Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

03. Oktober 2013

Familienzentrum Uster

Anfrage von Claudia Wyssen

Anfangs 2012 informierte das Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich die Gemeinden darüber, dass es die Führung von Familienzentren nicht mehr als seine Aufgabe ansehe. Dies führt dazu, dass sich die Familienzentren ab dem August 2014 neu organisieren müssen.

In Effretikon führt die Stadt das Familienzentrum weiter, bis eine definitive Lösung gefunden wird. Der Stadtrat von Dübendorf beantragte dem Parlament bereits im Oktober 2012 einen jährlich wiederkehrenden Kredit für die Weiterführung des Familienzentrums. Und diese Woche war in der Zeitung zu lesen, dass auch in Pfäffikon der Familientreffpunkt neu organisiert wird.

Eine Weiterführung wurde in keiner der Gemeinden in Frage gestellt, da der Nutzen unbestritten ist. In Uster sind im Familienzentrum verschiedenste Organisationen, u. a. die Mütter- und Väterberatung, der Verein Mütterzentrum, Caritas, Cerebral Zürich, die Erziehungsberatung usw., untergebracht. Diese haben diverse Angebote, wie Begegnungstreffs, Erziehungskurse, Deutschkurse mit Kinderbetreuung, Kinderhüeti, Gesprächsrunden, Treffs z. B. schwedischer und japanischer Mütter, Kleider- und Spielsachenmärkte usw.

Da sich der Stadtrat bezüglich der Zukunft des Familienzentrums von Uster noch nicht geäussert hat, habe ich folgende Fragen:

  1. Wie ist die Situation in Uster?
  2. Wie stellt sich der Stadtrat zur aktuellen Situation?
  3. Ist davon auszugehen, dass das Familienzentrum der drittgrössten Stadt des Kantons Zürich im August 2014 geschlossen wird?
  4. Was bedeutet eine Weiterführung, respektive eine Schliessung des Familienzentrums für die Stadt Uster?
  5. Was würde eine Weiterführung die Stadt Uster kosten? Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.»

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Allgemeines: Unter dem Begriff «Familienzentrum Uster» versteht man eine Vielzahl von kantonalen und privaten Angeboten und Dienstleistungen für Familien, Eltern und Kinder in verschiedenen Räumen im Gebäude Zentralstrasse 32c in Uster. Das Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich hat bereits 2012 mitgeteilt, dass es die Führung von Familienzentren (so auch das «Familienzentrum Uster») nicht mehr als seine Aufgabe ansieht und es den Gemeinden überlässt, ob und wie diese Betriebe weitergeführt werden.

Die Eigentümerin der Liegenschaft Zentralstrasse 32c hat die Räume an die  Liegenschaftsverwaltung des Kantons Zürich vermietet. Der Mietvertrag läuft Mitte 2015 aus. Es besteht jedoch eine Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere fünf Jahre. Der Kanton kann bis Mitte 2014 von dieser Option Gebrauch machen. Falls das «Familienzentrum Uster» Mitte 2014 geschlossen wird, übernimmt die Liegenschaftsverwaltung des Kantons die Bewirtschaftung des Gebäudes bis Vertragsende. Der Kanton hält sich auch bei einer Schliessung des «Familienzentrums Uster» explizit die vertraglichen Rechte zur Verlängerung des Mietvertrags offen.

Das «Familienzentrum Uster» ist zentraler Begegnungs- und Bildungsort für junge Familien mit Kleinkindern. Nach Ansicht des Stadtrats spielt es im Bereich Kleinkindererziehung, Elternbildung und Integration eine wichtige und zentrale Rolle.

Das «Familienzentrum Uster» beherbergt die folgenden vom Kanton getragenen Einrichtungen:

  • die Kleinkinderberatung
  • die Erziehungsberatung
  • die Mütterberatung
  • die Verwaltung der Liegenschaft (eine 30%-Stelle)

Diese Angebote werden künftig in der neu geschaffenen kantonalen Organisationseinheit «Kinder- und Jugendzentrum Uster» (kjz Uster) zusammengefasst. Noch ist unklar, inwieweit der Kanton die im «Familienzentrum Uster» beheimateten Angebote am alten Ort belässt. Nach heutigem Erkenntnisstand ist nicht mit einem Wegzug zu rechnen.

Überdies befinden sich im «Familienzentrum Uster» sehr viele private Einrichtungen (insgesamt über 23 Untermieter), die mehrheitlich vom Kanton oder der Stadt Uster subventioniert sind.

Zwischen dem Kanton und diesen privaten Trägerschaften bestehen Untermietverträge. Zum Beispiel:

  • das Mütterzentrum (u.a. Kinderhüte, Krabbelgruppe, Treffpunkt)
  • die Elternbildung Uster (u.a. Deutschkurse für Migrantinnen, Kurse zum Thema Erziehung)
  • Spielgruppen
  • Sprachförderung
  • Caritas
  • Betreutes Besuchsrecht

Verschiedene Gemeinden wie Dübendorf und Volketswil, die ebenfalls über ein Familienzentrum verfügen, haben diese bereits in einem früheren Zeitpunkt in die Gemeindestrukturen integriert, mit allen finanziellen Konsequenzen.

Zu den einzelnen Fragen: zu Frage 1:Der Kanton Zürich wird per Mitte 2014 das Familienzentrum Uster schliessen und nicht mehr weiterführen. Derzeit arbeiten die Abteilungen Präsidiales und Soziales unterschiedliche Szenarien für die Aufrechterhaltung der Angebote des Familienzentrums aus. Entsprechende Abklärungen werden zurzeit getroffen und provisorische Betriebskostenrechnungen zuhanden der politischen Entscheidungsträger erstellt. Im ersten Quartal 2014 wird der Stadtrat über das weitere Vorgehen befinden.
Mit dem Rückzug des Kantons aus der Trägerschaft des Familienzentrums ist auch die Finanzierung der verschiedenen Angebote neu zu regeln.

Zu Frage 2: Der Stadtrat erachtet die Angebote im «Familienzentrum Uster» als für die Stadt Uster äusserst wertvoll. Der Stadtrat wird anhand der erarbeiteten Grundlagen Möglichkeiten der Weiterführung prüfen und im Rahmen seiner finanziellen Kompetenzen vorerst Sofortmassnahmen und später definitive Massnahmen ergreifen.

Zu Frage 3: Der Stadtrat wird sich in Bälde intensiv und im Detail mit den Konsequenzen einer Schliessung resp. den Möglichkeiten einer Weiterführung auseinander setzen und die erforderlichen Entscheide  treffen. Es wäre dem Stadtrat im Rahmen seiner finanziellen Kompetenzen möglich, den Betrieb im Sinne einer Sofortmassnahme bis Ende 2014 finanziell sicherzustellen. Damit könnte Zeit gewonnen werden, um eine definitive Lösung (sei es als Versuch oder als Definitivum) auszuarbeiten.

Zu Frage 4: Mit der Weiterführung des Betriebs können die Angebote im Familienzentrum, die in grossem Umfang auf Freiwilligenarbeit basieren, weiterhin angeboten werden. Ein allgemein zugängliches und sich rasch auf den Bedarf der jungen Familien anpassendes Begegnungs- und Bildungsangebot bliebe damit erhalten.
Mit einer Schliessung des Familienzentrums könnten die im Familienzentrum beherbergten Angebote nicht oder nur sehr eingeschränkt weitergeführt werden.

Zu Frage 5: Eine detaillierte Kostenrechnung ist zurzeit nur eingeschränkt möglich und von unbekannten externen Faktoren geprägt. So ist über den Verbleib der kantonalen Angebote im Familienzentrum bis dato noch nicht entschieden. Ausgehend vom jetzigen Planungsstand ist mit jährlich wiederkehrenden Bruttokosten von 70’000-110'000 Franken zu rechnen. Die Abteilungen Präsidiales und Soziales klären Möglichkeiten ab, um die Kosten durch Drittmittel wie auch durch eine effiziente Bewirtschaftung zu senken. Für die halbjährige Übergangsphase bis Ende 2014 muss mit Kosten von max. 60'000 Franken gerechnet werden.

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