für Kantone und Gemeinden rechtlich verbindlich geregelt. Der Kanton Zürich hat in Art. 114 seiner Kantonsverfassung (KV) die Gemeinden zu integrativen Massnahmen verpflichtet. Artikel 114 KV lautet wie folgt:
1. Kanton und Gemeinden fördern das Zusammenleben der verschie-denen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie ihre Beteiligung am öffentlichen Leben.
2.Sie treffen Massnahmen zur Unterstützung der Integration der im Kanton wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.
Hierzu die Frage 5.

Fragen:

  1. Hat der Stadtrat, nachdem ein kantonales Integrationsgesetz definitiv nicht zustande kam und damit der Hauptgrund für die Erheblicherklärung der Leistungsmotion 616 weggefallen ist, bezüglich Integrationspolitik in Uster eine neue Lagebeurteilung vorgenommen. Wenn ja mit welchen Erkenntnissen?
  2. Wie müsste der Auftrag für eine «Ganzheitliche Integrationspolitik» lauten, damit im Bereich «Vorschulische Sprachförderung» Massnahmen getroffen werden könnten, um Sprachdefizite beim Kindergarten- bzw. Schuleintritt zu reduzieren?
  3. Trifft es zu, dass der Stadtpräsident der Projektverantwortlichen der RZO (Frau Käthi Schmidt) mitteilte, dass die Stadt Uster die Bildung einer regionalen Vernetzungsgruppe und das geplante Vernetzungstreffen zwar ausdrücklich begrüsse, sich aus Kapazitätsgründen jedoch ausser Stande sehe, im Bereich Integration weitergehende Verpflichtungen einzugehen?
  4. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Beteiligung an den regionalen Integrationsbemühungen des Zweckverbands RZO machbar?
  5. Welche Integrationsmassnahmen hat die Stadt Uster ergriffen, um den gesetzlichen Auftrag von Bund und Kanton zu erfüllen?
  6. Ist der Stadtrat bereit eine «Ganzheitliche Integrationspolitik» zu definieren und die daraus folgenden Konsequenzen aufzuzeigen, um sie alsdann dem Gemeinderat zum Entscheid vorzulegen?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nein, er hat noch keine neue Lagebeurteilung vorgenommen (vgl. aber Antwort auf Frage 6).

Zu Frage 2: Die Antwort kann erst nach vorliegen der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen beantwortet werden (vgl. die Antwort auf die Frage Nummer 6).

Zu Frage 3: Ja, dies trifft zu. Das Schreiben datiert vom 14. November 2011.

Zu Frage 4: Eine aktive Beteiligung der Stadt Uster wäre (nur) dann möglich, wenn genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stünden sowie ein klarer Auftrag bezüglich Integrationsbemühungen.

Zu Frage 5: Es sind einige Massnahmen getroffen worden. Sie beziehen sich in erster Linie auf die Sprachförderung bei Kindern mit fehlenden oder mangelhaften Deutschkenntnissen (Schulbehörden), die Ausrichtung von Förderbeiträgen für Integrationsbemühungen im vor- und ausserschulischen Bereich (durch die Präsidialabteilung) und das Durchsetzen von Integrationsleistungen von Sozialhilfebeziehenden (Sozialbehörde). Eine behörden- oder abteilungsübergreifende Zuständigkeit fehlt.

Zu Frage 6: Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2012 beschlossen, die ganze Thematik «Integration» einer neuen Beurteilung zu unterziehen. Dies vor dem Hintergrund neuer rechtlicher Bestimmungen, von regionalen Bemühungen im Zürcher Oberland und einem geänderten gesellschaftlichen Umfeld. Er hat die Präsidialabteilung beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zusammen zu tragen und dem Stadtrat über das Ergebnis dieser vertieften Erhebung Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Aufgrund dieser Unterlagen wird der Stadtrat eine neue Lagebeurteilung vornehmen und entscheiden, ob und welche Massnahmen getroffen werden müssen.

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