Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

16. Mai 1997

Einbürgerungsverfahren

Postulat von Lydia Hässig

Die Verfahrenskompetenz der Einbürgerung von im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländern wird vollumfänglich dem Stadtrat übertragen. Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat die nötigen Änderungen der Bürgerrechtsverordnung und der Gemeindeord nung vorzulegen.

Begründung:
Der Stadtrat bzw. dessen bürgerliche Abteilung prüft, ob die sich bewerbenden Personen alle Voraussetzungen für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts erfüllen und stellt einen entsprechenden Antrag an die bürgerliche Abteilung des Gemeinderates. Die bürge rliche Abteilung des Stadtrates führt mit den Antragsstellenden u.a. ein Gespräch. Der persönliche Kontakt zwischen Behörde und Einbürgerungswilligen ist also gewährleistet. Dass auch die bürgerliche Abteilung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit den Betreffenden ein Gespräch führt und dafür einen Hausbesuch abstattet, ist zur Erhebung relevanter Daten nicht notwendig. Sowohl die Hausbesuche als auch das öffentliche Verlesen der Lebensläufe jeder gesuchstellenden Person an den beschlussfassenden Sitzun gen der bürgerlichen Abteilung des Gemeinderates entbehren einer klaren gesetzlichen Grundlage. Beides widerspricht zudem dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der für die Wahrung der Privatsphäre und für die Bekanntgabe von Personendaten beachtet werden muss.

Da sich die Aufgabe der bürgerlichen Abteilung der GPK auf die Prüfung der dem stadträtlichen Antrag zugrundeliegenden Akten beschränken würde, ist es sinnvoll, das ganze Einbürgerungsverfahren der bürgerlichen Abteilung des Stadtrates zu übertragen.

Die Motion wurde im Gemeinderat in ein Postulat umgewandelt und an den Stadtrat überwiesen.

 

Bericht und Antrag des Stadtrates:

Die Diskussion in der Geschäftsprüfungskommission der Amtsdauer 1994-1998 sowie im Stadtrat haben ergeben, dass eine überwiegende Mehrheit beider Gremien an der bestehenden Kompetenzaufteilung zwischen Stadtrat und Gemeinderat, wie sie in der Gemeindeordnung geregelt ist, festhalten möchte.

Solange der Gemeinderat die Kompetenz behält, für im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer Bürgerrechtsbewilligungen zu erteilen ist es ein verständliches Anliegen, dass sich seine Mitglieder einen eigenen Eindruck über die Bewerberinnen und Bewerber verschaffen wollen. Über die Art und Weise, wie dies geschehen soll, müssen im Rahmen einer Revision der kommunalen Bürgerrechtsverordnung Lösungen entwickelt werden.

Gestützt auf die erwähnten Ergebnisse soll die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Stadtrat und Gemeinderat beibehalten werden. Der Stadtrat hält es aber für richtig, die Bürgerrechtsverordnung vom 22. September 1980 einer Revision zu unterziehen und Verfahrensfragen, wie z.B. die Durchführung von Hausbesuchen und die Gewährleistung des Datenschutzes an den Sitzungen der Bürgerlichen Abteilung zu klären. Weiter gilt es, die Wohnsitzfristen und einige Gebührenfragen neu zu prüfen. Der Stadtrat wird dem Gemeinderat die Revision der Bürgerrechtsverordnung in einer separaten Vorlage unterbreiten.
Der Stadtrat beantragt vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erledigt abzuschreiben.

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