Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

04. Juni 1998

Gebühren für Parkplatz am See

Anfrage von Dagmar Anderes

Besonders im Sommer ist der Parkplatz am Greifensee, oberhalb des Schiffstegs Niederuster, sehr gut belegt. Viele Besucher benutzen ihn, um von dort aus zu spazieren oder ins Freibad zu gehen. Der Greifensee und seine Umgebung sind zweifellos ein beliebtes Erholungsgebiet.
Leider hat der Privatverkehr aber wie allgemein bekannt negative Auswirkungen auf die Umwelt. Soll die Bevölkerung deshalb vermehrt öffentliche sowie umweltfreundliche Verkehrsmittel benutzen, sind entsprechende Massnahmen nötig. Sinnvoll in diesem Zusammenhang erscheint die Erhebung einer Parkgebühr. Das dadurch eingenommene Geld könnte verschieden verwendet werden, zum Beispiel für vielfältige Transportmöglichkeiten vom Bahnhof Uster zum See, wie zusätzliche Busfahrten (ev. Oldtimer-Modelle), Pferdekutschen, Verleih von Fahrrädern (Tandems) oder Rollerblades. Diese Angebote sollten für Zugbenützer gratis oder zumindest preisgünstig sein.
Eine weitere Verwendungsmöglichkeit der Einnahmen sähe ich darin, am Seeufer Feuerstellen mit Holzangebote (wie dies andere Gemeinden kennen) einzurichten, Spielplätze für Kinder zu erstellen etc. Generell sollten die durch die Parkgebühren eingenommenen Gelder der Bevölkerung zu Gute kommen.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Weshalb ist das Parkieren auf dem Parkplatz am Greifensee, oberhalb des Schiffstegs Niederuster, kostenlos?
  2. Ist die Einführung einer Gebühr geplant? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wann?
  3. Für welchen Zweck würden die eingenommenen Gelder verwendet?
  4. Wäre es möglich, die Gebühren oder einen Teil derselben für Projekte einzusetzen, wie ich sie vorgängig beschrieben habe? Wenn nein, weshalb nicht?
  5. Könnte sich der Stadtrat auch vorstellen, in einer Versuchsphase eine freiwillige, eventuell gar zweckgebundene Parkgebühr zu erheben? (Im Sinne: Wer etwas zahlt, leistet damit einen direkten Beitrag an die Finanzierung des Kinderspielplatzes etc.)

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Grundsätzlich ist der Stadtrat der Meinung, dass der öffentliche Parkraum nicht gratis zur Verfügung stehen soll, sondern über angepasste Gebühren die entstehenden Kosten gedeckt werden sollen. Deshalb hat der Stadtrat am 4. November 1997 das Konzept für die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Uster verabschiedet. In diesem Konzept werden folgende Parkzonen, mit der entsprechenden Parkdauer und mit entsprechenden Gebührensätzen festgelegt: Stadtkern, erweitertes Stadtzentrum, übriges Stadtgebiet, grössere Einzelobjekte, grössere öffentliche Parkplätze (z.B. Dorfbadi, Schlüsselparkplatz), andere grosse öffentliche Parkplätze (z.B. Schiessanlage Mühleholz, Parkplatz Niederuster).

In einem ersten Schritt wurde die Bewirtschaftung des Stadtkerns, des erweiterten Stadtzentrums und der grösseren Parkplätze umgesetzt, d.h. Installation einer neuen Parkuhrengeneration, die Festlegung der Parkzeitbeschränkung und der Gebührenansätze. In einem nächsten Schritt wird es darum gehen, dem Stadtrat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Bewirtschaftung «anderer grosser öffentlicher Parkplätze» aussehen könnte (u.a. Parkplatz Niederuster).

Mit den eingenommenen Parkgeldern werden in erster Linie die anfallenden Betriebs- und Personalkosten abgedeckt, wie Instandstellung und -haltung der Parkplätze, Instandhaltung der Parkuhrsysteme, EDV-Unterhaltskosten, Lohnkosten für die Kontrolle und die Administration.

Sämtliche durch die Stadt Uster einvernahmten Parkplatzgebühren müssen zwingend dem Konto 5220.4360.62 der Laufenden Rechnung («Gebühren von öffentlichen Parkplätzen») gutgeschrieben werden.

Eine zweckgebundene Verwendung von Gebührenanträgen ist nur zulässig, wenn übergeordnetes Recht dies vorsieht (§127 Gemeindegesetz). In den Bereichen Abwasser und Kehricht ist dies der Fall; im Bereich Parkgebühren hingegen nicht. Aus diesem Grund musste die Stadt Uster im Jahre 1997, aufgrund von Interventionen der Direktion des Innern, den seit Jahrzehnten bestehenden Parkplatzfonds auflösen.

Die Idee, in einer Versuchsphase freiwillige und zweckgebundene Parkgebühren zu erheben, ist ein Impuls für eine an sich gute Aktion. Der Stadtrat hat aber Bedenken, dass der Aufwand, um mit einer solchen Aktion Erfolg zu haben, sehr gross wäre. Erfahrungen bei der kürzlichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Zentrum zeigen, dass es eine gewisse Umstellungszeit braucht, bis die Gebührenerhebung allgemein akzeptiert wird. Deshalb ist kaum anzunehmen, dass eine freiwillige Aktion auf grosse Resonanz stossen würde.

Mit der Einführung des neuen Buskonzeptes auf Mai 1999 werden an Werktagen einige Busse mehr als heute vom Bahnhof zum See fahren.

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