Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

17. November 1997

Änderung der Submissionsverordnung

Motion von Stefan Feldmann

Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeinderat eine Änderung der Submissionsverordnung dergestalt, dass Firmen, welche Lehrlinge ausbilden, bei der Vergabe von städtischen Aufträgen künftig bevorzugt behandelt werden.

Begründung:
Die wirtschaftliche Rezession der letzten Jahre hat in der Schweiz nicht nur zum Verlust von zehntausenden von Arbeitsstellen geführt, sondern auch zu einem Verlust tausender von Lehrstellen. Wurden Lehrlinge in Zeiten der Konjunktur als zusätzliche Arbeit skräfte geschätzt, so sieht die Situation heute anders aus: Lehrlinge werden nun vornehmlich als Kostenfaktor betrachtet. Zwar werden bei Anstellungsgesprächen eine immer bessere Bildung und immer mehr Flexibilität erwartet, doch immer weniger Firmen sind auch bereit, die dafür nötige Ausbildungsarbeit zu leisten. Die Folge: Die Jugendarbeitslosigkeit steigt, es fehlen immer mehr Lehrstellen, auch im Bezirk Uster.

Der Kanton Zürich hat sich kürzlich eine neue Submissionsverordnung gegeben, welche auf 1. November 1997 in Kraft gesetzt worden ist. Unter den Kriterien, die bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen berücksichtigt werden müssen, findet sich auch das Lehrstellen-Angebot des sich bewerbenden Betriebs. Dieses Kriterium soll, wenn es bei der Vergabe richtig angewandt und gebührend gewichtet wird, Firmen dazu anregen, wieder vermehrt Lehrstellen anzubieten. Die Stadt Uster soll – als kleiner Beitrag im Kampf g egen die Jugendarbeitslosigkeit – diesem Ansinnen nachleben und ihre Submissionsverordnung analog der kantonalen Verordnung dergestalt ändern, dass Firmen, welche Lehrlinge ausbilden, bei der Vergabe von städtischen Aufträgen künftig bevorzugt werden.

 

Die Motion wurde zurückgezogen, nachdem die kantonale Submissionverordnungen, welche die Forderungen der Motion erfüllt, durch den Stadtrat für Uster verbindlich erklärt wurde.

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