Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

19. November 2014

Schaffung von Zonen für erneuerbare Energien

Postulat von Lucia Thaler und Seyhan Kâhya

Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, welche Gebiete sich als Zonen für erneuerbare Energien eignen. Dabei sollen alle denkbaren Formen von erneuerbaren Energien berücksichtigt werden: Photovoltaik, solarthermische Kollektoren, Fernwärme, Erdwärme, kleine Windkraft, etc. Ausserdem soll auch geprüft werden, einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch von Liegenschaften für bestimmte Zonen festzulegen.

Begründung:

Am 9. Februar 2014 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) gutgeheissen. Dadurch wurde das PBG wie folgt ergänzt und für die Zürcher Gemeinden ein neues Instrument geschaffen:
§ 78a Abs. 1 Die Bau- und Zonenordnung kann für im Zonenplan bezeichnete Gebiete Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien treffen.

§ 78 Abs. 2 Energiegewinne gestützt auf die Umsetzung von Anordnungen gemäss Abs. 1 werden für die Einhaltung der kantonalen Bestimmungen bezüglich der Verminderung des Verbrauchs an nicht erneuerbaren Energien nicht berücksichtigt.

Auch die Ustermer Stimmbevölkerung hat mit 56,3 % dieser Änderung des PBG zugestimmt und sich damit für die Schaffung von Zonen für erneuerbare Energien ausgesprochen. Dies ist im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsartikel der Gemeindeordnung, der u.a. die Förderung erneuerbarer Energiequellen vorsieht. Die Stadt Uster kann damit nahezu kostenlos zur Energiewende beitragen. Für die Liegenschaftsbesitzer und Mieter wird sich die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien über geringere Betriebskosten auszahlen.

In Uster steht neben der Zentrumsentwicklung die Revision des Zonenplans bevor. Die Resultate dieses Postulats sollen dabei berücksichtigt und umgesetzt werden.

 

Bericht und Antrag des Stadtrates:

Das Postulat stützt sich auf die von den Stimmberechtigten des Kantons Zürich am 9. Februar 2014 angenommene Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Dem Gemeinderat wird nun das Recht gewährt, im Zonenplan Gebiete zu definieren, in denen Hauseigentümer bei Neu- und Umbauten verstärkt auf erneuerbare Energien setzen müssen. Dadurch kann lokal das kantonale Energiegesetz verschärft werden.

Die Postulanten möchten nun geprüft haben, welche Gebiete sich dazu eignen. Dies wäre eine Grundlage, welche dann in die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) einfliessen könnte. Die Festlegung dieser gebietsbezogenen energetischen Vorgaben müssen konsequent mit den bereits in der kommunalen Energieplanung vorgegebenen Auflagen abgeglichen werden. Aus diesem Grunde hat die Abteilung Bau bei spezialisierten Ingenieurbüros entsprechende Offerten eingeholt. Es muss mit Aufwendungen von ca. 25'000 Franken gerechnet werden. Diese Aufwendungen sind in der lauenden Rechnung nicht budgetiert. Es besteht aber die Absicht, im Rahmen der nun anlaufenden Ortsplanungsrevision für diese Grundlagenerhebung die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen, damit in der Folge dem Gemeinderat diese wichtigen Entscheidungsunterlagen unterbreitet werden können.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dem Bericht zuzustimmen und das Postulat Nr. 607 betreffend «Schaffung von Zonen für erneuerbare Energien» als erledigt abzuschreiben.

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