Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

13. Juni 2000

Nutzung- und Vermarktungskonzept Loren

Postulat von Beatrice Jungholz

Der Stadtrat wird beauftragt, für das Gebiet Loren bei externen Fachleuten ein zukunftsweisendes Nutzungs- und Vermarktungskonzept in Auftrag zu geben.

Begründung:
Die Stadt Uster, mit rund einem Viertel der Fläche grösste Grundeigentümerin, muss an einer guten und gewinnbringenden Nutzung der Loren interessiert sein. Mit der Annahme des Gestaltungsplans durch die Ustermer Stimmbürger und Stimmbürgerinnen vor fünf Jahren und die Abweisung des erhobenen Rekurses sind die nötigen Rahmenbedingungen für eine vorbildliche Überbauung dieses Gebietes mit gemischter Nutzung geschaffen worden. Die effektive Nutzung hingegen ist noch nicht definiert, d.h. welche Branchen und Dienstleistungen konkret in der Loren angesiedelt werden sollen.

Als verantwortungsvolle Vordenkerin, die ihre Planungsaufgabe gut erfüllt hat, soll die Stadt nun die Rolle einer Vorreiterin übernehmen und den GrundeigentümerInnen Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen, welche die Loren als Ganzes behandeln und dem Gebiet eine städtebauliche und umweltgerechte Identität gibt.

Die Erarbeitung eines Konzepts für eine zukunftsorientierte und visionäre Nutzung der Loren, die neue Firmen und Investoren nach Uster bringt und damit neue Arbeitsplätze schafft oder den lokalen Betrieben Expansionsmöglichkeiten bietet, übersteigt die Möglichkeiten und Kapazitäten der Exekutive. Deshalb sollen ausgewiesene Fachleute mit dieser Aufgabe betraut und der dafür notwendigen Kredite gesprochen werden.

Vor der Abstimmung vor fünf Jahren wurden die Gegnerinnen und Gegner öfters mit dem Argument beschwichtigt, in den nächsten 10 bis 15 Jahren werde in der Loren noch nicht gebaut. Dieses Argument ist wenig stichhaltig, damit sich die öffentliche Hand vorläufig keine Gedanken über die Nutzung machen muss, umsomehr als die Wirtschaft gegenwärtig im Aufschwung ist und Konkurrenz zu anderen Standorten besteht wie z.B. Opfikon und Kloten. In der Loren soll bei Vorliegen eines Nutzungs- und Vermarktungskonzeptes in naher Zukunft gebaut werden können. Mit einem guten Konzept kann zudem verhindert werden, dass die städtebaulichen Ansprüche nach einer architektonisch gut gestalteten Überbauung sowie die ökologischen Anliegen zum Schutz des Naturschutzgebietes und des Grundwassers (siehe Art. 1 Vorschriften zum öffentlichen «Gestaltungsplan Loren») über die Jahre verwässert werden.

Der Gemeinderat lehnte die Überweisung des Postulats an den Stadtrat ab.

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