Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

13. Juni 2000

Erwerb von Flughafenaktien der Flughafen Zürich AG

Anfrage von Beatrice Jungholz

Die Bevölkerung des Kantons Zürich soll vor dem ständig wachsenden Fluglärm besser geschützt werden (Lärmgrenzwert, Sicherung der Nachtruhe, gleichmässige Lärmverteilung, sinnvolle Mobilität u.ä.). In diesem Zusammenhang ist die Stadt Uster aufgefordert, ihren politischen Einfluss wo immer möglich geltend zu machen.

Auf Grund des Flughafengesetzes und Fusionsvertrags mit der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft wird der Kanton im Zusammenhang mit der Übertragung des Flughafens auf die Flughafen Zürich AG mit 78,1 Prozent des Aktienkapitals an der neuen Gesellschaft beteiligt sein; diese Beteiligung ist auf den Zeitpunkt, da die Betriebskonzession auf die Flughafen AG übergehen wird, auf 49 Prozent abzubauen. Der Presse konnte nun kürzlich entnommen werden, dass es aus der Sicht des Regierungsrates willkommen ist, wenn die Gemeinden Aktien der künftigen Flughafen Zürich AG erwerben würden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Würde es der Stadtrat nicht auch sinnvoll finden, Flughafenaktien des Kantons zu erwerben, um als Aktionär die Interessen der Stadt Uster in der Flughafen Zürich AG geltend machen zu können?
  2. Wenn ja, könnte sich der Stadtrat vorstellen, weitere Gemeinden des Oberlandes dazu zu animieren, selber Aktien zu zeichnen, um die Einflussnahme der öffentlichen Hand zu verstärken?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Stadtrat bestens.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Aktienengagement der öffentlichen Hand ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn ein massgeblicher strategischer Einfluss auf eine Gesellschaft ausgeübt werden soll. Dies bedingt jedoch zumindest eine bedeutende Minderheitsbeteiligung.

Um bei der Flughafen Zürich AG von einer bedeutenden Minderheitsbeteiligung sprechen zu können, müssten einige Prozente des Aktienkapitals erworben werden. Dies würde einem zwei- bis dreistelligen Millionenengagement entsprechen. Diese Grössenordnung liegt für die Stadt Uster ohne Zweifel jenseits der Möglichkeiten.

Der Erwerb von lediglich einigen symbolischen Aktien ist wenig sinnvoll. Zwar wäre auf diese Weise ein geringes aktienrechtliches Mitspracherecht, zum Beispiel im Rahmen der Generalversammlung der Gesellschaft, gegeben. Eine allfällige Opposition gegen operative Handlungen der Gesellschaft wäre auf dieser Basis jedoch kaum wirkungsvoll.

Es ist absehbar, dass die Einflussnahme der öffentlichen Hand auf die Geschäftspolitik des Flughafens nicht auf Grundlage des Aktienrechtes erfolgen wird. Auch nach der Privatisierung des Flughafens dürften die Interessen der Öffentlichkeit in erster Linie mit politischen Mitteln gewahrt werden.

Der Stadtrat hält ein finanzielles Engagement der Stadt Uster bei der Flughafen AG, mittels Kauf von Aktien, somit für nicht opportun.

Zu Frage 2: Aufgrund der Darlegungen zu Frage 1, wo der Stadtrat zum Schluss kommt, auf eine Beteiligung durch die Stadt zu verzichten, wird auf eine Animation bei anderen Gemeinden verzichtet.

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