Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

02. Juli 2013

Verbindliches Gesamtkonzept Schifflände-Seebadi

Motion von Balthasar Thalmann und Jean-François Rossier (SVP)

Der Stadtrat wird eingeladen, ein Gesamtkonzept für die künftige Nutzung des Bereiches Surferwiese-Schiffländi-Seebadi sowie dessen grundeigentümerverbindliche oder behördenverbindliche Umsetzung dem Gemeinderat vorzulegen.

Begründung:

Das Nein zur Verlegung der Buswendeschlaufe am 9. Juni 2013 war innerhalb von wenigen Jahren das vierte Nein zu neuen Nutzungsvorschlägen im Bereich Schiffländi-Seebadi. Der Gemeinderat lehnte in den letzten Jahren bereits die stadträtlichen Vorschläge zur Aufhebung der Becken und für einen vereinfachten Zugang zum See in der Seebadi sowie die Sanierung der Bootstrockenplätze ab.

Der angedachte pragmatische Weg war offensichtlich nicht zielführend. Ebenso ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Interessen in diesem Bereich vielfältig aber auch nicht eindeutig sind. Hinzu kommt eine rechtlich schwierige Situation, namentlich auch mit dem neuen Gewässerschutzgesetz, welches entlang der Gewässer die Festlegung eines Gewässerraums vorsieht.

Um einen Schritt weiterzukommen bedarf es eines Gesamtkonzepts über den ganzen Bereich Surferwiese-Schifflände-Seebadi. Dabei sind insbesondere Fragen hinsichtlich eines künftigen Seerestaurants, der Zukunft der Bootstrockenplätze, des Bootshauses und des Pumpwerks sowie zur Ausgestaltung und Erweiterung der Seebadi zu klären.

Das Konzept ist in ein grundeigentümerverbindliches oder behördenverbindliches Planungsinstrument zu überführen. Damit soll die Gefahr für langwierige Diskussionen um jedes einzelne Vorhaben und allfällige Rechtsmittelverfahren reduziert werden.

Damit die verschiedenen Interessen erkannt, diskutiert und gegeneinander abgewogen werden können, sind die involvierten Parteien miteinzubeziehen.

 

Bericht und Antrag des Stadtrates:

A. Worum es geht

An der Sitzung vom 22. September 2014 befand der Gemeinderat die Motion Nr. 580/2013 betreffend «Verbindliches Gesamtkonzept Schifflände/Strandbad» als erheblich und beauftragte den Stadtrat, im Sinne eines Gesamtkonzeptes dem Gemeinderat eine Revision des kommunalen Richtplanes zu unterbreiten. Ein vom Stadtrat ausgearbeiteter Änderungsentwurf war Bestandteil der Weisung. In einer ersten Vernehmlassung wurde das Vorhaben seitens des Kantons begrüsst. Der Kanton machte indes darauf aufmerksam, dass aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung und Legitimierung eine regionale Festlegung zu erwirken sei. Diese könne auf kommunaler Ebene hinsichtlich einzelner Vorhaben wesensgerecht zusätzlich konkretisiert werden. In der Folge gelangte die Stadt Uster an die «Region Zürcher Oberland» (RZO) mit dem Gesuch, die Stadt Uster in dieser Angelegenheit stufengerecht zu unterstützen, resp. eine entsprechende Richtplanänderung auf Stufe Region vorzuziehen.

B. Vorgeschichte

Im Jahr 2003 reichte der Verein «Pavillon Nouvel» ein Baugesuch für ein Seerestaurant auf dem Grundstück Kat.-Nr. C3226 (sogenannte «Surferwiese») ein. Der Verein beabsichtigte, den an der EXPO.02 in Murten verwendeten Pavillon des französischen Architekten Jean Nouvel am Greifensee als öffentliches Seerestaurant wieder aufzubauen (www.laboite-uster.ch). Nach Bekanntwerden des Bauvorhabens «La Boîte» regte sich in der Öffentlichkeit Widerstand, was sich in Rechtsmittelver- fahren im Rahmen des diesbezüglichen Baubewilligungsverfahrens niederschlug.
Am 9. Juni 2013 verwarf das Ustermer Stimmvolk die Verlegung der Buswendeschlaufe in das Gebiet des heutigen Parkplatzes am Seeweg und somit auch den räumlichen Befreiungsschlag für den Bau eines Seerestaurants in der Grössenordnung von «La Boîte» am Standort des Seekiosks.
Im Sinne eines Neuanfangs unterbreitet der Stadtrat dem Gemeinderat mit dem vorliegenden Geschäft eine Revision des kommunalen Richtplanes für das Gebiet Schifflände im Sinne eines Gesamtkonzeptes. Im Rahmen der Erheblicherklärung der Motion Nr. 580/2013 betreffend «Verbindliches Gesamtkonzept Schifflände-Seebadi» stimmte der Gemeinderat Uster an der Sitzung vom 26. August 2014 diesem Vorgehen zu.

C. Teilrevision regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Die Delegiertenversammlung der «Region Zürcher Oberland» (RZO) hat am 18. Juni 2015 eine Änderung des Richtplanes «Siedlung und Landschaft sowie Verkehr» auf der Basis des Gesamtkonzeptes «Schifflände/Strandbad» beschlossen. Es beinhaltet die Bezeichnung der besonderen Erholungsgebiete von regionaler Bedeutung B (Park mit Restaurant) und C (Bootstrockenplatz mit Bootshaus und Strandbad mit Restaurant). Das Anliegen des öffentlichen Verkehrs wurde mit dem Eintrag im regionalen Verkehrsplan «Wichtige Haltestelle», Umsteigehaltestelle der Verbindung Uster–Niederuster–Maur (Schiffverbindung), gesichert. Schliesslich wurde im Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen die Hafen-/Bootsanlage mit der Bezeichnung «Bojenfeld» ergänzt.

D. Änderung des kommunalen Planes der öffentlichen Bauten und Anlagen

Die Änderung des kommunalen Planes der öffentlichen Bauten und Anlagen ist das Resultat des «Runden Tisches», welcher der Stadtrat mit in dieser Frage involvierten Vereinen, Gruppen und Persönlichkeiten durchführte. Dabei haben sich die Teilnehmer des «Runden Tisches» im Sinne eines Gesamtkonzeptes auf folgende Kernpunkte für das Gebiet Schifflände/Strandbad geeinigt:

  • Den Neubau eines eingeschossigen Seerestaurants für ca. 50 gedeckte und 50 Plätze im Freien;
  • Die Erstellung einer kleinen Parkanlage zwischen Seerestaurant und Trockenplatz;
  • Den Bau eines Buswendeplatzes mit gedecktem Warteraum und öffentlichen WC-Anlagen1 auf der östlich an den heutigen Kehrplatz anstossenden Wiese Kat.-Nr. C3256;
  • Die Sanierung, Aufstockung oder den Ersatzbau des Bootshauses sowie die Sanierung des Trockenplatzes.

E. Öffentliche Auflage

Zusammen mit der Planungsvorlage der «Region Zürcher Oberland» (RZO) betreffend Teilrevision des Richtplanes «Siedlung und Landschaft sowie Verkehr» lagen auch die Änderungen des kommunalen Planes der öffentlichen Bauten und Anlagen ab 6. März 2015 während 60 Tagen öffentlich auf. Die zahlreich eingegangenen Einwendungen werden im separaten Bericht zu den Einwendungen behandelt und liegen diesem Antrag bei.

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