Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

22. Oktober 2002

Überbauung Loren

Anfrage von Patricia Bernet

Die ersten baulichen Massnahmen zur Realisierung des Industriegebietes Loren wurden bereits ausgeführt. Es ist wichtig, dass in Uster sowohl neue Arbeitsplätze als auch neue Wohnungen entstehen. Es wurden verschiedene Versprechungen für eine zukunftsgerichtete, naturnahe Überbauung gemacht.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Wie wird bei weiteren baulichen Massnahmen sicher gestellt, dass durch das Absenken des Grundwasserspiegels die angrenzenden Moore nicht beeinträchtigt werden?
  2. Wie wird garantiert, dass die Absenkungen des Grundwassers minimiert werden (Häufigkeit und Zeitdauer)?
  3. Wird das Geländeniveau verändert (erhöht oder abgesenkt)? Falls ja, um wie viel und auf welcher Fläche?
  4. Welche flankierenden Massnahmen für die Verkehrslenkung werden ergriffen?
  5. Wie werden Fussgänger und Radfahrer berücksichtigt? Wo werden Radwege in das Gebiet erstellt? Welche Busverbindungen erschliessen das Gebiet?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Allgemeines

Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 war für die weitere Planung «Loren» entscheidend. Damals sprach sich die Mehrheit der Stimmberechtigten der Stadt Uster gegen eine im Oktober 1989 eingereichte Einzelinitiative aus, welche eine Zuweisung des Gebietes Loren in die Reservezone verlangte. Damit blieb die Loren rechtskräftig eingezontes Bauland. Aufgrund einer durchgeführten Lageanalyse reifte die Erkenntnis, dass nur eine Planung in der Loren Erfolg hat, welche über das Mass eines normalen Quartierplanes hinausgeht. Mit Zustimmung aller Grundeigentümer erteilte deshalb der Stadtrat Uster den Planungsauftrag «Arbeitsplatzzone Loren». Umweltbelastungen, das angrenzende Naturschutzgebiet, die übergeordnete Verkehrsanbindung, die Grundwassersituation sowie Strukturveränderungen im Ar-beitsplatzsektor waren Schwerpunkte der Bearbeitung. Im Mai 1994 wurde die Arbeit mit einem Raumplanungsbericht abgeschlossen. Dabei wurde klar, dass die angestrebten hohen Ziele nur mit einem öffentlichen Gestaltungsplan umgesetzt werden können. Auch der Gemeinderat Uster beschäftigte sich eingehend mit dem Gestaltungsplan Loren, welcher an der Gemeindeabstimmung vom 22. Oktober 1995 durch die Stimmberechtigten der Stadt Uster genehmigt wurde. Das Volk hat somit entschieden, dass in der Loren gebaut werden kann bzw. gebaut werden soll.
Von Anfang an war bei der Planung bekannt, dass sich ein mächtiges Grundwasservorkommen aus dem Gebiet Mühleholz über Winikon Richtung Werriker Riet erstreckt. Im Rahmen des Gestaltungsplanes wurden deshalb einschneidende «Schutzbestimmungen» formuliert. Auch die Ausscheidung der ca. 100 m breiten und 400 m langen Pufferzone zu Lasten der rechtskräftigen Industriezone steht in diesem Zusammenhang.

Zu Frage 1: Beim Bau der Erschliessungsanlage stellte sich die Frage nach dem umweltschonendsten baulichen Eingriff. Verschiedene Baumethoden wurden evaluiert. Bautechnisch wäre es möglich gewesen, gewisse Kanalisationsträger in einem Unterwasserbetonverfahren zu erstellen. Diese Baumethode hat aber den grossen Nachteil, dass durch das Einbringen von Beton im Grundwasserstrom ein sog. Riegel entsteht. Der auf lange Frist umweltschonendere Eingriff ist das Einbringen der Kanalisationsrohre in einer durchlässigen Umhüllung. Dies bedingte aber, dass über kurze Zeit im Baugebiet das Grundwasser abgesenkt werden musste. Nach intensiver Güterabwägung aller Vor- und Nachteile zwischen den verschiedenen Verfahren kam die Projektleitung in Zusammenarbeit mit den beigezogenen Fachexperten und dem AWEL zur eindeutigen Auffassung, dass die Baumethode mittels kurzfristiger Absenkung des Grundwasserspiegels der umweltschonendste und verträglichste Eingriff ist. Mit Vertretern der Fachstelle Naturschutz wurde im Mai ein Beobachtungsprogramm erarbeitet, welches noch immer läuft.
Der Eingriff ins Grundwasser war die Voraussetzung, dass das Gebiet Loren mit Kanalisationsleitungen baulich erschlossen werden konnte. Die Begleitgruppe «Naturschutz» wird auch weiterhin die Bauarbeiten fachgerecht begleiten.

Zu Frage 2: Es ist das grosse Verdienst des durchgeführten Quartier- und Gestaltungsplanes, dass, entgegen dem rechtskräftigen Zonenplan, zum Glatten- und Werriker Riet ein äusserst grosszügiger Abstand eingehalten wird. Die dafür ausgeschiedene Pufferzone zu Lasten der Grundeigentümer bildet die komfortable Voraussetzung, dass der vom BUWAL angestrebte Pufferabstand ohne Entschädigungsdiskussionen eingehalten und sichergestellt werden kann. An den meisten Orten geht die ausgeschiedene Pufferzone deutlich über die gemäss dem Pufferzonenschlüssel BUWAL erforderliche Breite hinaus. Eine im August 2000 eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Stadt und Kanton bereitet die Eingliederung der Pufferzone in die kantonale Schutzverordnung vor.

Zu Frage 3: Seit Baubeginn legte die Stadt Uster grossen Wert auf die berechtigten Anliegen des Grundwasserschutzes. Aus diesem Grunde wurde auch zusammen mit den kantonalen Instanzen das Bauvorhaben begleitet und die nötigen Bewilligungen für die Grundwasserabsenkung eingeholt. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass dank der konzentrierten örtlichen Grundwasserabsenkung, dem baufreundlichen Wetter und dem speditiven Einsatz der Bauunternehmungen und der Bauführung die Kanalisationsleitungen im Grundwasserbereich gegenüber dem Bauprogramm um einiges schneller erstellt werden konnten. Die Folge davon war, dass die vom AWEL bewilligte Absenkungsdauer zeitlich wesentlich unterschritten werden konnte, d. h. von 26 auf 10 Wochen. Allfällig weitere örtliche Absenkungen werden durch die Begleitgruppe Naturschutz im Rahmen des Überwachungskonzeptes begleitet.

Zu Frage 4: Das Überwachungskonzept erfolgte auf Anordnung der Oberbauleitung. Ihm gehören Vertreter des AWEL, der kantonalen Fachstelle Naturschutz ALN, ein Biologe, ein Spezialist für Moorhydrologie, ein Grundwasserspezialist, ein Bauingenieur, Vertreter der Bauunternehmungen sowie Bau- und Oberbauleitung an. Moorhydrologische Untersuchungen wurden bei Baubeginn in Auftrag gegeben. Die Untersuchungsperiode ist noch nicht abgeschlossen. Nur über eine sehr lange Zeitperiode angelegte Untersuchungen werden nachweisen, inwieweit die äusserst trockene Sommerperiode 2002 im Zusammenhang mit den Grundwasserabsenkungen moorhydrologische und ökologische Auswirkungen hatten.

Zu Frage 5: Entsprechend dem Quartierplan wird das Geländeniveau verändert. Zum Schutze des Grundwassers sind die notwendigen Aufschüttungen für die Strassenzüge bereits im Gange. Im Übergangsbereich zur Pufferzone wird die Aufschüttung auf einen Meter beschränkt. Andere Geländeveränderungen werden in Art. 25 der Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan Loren geregelt. Dementsprechend dürfen in den Baubereichen G 5–10, I 6, I 7 und dem im Plan bezeichneten Teilgebiet des Baubereiches I 5 keine Abgrabungen vorgenommen werden. Über die Pufferzone wird ein separates Gestaltungskonzept erarbeitet, wobei die Neuanlage von Flachgewässern geprüft wird.

Zu Frage 6: Damit die Verkehrserschliessung der Loren optimal funktioniert, setzt sich der Stadtrat von Uster für den Bau des Zubringer West ein. Dadurch wird als wichtige flankierende Massnahme das Wohngebiet an der Winterthurerstrasse vom Durchgangsverkehr entlastet.

Zu Frage 7: Für Zufussgehende und Radfahrende sieht der Quartierplan ein grosszügig ausgestattetes Rad- und Fusswegnetz vor. Für den Bus wird ein separates Verbindungs-Trassee zur Winterthurerstrasse erstellt, damit die Loren an die Linie U 1 angebunden werden kann.

Abschliessende Bemerkungen
Die Loren ist das zur Zeit anspruchvollste Planungsgebiet in der Stadt Uster. Es besteht die Aufgabe, die von Gemeinderat und Bevölkerung geforderte Bau-reifmachung zu verwirklichen. Die Arbeiten schreiten termingerecht voran; die ersten Baugesuche liegen vor. Die Abteilung Raumordnung ist jederzeit gerne bereit, interessierte Gemeinderatsfraktionen über den Quartier- und Gestaltungsplan Loren anhand von Planunterlagen oder einer Besichtigung vor Ort detailliert zu informieren.

Zurück