Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

04. Juli 1998

New Public Management (OPTIMUS) und Gleichstellung von Frau und Mann

Anfrage von Marlies Hürlimann

Die Vorgaben der Gleichstellungspolitik sind in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz festgeschrieben. Verwaltungsreformen bieten eine Chance, die Realisierung des Gleichstellungsziels auf neuen Wegen zu beschleunigen. Erfahrungen belegen jedoch, dass NPM an sich Frauen noch nicht besserstellt. Im Gegenteil: Verwaltungsreformen können zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von Frauen führen. Sind die Personen, die in der Verwaltung die Produkte und Leistungen definieren, nicht sensibilisiert für die unterschiedlichen Lebenszusammenhänge von Frauen und Männern, steigt das Risiko, dass die männliche Biographie als Norm, die weibliche als Abweichung interpretiert wird.
Zur Frauenförderung gehören eine umfassende Personal und Organisationsentwicklung, flexible Arbeitszeitmodelle, flachere Hierarchien, sowie mehr Autonomie und Mitgestaltung.

Ich diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat sich der Stadtrat Gedanken darüber gemacht, wie er die Verwaltungsreform OPTIMUS dazu nutzen kann, um in sämtlichen Abteilungen die Gleichstellung als festes Element zu integrieren?
  2. Wie gedenkt der Stadtrat bei der Definition der Produkte und Leistungsaufträge die spezifischen Qualitäten von Frauen wahrzunehmen und ihren Bedürfnissen und Lebensrealitäten gerecht zu werden?
  3. Ist der Stadtrat bereit, eine angemessene Frauenvertretung auf allen Ebenen der Projektorganisation zu gewährleisten?
  4. Inwiefern gedenkt der Stadtrat Personen in Schlüsselpositionen mittels Weiterbildung zu befähigen, gleichstellungsbewusst zu denken und zu handeln?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Stadtrat bestens.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Grundsätzlich sind die Veränderungen im Rahmen einer Verwaltungsreform nach NPM in hohem Mass geeignet gleichstellungspolitische Zielsetzungen in den Verwaltungsstrukturen und im Verwaltungshandeln umzusetzen. Richtig wird in der Kleinen Anfrage aber festgehalten, dass die Reform an sich die Frauen nicht automatisch besserstellt. Die Gleichstellung muss als strategisches Ziel des Reformprozesses formuliert werden und in der Konsequenz müssen alle Massnahmen hinsichtlich ihrer Gleichstellungsrelevanz geprüft werden.

Zu Frage 2: Um die spezifischen Bedürfnisse und Lebensrealitäten von Frauen zu berücksichtigen, ist insbesondere in der qualitativen Leistungsanalyse immer die Frage nach den Gleichstellungswirkungen zu stellen, in dem Sinne, dass Wirkungen geschlechtsspezifisch geprüft werden. Hier sind Projektleitung wie betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen gefordert, ihre Sichten einzubringen. Wichtig ist, dass die frauenspezifischen Gesichtspunkte sowohl verwaltungsintern wie auch in Bezug auf Frauen als Kundinnen wahrgenommen werden.

Auch das Parlament hat die Möglichkeit bei der Gestaltung der Leistungsaufträge ganz konkret frauenfördernd oder gleichstellend Einfluss zu nehmen.

Zu Frage 3: Die aktuelle Projektorganisation orientiert sich an den bestehenden Strukturen, in denen Frauen in geringerem Masse vertreten sind als Männer. Konkret liegt die Hauptverantwortung im Rahmen der Projektleitung bei Stadtpräsidentin Frau Elisabeth Surbeck-Brugger, das Pilotprojekt HPS wird von einer Frau bearbeitet und im Rahmen der Leistungsanalyse ist eine Beraterin tätig.

Der Stadtrat prüft die Möglichkeit weitere Frauen in die Projektorganisation einzubinden. Spätestens vor der Formulierung der Leistungsaufträge, könnte der punktuelle oder ständige Beizug von Frauen in die bestehende Organisation stehen (Personalwesen und Weiterbildung, vorhandenes Gleichstellungs-Know-How, spezifische Aspekte direkt betroffener Frauen). Wo der Beizug nicht möglich ist, wäre mindestens eine entsprechende Vernehmlassung denkbar.

Zu Frage 4: Weiterbildung ist sowohl elementarer Bestandteil des NPM-Prozesses wie auch jedes ernsthaften Ansatzes von Frauenförderung.

Konkret zur Frage nach dem gleichstellungsbewussten Denken erwägt der Stadtrat direkte Weiterbildungsmassnahmen für den betroffenen Personenkreis. Entsprechende Anfragen an die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen des Kantons Zürich sind erfolgt.

Über die engere Frage des gleichstellungsbewussten Denkens hinaus muss aber die Weiterbildung allgemein auch als Instrument der Frauenförderung betrachtet werden. Das Angebot der Stadt Uster ist in dieser Beziehung sehr offen und berücksichtigt die spezifischen Lebensrealitäten von Frauen (z.B. Weiterbildungsangebote unabhängig vom Anstellungsgrad).

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