Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

01. Mai 2013

Entwicklung der Vermögenssteuer auf Vermögen über 2 Mio. CHF

Anfrage von Lucia Thaler und Seyhan Kâhya

Am 9. Juni 2013 stimmt die Bevölkerung des Kantons Zürich über die Volksinitiative „Gegen Steuergeschenke für Superreiche; für einen starken Kanton Zürich (Bonzensteuer)“ ab. Die Initiative will § 47 des Zürcher Steuergesetzes ändern, so dass in Zukunft auf steuerbare Vermögen von über 2 Mio. Fr. ein Staatssteuersatz von 4.5 ‰ erhoben wird. Der Zürcher Regierungsrat rechnet in seiner Botschaft  bei Annahme der Initiative mit jährlichen Mehreinnahmen für den Kanton von 220 Mio. Fr. Auch für die Zürcher Gemeinden rechnet er mit entsprechenden zusätzlichen Steuereinnahmen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Uster aus Vermögenssteuern von steuerbaren Vermögenswerten von über 2 Mio. Fr. in den letzten 5 Jahren?
  2. Wie viele Personen wären von einer Annahme der Initiative in der Stadt Uster betroffen?
  3. Seit Jahren staut sich in Uster ein immer grösser werdender Investitionsberg an. Ist der Stadtrat der Meinung, dass höhere Vermögenssteuern für vermögende Personen, wie sie die Initiative vorsieht, dieses Problem entschärfen helfen würden?
  4. Wäre das lokale Gewerbe von einer Annahme der Initiative betroffen? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmass?
  5. Wie hoch wären die geschätzten jährlichen Zusatzeinnahmen aus Vermögenssteuern für Uster nach Annahme der Initiative?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die kumulierte Summe der letzten 5 Jahre (2008 – 2012) betrug rund 25 Mio. Franken.

Zu Frage 2: Es wären rund 400 Personen von der Annahme der Initiative betroffen gewesen.

Zu Frage 3: Nein, Mehreinnahmen bedeuten nicht automatisch ein höheres jährliches Investitionsvolumen. Die Umsetzung von Investitionen, insbesondere der Grossinvestitionen, ist mitunter abhängig von den politischen Entscheidungsmechanismen und den vorhandenen Kapazitäten in der Verwaltung. Auch benötigen Investitionen eine angemessene Planungs- und Bauzeit.

Zu Frage 4: Durch die Ablehnung der Volksinitiative ist diese Frage hinfällig geworden.

Zu Frage 5: Durch die Ablehnung der Volksinitiative ist diese Frage hinfällig geworden.

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