Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

15. September 2013

Einsatz von Tasern bei der Stadtpolizei

Anfrage von Seyhan Kâhya

Die Kantonspolizei Zürich gab unlängst bekannt, dass sie ihren Bestand an Elektroschockgeräten, sogenannten Tasern, von 62 auf 95 Geräte erhöht. Damit sind in Zukunft nicht nur Spezialeinheiten mit Tasern ausgestattet, sondern über 100 weitere Angehörige der Kapo. Auch die regionalen Korps rüsten gemäss Medienberichten auf: Immer mehr Gemeindepolizeien haben Elekropistolen angeschafft.

Gemäss der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist der Einsatz von Tasern äusserst kritisch zu sehen. „Die Behauptung der Industrie, Taser seien keine tödlichen Waffen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Zwischen 2001 und August 2008 starben in den USA 334 Menschen nach einem Taser-Einsatz. [...] Die Verwendung von Tasern muss stark eingeschränkt oder ausgesetzt werden,“ schreibt Amnesty International 2008 in einem Bericht. Auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten KKPKS beurteilt den Einsatz von Elektroschockgeräten als heikel: „Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten ist der Auffassung, dass der Taser ein Einsatzgerät ist für besonders ausgebildete Spezialisten und das hat sich bis jetzt auch sehr gut bewährt.“

In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Verfügt die Stadtpolizei Uster über Taser?
  2. Wenn ja: Warum hat die Stadtpolizei sich Elektroschockgeräte angeschafft? Wenn nein: Warum nicht?
  3. Wann hat die Stadtpolizei die Taser gekauft?
  4. Wie viele Taser sind im Besitz der Stadtpolizei und was hat deren Kauf gekostet?
  5. Wie oft kamen diese Taser zum Einsatz und wie beurteilt der Stadtrat diese Einsätze?
  6. Teilt der Stadtrat die Bedenken gegenüber Elektroschockgeräten, wie sie Amnesty International und die KKPKS formulieren?
  7. Ist der Stadtrat bereit, auf den Einsatz von Elektroschockgeräten zu verzichten?

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Stadtpolizei Uster verfügt aktuell über einen Taser des Modells X2.

Zu Frage 2: Die Stadtpolizei Uster ist Mitglied im regionalen Polizeiverbund mit den Städten Dübendorf, Volketswil und Illnau-Effretikon. Im Rahmen dieser regionalen Zusammenarbeit werden auch gemeinsame sicherheitspolizeiliche Aktionen durchgeführt. Die Spezialdienste (STEP) werden durch gemischte Patrouillen aus allen beteiligten Polizeikorps geleistet. Aus taktischen Gründen ist es für die Polizei wichtig, dass alle involvierten Personen an den gleichen Waffen ausgebildet sind und über einheitliche Einsatzmittel verfügen. Da die Städte Dübendorf und Illnau-Effretikon bereits seit längerem mit Tasern ausgerüstet sind, hat die Stadtpolizei für ihre Spezialeinsatzkräfte ebenfalls einen Taser beschafft. Dieser wird derzeit nur in regionalen Einsätzen mitgeführt, nicht aber bei reinen Ustermer Patrouillen. Für diese regionalen Einsätze werden nur speziell ausgebildete Eigensicherungsinstruktoren und Kaderleute eingesetzt.

Zu Frage 3: Die Stadtpolizei hat den Taser X2 im Jahr 2012 beschafft. Der Kaufpreis für die Waffe und sämtliches Zubehör betrug 2160 Franken inkl. MwSt.

Zu Frage 4: Vgl. Antworten 1 und 3.

Zu Frage 5: Die Stadtpolizei hat den Taser bisher nur zu Trainingszwecken eingesetzt. Es gab keine Einsätze gegen Drittpersonen.

Zu Frage 6: Amnesty International (AI) ist eine private Organisation, die sich um die verschiedenen Aspekte der Menschenrechte kümmert. Ohne Zweifel leistet AI damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit auf der Welt. Nichts desto trotz agiert AI als Interessenvertreter. Genauso wie beispielsweise eine Waffenlobby auch die eigenen Interessen vertritt. AI weist auf ihrer Homepage auf verschiedene Aspekte und Gefahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Destabilisierungsgeräten (DSG) / Tasern hin. Bei der Stadtpolizei bestehen strenge Verhaltensrichtlinien im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tasern. Der Taser ist als Zwangsmittel faktisch der Schusswaffe gleichgesetzt und wird der Einsatzdoktrin entsprechend nur dann eingesetzt, wenn gegebenenfalls auch die Schusswaffe eingesetzt werden dürfte. Es bestehen für den Stadtrat keine Zweifel, dass der Taser gegenüber der Schusswaffe das mildere Mittel ist. Während eine Schusswaffe mehrheitlich eine tödliche Wirkung hat, ist dies beim Taser nach heutigem Wissen auszuschliessen. Darüber hinaus werden die Taser der Stadtpolizei beim Forensischen Dienst der Kantonspolizei Zürich registriert und das Gerät zeichnet sämtliche Daten bei einem Einsatz auf. Im Nachgang zu einem Tasereinsatz werden diese Daten ausgelesen und analysiert. Es gibt keine andere Waffe im Polizeidienst, die ähnlich stark reguliert ist.

Der Stadtrat nimmt die Argumente von AI und der KKPKS durchaus ernst, beurteilt die Lage aber wie ausgeführt anders. Abschliessend weisen wir auch darauf hin, dass sich die Stadtpolizei Uster bei der Taserbeschaffung nach der Kantonspolizei Zürich richtet. Eine flächendeckende Abgabe von Tasergeräten an alle Mitarbeitenden ist derzeit nicht geplant. Mittelfristig werden aber sämtliche Mitarbeitenden der Sicherheits- und Verkehrspolizei am Taser ausgebildet.

Zu Frage 7: Wie ausgeführt, beurteilt der Stadtrat den Taser als zweck- und verhältnismässiges polizeiliches Einsatzmittel unterhalb der Schusswaffe. Für den Stadtrat besteht daher kein Anlass, auf den Taser als polizeiliches Einsatzmittel zu verzichten.

Zurück