Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

15. Mai 2013

Leistungsziel Jugenddienst der Stadtpolizei

Anfrage von Marius Weder

Seit 2010 verfügt die Stadtpolizei Uster über einen Jugenddienst, wobei diesem bis Ende 2012 100 Stellenprozente zugewiesen waren. Mit Budgetbeschluss 2013 vom 3. Dezember 2012 wurde der Jugenddienst um weitere 100 Stellenprozente auf total 200 Stellenprozente aufgestockt.

Zwar werden bezüglich des Jugenddienstes jeweils die budgetierten Jahresmannstunden aufgeführt (Kennzahl K01 betreffend Präsenz Jugenddienst auf Seite K/6 des Budgets 2013), jedoch findet der Jugenddienst im Rahmen der Leistungsziele noch keine Erwähnung. Angesichts seiner mittlerweile doch grossen Bedeutung innerhalb der Stadtpolizei sollte dies meines Erachtens für die Zukunft - sprich auf das Budget 2014 hin - angepasst werden bzw. ein entsprechendes Leistungsziel wäre zu prüfen.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Stadtrat daher folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat die Aufnahme eines eigenen Leistungsziels bezüglich des Jugenddiensts der Stadtpolizei für das Budget 2014 oder ggf. später?
  2. Falls die Aufnahme als zweckmässig erachtet wird, wie könnte ein solches Leistungsziels lauten?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus bestens.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung

Mit dem vorliegenden parlamentarischen Vorstoss will der Anfragesteller gestaltend Einfluss nehmen auf das NPM-Instrument «Leistungsaufträge und Globalbudgets». Nach Ansicht des Stadtrats wird damit nicht der richtige Weg beschritten. Einerseits, weil hierfür ein anderes parlamentarisches Instrument vorgesehen ist, nämlich die Leistungsmotion gemäss Artikel 45 der Geschäftsordnung des Gemeinderats und andererseits, weil damit der ordentliche Festsetzungsprozess der Wirkungs- und Leistungsziele (sowie der Indikatoren) umgangen wird. Ordentlicherweise bringt der Stadtrat neue oder geänderte Leistungsziele selbst in die Weisung «Leistungsziele und Globalbudgets» ein. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Sachkommissionen beziehungsweise deren Delegationen diese Änderungen fordern. Es erscheint dem Stadtrat sehr aufwändig, ihn mit dem Instrument der parlamentarischen Anfrage anzufragen, ob er gedenke, ein Leistungsziel neu oder in geänderter Form in seine Weisung an den Gemeinderat aufzunehmen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Antwort nur knapp und unter Vorbehalt der Zustimmung der Sachkommission bzw. des Parlaments ausfallen kann. Zweckmässiger erscheint es dem Stadtrat, die Forderung nach einem neuen oder veränderten Leistungsziel über die Sachkommission bzw. deren Delegationen einzubringen. In der Folge kann dieses Ersuchen zwischen dem betroffenen Geschäftsfeld und der Sachkommission diskutiert und schliesslich durch den Stadtrat, die Sachkommission oder gar gemeinsam in die Weisung an den Gemeinderat eingebracht werden.

Zu Frage 1: Der Stadtrat steht dem Anliegen positiv gegenüber und wird dem Gemeinderat im Rahmen der Diskussion der Leistungsaufträge 2014 auf dem ordentlichen Weg einen Vorschlag unterbreiten.

Zu Frage 2: Die Formulierung eines Leistungsziels kann nicht Inhalt der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage sein. Vorerst wird ein Vorschlag ausgearbeitet und dem Gemeinderat auf dem ordentlichen Weg (über die Sachkommission bzw. deren Delegation) zur Diskussion vorgelegt.

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