Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

19. März 2012

Ökostrom als Standard für private Haushalte?

Postulat von Peter Grob und Markus Bürki (Grüne)

Der Stadtrat von Uster wird aufgefordert, abzuklären, ob die Einführung von Ökostrom als Standard durch die Energie Uster AG, machbar wäre. Ein vorstellbarer Mix könnte z.B. aus 95% Aquastrom, 2,5% Solarstrom und 2,5% Aabachstrom bestehen.

Begründung:

Die Stromkonsumenten in der Stadt Zürich erhalten standardmässig Strom aus „erneuerbaren“ Energien, also Ökostrom. Die jährlich anfallenden Mehrkosten beim Verzicht auf Atomstrom sind marginal und mit den kleinsten privaten Effizienzmassnahmen zu kompensieren.

Konsumenten die auf Atomstrom nicht verzichten wollen, müssen dies den Elektrizitätswerken in der Stadt Zürich melden.
Durch dieses umweltfreundliche und zukunftsträchtige Angebot steigt die Nachfrage nach Ökostrom massiv an. Der Anteil an Atomstrom sinkt. Dank einer Steigerung der Nachfrage von Ökostrom muss deren Produktion, vor allem auch lokal, intensiviert werden. Dies bringt Arbeit und bei geschickter medialer Präsenz, auch eine Vorzeigefunktion für unsere Wohnstadt am Wasser!

Wir sind der Meinung, dass die Stadt Uster, insbesondere die Energie Uster AG, ein grosses Interesse bei der Definition des Standardstrommixes haben muss und fordern deshalb den Stadtrat auf, seinen Einfluss in diesem Sinne geltend zu machen.

 

Bericht und Antrag des Stadtrates:

Formelles:

Der Stadtrat hat bereits im Rahmen der parlamentarischen Debatte über die Überweisung des Postulates darauf hingewiesen, dass aus ordnungspolitischer Sicht die Ablehnung dieses Postulats hätte beantragt werden müssen. Es sei auch an dieser Stelle nochmals festgehalten, dass der Stadtrat als Vertreter der Aktionärin lediglich die ihm gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) zustehenden Kompetenzen hat. Die der Generalversammlung unübertragbar zugewiesenen Befugnisse sind in Art. 698 OR geregelt. Die von den Postulanten geforderte Einflussnahme auf das Standardstromprodukt, welches die Energie Uster AG anbietet, fällt nicht unter die Befugnisse der Generalversammlung der Energie Uster AG.

Inhaltlich:

Das Postulat wirft eine Frage auf, welche in den Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates der Energie Uster AG bzw. in denjenigen des Unternehmens fällt. Entsprechend hat der Stadtrat die Energie Uster AG zur Stellungnahme eingeladen. Da das vorliegende Postulat und das Postulat Nr. 540 des Gemeinderatsmitglieds Raoul Stöckli in ihrer Stossrichtung beinahe identisch sind, hat sich die Energie Uster AG in ähnlicher Weise vernehmen lassen.

Die Stellungnahme der Energie Uster AG lautet wie folgt: «Die Einführung von Ökostrom als Grundstandard für private Haushalte – in der Energiebranche auch „Green Default“ genannt – wäre grundsätzlich auch in Uster möglich. Die Energie Uster AG hat die Möglichkeiten dieses „Green Default“ geprüft – letztmals im Rahmen der Überarbeitung ihrer strategischen Ausrichtung diesen Sommer – und die Vor- und Nachteile entsprechend beurteilt. Bei einer Einführung müssten alle Privatkunden, welche diesen ökologischen Grundstandard nicht wünschen, dies der Energie Uster AG mitteilen. Diesen Kunden würde dann in der Regel „Graustrom“ (Strom unbekannter Herkunft) oder Atomstrom geliefert. Ohne Meldung des Kunden würde Ökostrom als Grundstandard geliefert. Beim vorgeschlagenen Strommix von 95 % „Aquastrom“, 2.5 % „Solarstrom“ und 2.5 % „Aabachstrom“ wäre einzig die Menge an „Aabachstrom“ kritisch, da diese Energiemenge aufgrund der Kraftwerksgrösse und der Auslastung desselben Kraftwerks nicht in genügender Menge vorhanden ist. Eine Abschätzung zeigt auf, dass für die Privatkunden eine Energiemenge von rund 1‘750‘000 kWh benötigt würde, welche heute und auch zukünftig nicht verfügbar ist. Alternative Energie in ähnlicher Qualität könnte jedoch als Ergänzung zum Aabachstrom beschafft werden (Zertifikate). – Die Energie Uster AG hat beschlossen, den „Green Default“ nicht einzuführen. Sie geht wie folgt vor: Zur Verbesserung der Stromzusammensetzung für alle Kundinnen und Kunden hat die Energie Uster AG bereits frühzeitig die Stromzusammensetzung in der Grundversorgung per 1. Januar 2009 auf 50 % Wasserkraft angehoben, davon 25 % aus Wasserkraftwerken in der Schweiz. Die Verbesserung des Strommixes wird via Ökofonds finanziert. Im Jahr 2012 wird dieser Strommix voraussichtlich auf 70 % Wasserkraft angehoben, davon mindestens 35 % aus Wasserkraftwerken in der Schweiz. Dieser Strommix wird allen Kundinnen und Kunden in der Stadt Uster im Rahmen der Grundversorgung geliefert, ein Abbestellen – wie beim „Green Default“ möglich – ist nicht vorgesehen. Alle Kundinnen und Kunden, welche diesen Strommix auf freiwilliger Basis verbessern wollen, können dies durch die Bestellung der Stromprodukte „Aquastrom“, „Aabachstrom“ oder „Solarstrom“ tun („Upgrade-Modell“ mit Aufpreis). Beim „Aabachstrom“ und „Solarstrom“ können auch kleine Tranchen bestellt werden, je nach Anforderungen an die Qualität und abhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Die Bestellungen von Solarstrom lösen in Uster den Bau von privaten Photovoltaikanlagen aus. Diese werden im Rahmen der Solarstrombörse finanziell unterstützt und produzieren lokal die benötigte Solarenergie.» (Stellungnahme der Energie Uster AG)

Der Stadtrat schliesst sich dieser Stellungnahme an. Die Zusammensetzung des Standardstrommix von bald 70 % Wasserkraft erachtet er als sehr gut. Zum einen wird mit dieser Qualität des Strommix verhindert, dass ein Teil der Strombezüger diesen Mix abbestellen und dann bis auf weiteres Atomstrom oder Strom unbekannter Herkunft beziehen würden. Dies wäre eine unerwünschte Verschlechterung einer nachhaltigen Stromversorgung in unserer Stadt. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die ökologische Ausrichtung der Energie Uster AG nicht „nur“ aufgrund des angebotenen Standardstrommix beurteilt werden kann. Der Verwaltungsrat wird dem Stadtrat noch dieses Jahr und hernach im Januar/Februar 2013 dem Gemeinderat die überarbeitete Strategie des Unternehmens präsentieren. Dannzumal kann beurteilt werden, mit welcher allfälligen (teilweisen) Neuausrichtung die Energie Uster AG auf die zukünftigen Veränderungen zu reagieren gedenkt.

Der Vollständigkeit halber sei auch darauf hingewiesen, dass der Stadtrat in seinen Verantwortungsbereichen zusammen mit dem Gemeinderat die vom Bundesrat angestrebte und beschlossene „Energiewende“ mitträgt. So wurde dem Gemeinderat soeben der revidierte Energieplan zur zustimmenden Kenntnisnahme unterbreitet. Das Reaudit Label „Energiestadt“ ist kürzlich erfolgt. Daraus ergibt sich ein Massnahmenplan, welcher nun in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt werden soll. Nach wie vor strebt der Stadtrat den Erhalt des Gold-Labels an, ohne aber erhebliche Mittel hierfür verwenden zu können.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dem Bericht zuzustimmen und das Postulat Nr. 542 betreffend «“Ökostrom“ als Standard für private Haushalte?» als erledigt abzuschreiben.

Zurück