Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

21. September 2000

Überprüfung der Verkehrssituation auf der Achse Pfäffiker-, Brunnen-, Bahnhof-, Zentralstrasse

Postulat von Barbara Thalmann

Die Stadtrat Uster wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kanton die Verkehrssituation auf der Nord-Südachse Pfäffiker-, Brunnen-, Bahnhof- und Zentralstrasse zu überprüfen.

Begründung:
Der tragische Verkehrsunfall vom 12. September 2000, bei dem ein 11-jähriges Mädchen mit dem Fahrrad unter die Räder eines Lastwagens geriet, ruft nach Massnahmen auf der stark befahrenen Nord-Süd-Transitachse mitten durch die Stadt Uster.

Nach Meinung vieler ereignete sich dieser Unfall als Konsequenz der prekären Verhältnisse auf diesen Strassen. Mit dem vorliegenden Postulat soll der Zustand auf der Pfäffiker-, Brunnen-, Bahnhof-, Zentralstrasse -beileibe nicht zum ersten Mal - diskutiert und verbessert werden.

Verschieden Themen stehen im Zentrum der Überlegungen: Es sollen Konzepte und Massnahmen ausgearbeitet werden, um die Verkehrssicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen, allen voran der Velofahrenden und der FussgängerInnen, zu erhöhen und allen die nötige Sicherheit zu bieten.
Es fragt sich in Zusammenhang mit der Schulwegsicherung, wie weit es verantwortbar ist, Schulkinder auf der Brunnen- Bahnhof- oder Zentralstrasse unter heutigen Umständen velofahren zu lassen.

Weiter stellt sich die Frage, ob die Breite der Brunnen-, Bahnhof- bzw. Zentralstrasse für eine kantonale Transitstrasse mit dem damit verbundenen Schwerverkehr geeignet ist, oder ob nach neuen Lösungen gesucht werden muss.

Namentlich soll ein Veloweg auf der Nord-Südachse zwischen Spital und Sonnental geprüft werden, der die bestehenden Velorouten verbindet, wobei der Anschluss an die Veloabstellplätze beim Bahnhof gewährleistet werden soll. Bis anhin existiert nur eine ungenügende Radwegverbindung Nord-Süd, welche mit (zu) weiten Umwegen verbunden ist. Die neuen Veloabstellplätze am Bahnhof werden dabei durch diesen Radweg nicht erschlossen bzw. sind nicht ohne weiteres erreichbar.

Ein Katalog der Massnahmen, eingeteilt in kurz-, mittel- und langfristige Strategien, soll einen Überblick verschaffen über sofortige Eingriffe und über zukünftige Stossrichtungen.

Abzuklären sind die veränderten Rahmenbedingungen seit dem Bundesgerichtsentscheid bezüglich der Loren auch mit Blick auf die bestehende Achse Pfäffiker-, Brunnen-, Bahnhof-, Zentralstrasse.

Schliesslich soll dargelegt werden, wie sich das Verkehrsaufkommen auf der Nord-Südachse - unter Berücksichtigung der Eröffnung der Autobahn - bis heute entwickelt hat, und wie die Prognosen für die nächsten Jahre aussehen.

Es ist wichtig, die Fragen nach der Verkehrssicherheit nicht nur für die neuralgischen Punkten zu stellen, sondern die ganze Achse gesamthaft zu betrachten. Es ist wichtig, den Kanton miteinzubeziehen und in Zusammenarbeit mit ihm nach realisierbaren Lösungen zu suchen. Möglicherweise sehen Vorschläge aus früheren Jahren heute wegen veränderten Rahmenbedingung plötzlich anders aus. Vielleicht wurden bereits durchgespielte Szenarien schubladisiert und vergessen. Vielleicht gibt es neue Erkenntnisse, die bis anhin nicht zur Diskussion standen. Auf jeden Fall sind Ideen, neue Sichtweisen und auch längerfristige Ausblicke gefragt , um dieses gewiss nicht einfache Problem anzugehen.

 

Bericht und Antrag des Stadtrates:

Mit Weisung vom 12. Dezember 2000 beantwortete der Stadtrat bereits eine Kleine Anfrage mit ähnlichem Inhalt. In der Zwischenzeit hat sich das Verhandlungsergebnis mit dem Kanton konkretisiert. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage hatte somit den Status eines Zwischenberichtes.

Der Verkehrsplan der Stadt Uster

Der Verkehrsplan der Stadt Uster gibt Aufschluss über bestehende und geplante Strassen, Rad-, Fuss-, Reit- und Wanderwege, Parkierungsanlagen sowie Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Er regelt die kantonalen, regionalen und kommunalen Zuständigkeiten.
Der kantonale Verkehrsplan bezeichnet neben der Oberland-Autobahn eine kantonale Nord-Süd-Verbindung von Pfäffikon über Uster Richtung Egg zur Fähre in Meilen. Der Stadtrat von Uster sprach sich im öffentlichen Mitwirkungsverfahren vehement gegen diese Linienführung aus. Heute ist es leider eine Tatsache, dass auf dem Stadtgebiet Uster der Strassenzug Pfäffikerstrasse, Brunnenstrasse, Bahnhofstrasse, Zentralstrasse, Riedikerstrasse eine Staatsstrasse von kantonaler Bedeutung ist. Sie dient gemäss Bericht zum kantonalen Richtplan (Kantonsratsbeschluss vom 31. Januar 1995) vorab als ergänzender Verkehrsträger zum Nationalstrassennetz und als Basis für die kommunalen Strassen. Zusätzlich zu dieser Linienführung bezeichnet der kantonalen Verkehrsplan mit dem Eintrag Nr. 24 als Ergänzung die «Zentrumsumfahrung» Uster. Sie führt über die Oberlandstrasse, Dammstrasse, Berchtoldstrasse, Wilstrasse über die geplante Moosackerstrasse Richtung Riedikerstrasse und soll dereinst ermöglichen, dass der Strassenabschnitt Brunnen-, Bahnhof-, Zentral-, Talackerstrasse in eine kommunale Strasse umklassiert werden kann.

Der regionale Verkehrsplan wird durch die Planungsgruppe Zürcher Oberland erstellt. Er bezeichnet im zur Diskussion stehenden Einzugsgebiet auf dem Abschnitt Schachenweg bis Bahnübergang einen geplanten Radweg. Über die Bahnhof- und Zentralstrasse führt ein regionaler, bestehender Fuss- und Wanderweg.

Die sowohl im kantonalen als auch im regionalen Verkehrsplan bezeichneten Anlagen stehen im Zuständigkeitsbereich des Kantons. Dieser ist somit zuständig für die Planung, den Bau, den Unterhalt und natürlich auch für die Verkehrssicherheit. Die Stadt Uster ihrerseits hat in diesen Strassenabschnitten nur den Status einer Bittstellerin. Entscheidungsbefugnis hat einzig der Kanton. Selbstverständlich wird aber in gemeinsamen Gesprächen nach Lösungen gerungen.

Fuss- und Radwegverbindung auf der Achse Brunnen-, Bahnhof-, Zentralstrasse

Entsprechend seinem Status ist dieser Strassenabschnitt sehr stark belastet. Der durchschnittliche Werktagsverkehr betrug im Jahre 1999 ca. 15'000 Mfz/Tag. In der Abendspitzenstunde konnten zwischen 17.00 und 18.00 Uhr ca. 1'200 Mfz/Std. nachgewiesen werden. Je nach Teilabschnitt differieren diese Zahlen nach oben oder nach unten. Was die Aufteilung zwischen den Verkehrsarten anbelangt, kann grob die Aussage gemacht werden, dass ca. ein Drittel Ziel- und Quellverkehr ist, ein Drittel Binnenverkehr sowie ein Drittel Durchgangsverkehr. In Anbetracht der vorgegebenen Strassenbreite auf diesem historisch gewachsenen Strassenzug wird klar, dass insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden diese Route etliche Gefahren in sich birgt.
Im kommunalen Verkehrsplan wurde diese Problematik bereits im Jahre 1984 erkannt und die kommunalen Fuss- und Radwegachsen parallel zur kantonalen Nord-Süd-Verbindung ausgeschieden.

Ein Fussweg führt aus dem Gebiet Weidli über die Asylstrasse zum Bahnweg. Für die Realisierung der Fortsetzung dieser Achse Richtung Badiweg unterbreitete der Stadtrat im Sommer 1993 dem Gemeinderat eine Kreditvorlage für die Erstellung der Fussgängerunterführung Kanzleistrasse. Aufgrund der Beratung in der Rechnungsprüfungskommission zog der Stadtrat die Kreditvorlage zurück. «Es müssen zuerst die Auswirkungen des Fussgängerverkehrsflusses zwischen der Überbauung Im Werk und dem Quartier Freiestrasse bekannt sein, um zu gegebener Zeit die kostenmässig bereinigte Vorlage wieder dem Gemeinderat zu unterbreiten.»

Eine zweite Alternative zur stark belasteten Nord-Süd-Route führt für Zufussgehende über die Hasenbühlstrasse, für Velofahrende über den Schachenweg. Sie finden sich in der gemeinsamen Fortsetzung entlang der Breitackerstrasse und dem Breitackerweg zur bewachten Velostation beim Bahnhof. Obwohl diese Route weniger Gefahren in sich birgt, wird sie schwach frequentiert. Ein Mangel dieser Route ist sicher die unklare Eingangssituation zwischen den Liegenschaften Oberlandstrasse 99 und 105. Im Zusammenhang mit der Projektierung einer Tempo-30-Zone im Brunnenwiesenquartier soll die Radwegroute technisch verbessert werden. Trotz diesen beiden möglichen Ausweichrouten führt für viele Verkehrsteilnehmende die direkteste Verbindung entlang der stark befahrenen Hauptverkehrsstrasse.

Und es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass diese Route dereinst entlastet wird. Wir sind stolz, die drittgrösste Stadt im Kanton Zürich zu sein. Die Bevölkerungszunahme der letzten 10 Jahre betrug durchschnittlich 350 Personen. Aber auch bei der allgemeinen Mobilität ist eine jährliche Zunahme eine Tatsache. Der Verkehr hat in Uster in den letzten 10 Jahren gesamthaft um rund 40 Prozent zugenommen. Unter der Berücksichtigung einer gedämpften Mobilitätsentwick-lung sowie einer Fortschreibung der Einwohner- und Arbeitsplatz-entwicklung muss für das Jahr 2010 mit einer Verkehrszunahme von mindestens 12 Prozent gerechnet werden.

Analyse Brunnenstrasse

Besonders prekär ist die Situation auf dem Abschnitt Oberlandstrasse bis Zürichstrasse. Neben dem regen Fuss- und Fahrradverkehr im Einzugsbereich der S-Bahn bilden sich in der Stadtmitte Staus vor dem Bahnübergang. Die Problemanalyse zeigt, dass für Velofahrende die Strasse zu schmal ist. Zudem fehlt für die zahlreich querenden Zufussgehenden auf dem Teilabschnitt Neuwiesenstrasse–Bahnschranke der Platz für die Ausgestaltung einer Mittelinsel. Es ereignen sich häufig Unfälle. Um die Situation bei diesen Verkehrsmengen zu verbessern, müsste die heute bestehende Strassenbreite von 6.50 m erweitert werden. Dazu fehlt aber der nötige Raum.
Ein weiterer Konfliktbereich ist die Einmündung der Neuwiesen- und Industriestrasse in die Brunnenstrasse samt dem dazwischenliegenden Fussgängerstreifen.
Nach der Überprüfung möglicher baulicher und signalisationstechnischer Massnahmen reifte bei der eingesetzten Arbeitsgruppe die Auffassung, dass aufgrund der gegebenen, sehr knappen Raumverhältnisse ein Lastwagenfahrverbot auf diesem Teilabschnitt durchgesetzt werden sollte. Es sei jedoch erwähnt, dass auch bei einem Lastwagenverbot mit gestattetem Zubringerdienst in diesem Teilabschnitt noch keine Radstreifen markiert werden dürfen. Dazu müsste die Fahrbahn mindestens 8 m breit sein, wofür das Trottoir um je 0,75 m verschmälert werden müsste. Eine Lösung bestünde darin, den ganzen Strassenabschnitt analog der Poststrasse fussgän-gerfreundlich zu gestalten. Voraussetzung dazu wäre, dass die Strasse nur noch Erschliessungsfunktion übernehmen müsste. Dafür müsste sie entsprechend den Vorgaben im kantonalen Verkehrsrichtplan abklassiert werden.

Umfahrung Mitte

Die Idee des Lastwagenverbotes auf der Brunnen- und Bahnhofstrasse wurde zusammen mit den kantonalen Instanzen weiterverfolgt. Die Linienführung ist im kantonalen Verkehrsrichtplan vorbestimmt und führt durch die Unterführung Dammstrasse. Abklärungen vermuten, dass bei einer Verlagerung des Schwerverkehrs auf diese Route, das Unfallrisiko zum Einmündungsbereich Bank-/Dammstrasse verlagert wird. Für den Personenwagenverkehr ist eine geringfügige geometrische Optimierungen des Knotens noch möglich. Neue Gefahrenpunkte zwischen Lastwagen und Velofahrenden in diesem Einmündungsbereich sind wahrscheinlich. Rein technisch könnte die Problematik mit einer gestreckteren Linienführung zwischen Damm- und Berchtoldstrasse beseitigt werden. Dies hätte aber einen städtebaulich unerwünschten, massiven baulichen Eingriff zur Folge.

Alternativroute für den Lastwagenverkehr

Damit auf den umfangreichen Ausbau der Dammstrasse verzichtet und innert nützlicher Frist eine befriedigende Lösung erreicht wird, strebt der Stadtrat den folgenden Alternativvorschlag an:

a) Neue Umfahrungsroute für Lastwagen via Oberlandstrasse/Winterthurerstrasse.
Als flankierende Massnahme dazu muss die Dammstrasse mit einem Lastwagenverbot versehen werden (Anlieferung und Bus gestattet).
b) Neu empfohlene Lastwagenroute mit entsprechender grossräumiger Signalisation auf der Autobahn.

Aus Richtung Pfäffikon soll der Lastwagenverkehr via Autobahnanschluss «Uster West» über die Winterthurerstrasse geleitet werden. Dies bedeutet bei Spitzenbelastungsstunde für die Winterthurerstrasse ca. 30 Lastwagen mehr.
Dieser Mehrverkehr muss auf der Winterthurerstrasse aber nur über einen zeitlich beschränkten Zeitraum hingenommen werden. Erklärtes Ziel des Stadtrates von Uster ist der Bau der multifunktionalen Strasse durch die Loren samt Querungsbauwerk S-Bahn mit direktem Anschluss an die Zürichstrasse.

Bauliche und rechtliche Voraussetzungen

Bauliche Voraussetzung für die Umleitung des Lastwagenschwerverkehrs über die Oberlandstrasse Richtung Winterthurerstrasse ist die Neugestaltung des Einmündungsbereiches in die Winterthurerstrasse. Studien haben gezeigt, dass dies mittels einem neuen Verkehrskreisel befriedigend gelöst werden kann.
Ein anderes Problem ist planungsrechtlicher Natur. Entsprechend dem Schreiben der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich vom 1. Juni 2001, Regierungsrätin Rita Fuhrer, muss die vorgesehene Umlagerung des Schwerverkehrs von der Brunnenstrasse auf die Oberlandstrasse in einem planerisch korrekten Verfahren abgewickelt werden. Namentlich geht es um die Teilrevision des regionalen Richtplans «Verkehr» der Planungsgruppe Zürcher Oberland. Es gilt die Oberlandstrasse im Abschnitt Dammstrasse bis Winterthurerstrasse als regionale Hauptverkehrsstrasse zu bezeichnen. Nach der Durchführung dieses Verfahrens steht aus der Sicht der Kantonspolizei einem Lastwagenverbot auf der Brunnenstrasse nichts mehr entgegen.

Weiteres Vorgehen

Nach der Zustimmung des Gemeinderates zum vorliegenden Bericht wird der Stadtrat der PZO die Aufnahme des Teilabschnittes Oberlandstrasse in den regionalen Verkehrsplan beantragen und für das geplante Kreiselbauwerk (Einmündung Oberlandstrasse/Winterthurerstrasse) dem Gemeinderat eine Kreditvorlage unterbreiten.
Von der baulichen Neugestaltung der Brunnenstrasse möchte der Stadtrat im heutigen Zeitpunkt absehen. Hingegen muss der «Minikreisel» beim Einmündungsbereich Oberland-/Brunnenstrasse aufgrund der neuen Verkehrsanordnung auf seine Zweckmässigkeit überprüft werden.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erledigt abzuschreiben.

Der Gemeinderat war vom Bericht des Stadtrates nicht befriedigt und verlangte einen Ergänzungsbericht mit detaillierteren Auskünften.

 

Zusatzbericht des Stadtrates:

Aktuelle verkehrsplanerische Eckwerte

Seit der Beratung des vorliegenden Postulates im Gemeinderat vom 27. August 2001 haben sich im Raum Uster verschiedene verkehrsplanerische Gegebenheiten konkretisiert:

  • Mit Beschluss Nr. 597 vom 30. Oktober 2001 beantragte der Stadtrat der Planungsgruppe Zürcher Oberland, die Oberlandstrasse im Teilabschnitt Dammstrasse–Winterthurerstrasse neu als regionale Hauptverkehrsstrasse zu bezeichnen. Dies ist gemäss Schreiben von Regierungsrätin Rita Fuhrer die Voraussetzung für die Entlastung des Zentrums vom Schwerverkehr.
  • Im Oktober 2001 veröffentlichte der Stadtrat den Bericht «Uster 2002, Dynamik – Mobilität – Entwicklung». Darin wurden die Grundzüge der stadträtlichen Verkehrspolitik aktualisiert.
  • Am 19. November 2001 stimmte der Gemeinderat der stadträtlichen Antwort zum Postulat des Ratsmitgliedes Hans Streit betr. Strassenplanung für die Nord-Süd-Verbindung zur Verbesserung der Verkehrssituation in Uster zu und schrieb das Postulat als erledigt ab. Dem Postulat beigelegt war die Auswertung der Verkehrszählung aus dem Jahre 1999, aufgeteilt in Binnenverkehr, Ziel- und Quellverkehr sowie Durchgangsverkehr. Auch zeigte der Stadtrat auf einem Plan mögliche weitere Schritte i. S. Verkehrspolitik auf.
  • Im November 2001 orientierte das Tiefbauamt des Kantons Zürich, Abteilung Planung und Steuerung, über die Prioritätenreihung der Ortsumfahrungen im Kanton Zürich. Die Stadt Uster durfte mit Genugtuung feststellen, dass der Zubringer West neu im Handlungsfeld B aufgeführt wird. Diese Objekte haben aus kantonaler Sicht hohe Priorität.
  • Der Regierungsrat beantragte im Januar 2002 dem Kantonsrat einen Kredit von 950 Mio. Franken für den Bau der Zürcher Oberlandstrasse. Aus dem öffentlichen Auflageverfahren für das rund 10 km lange Autobahnstück zwischen dem Anschluss Uster-Ost und dem Krei-sel Betzholz resultierten über 100 Einwendungen, die punktuelle Überprüfungen bedingen, aber keine generellen Projektanpassungen zur Folge haben. Die Schliessung der Autobahnlücke im Zürcher Oberland soll ab 2012 die Agglomeration Wetzikon und die Aatalachse vom Durchgangsverkehr entlasten und die Verhältnisse für die regionalen Buszubringer verbessern. Flankierende Massnahmen sollten aus der Sicht der Stadt Uster noch vertiefter diskutiert werden.
  • Im Frühling 2002 lag die Teilrevision des regionalen Verkehrsplanes der Planungsgruppe Zürcher Oberland öffentlich auf. Der Bahnübergang Zürichstrasse in Werrikon soll zugunsten der baulich zu forcierenden benachbarten Unterführung Zubringer West aufgehoben werden. Das Verkehrsmodell rechnet, dass zwei Fünftel des Verkehrs neu auf die Autobahn ausweichen. Die Verbindung nach Nänikon erfolgt über die regional bezeichnete Werrikerstrasse.

All diese Aufzählungen zeigen, dass i. S. Verkehrsplanung in den letzten Monaten entscheidende Fortschritte zu verzeichnen waren. Dies gilt insbesondere für das klare Bekenntnis des Kantons zum Zubringer West und des Regierungsrates zur Lückenschliessung der Oberlandautobahn.

Die in der Postulatsbeantwortung vom 10. Juni 2001 aufgezählten verkehrspolitischen Erwägungen hat der Stadtrat in der Zwischenzeit neu diskutiert und leicht modifiziert. Es sind dies:
a) Entlastung des Zentrums mit neuer Umfahrungsroute für den Schwerverkehr via Oberland- und Winterthurerstrasse. Von einem generellen Lastwagenverbot auf der Dammstrasse soll vorerst jedoch abgesehen werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Nord-Süd- als auch für den Süd-Nord-Verkehr.
b) Grossräumige Signalisation der empfohlenen Nord-Süd-Route. Insbesondere der Schwerverkehr aus Richtung Zürich soll via Autobahnanschluss «Uster West» über die Winterthurerstrasse geleitet werden. Aus Richtung Pfäffikon soll der Verkehr ebenfalls via Autobahn-anschluss «Uster Nord» zum Anschluss «Uster West» in die Winterthurerstrasse geführt werden. In einem inneren Bügel wird der Verkehr über die Oberlandstrasse Richtung Winterthurer- und Zürichstrasse geleitet werden. Bis der Zubringer West realisiert ist, hat die Winterthurerstrasse somit Mehrverkehr zu bewältigen.
c) In einem ersten Schritt soll die auf lit. b abgestimmte grossräumige Signalisation auf ihre zentrumsentlastende Wirkung überprüft werden. Eine nachfolgende definitive Sperrung des Bahnüberganges Brunnenstrasse für den Schwerverkehr schliesst der Stadtrat nicht aus. Diese Massnahme wäre die beste Voraussetzung für eine bauliche Neugestaltung der Brunnenstrasse unter Berücksichtigung der im Postulat geforderten Verbesserung der Verkehrssicherheit.
d) Ein weiteres Ziel des Stadtrates ist nach wie vor der baldige Bau der multifunktionalen Strasse durch die Loren samt Querungsbauwerk S-Bahn (Zubringer West) als Entlastung der Winterthurerstrasse.

Beurteilung der Umleitungsstrecke Oberlandstrasse–Winterthurerstrasse

Mit der Umleitung des Schwerverkehrs über die Oberland- und Winterthurerstrasse erhofft sich der Stadtrat eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brunnen- und Bahnhofstrasse. In der Beratung im Gemeinderat stellte sich nun die Frage, ob mit der neuen vorgeschlagenen Linienführung nicht auch neue Unfallschwerpunkte entstehen und die Route aus technischer Sicht machbar sei. Das kantonale Tiefbauamt wurde deshalb ersucht, zusammen mit der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei die neue vorgeschlagene Linienführung über die Oberlandstrasse–Winterthurerstrasse zu beurteilen und unfallstatistisch abzuklären.
Auf der Brunnenstrasse (Abschnitt Oberlandstrasse bis Bahnübergang) ereigneten sich im Zeitraum August 1996 bis Juli 2001 16 von der Polizei registrierte Unfälle, bei denen bekanntlich auch der tragische Todesfall und sieben weitere verletzte Personen zu beklagen sind. Ergänzend dazu sei erwähnt, dass sich in der Fortsetzung, also im Knotenbereich Bahnhof-/Bank-/ Freiestrasse im gleichen Zeitraum weitere 13 Unfälle (3 Verletzte) und im Abschnitt Freiestrasse bis Zürich-strasse 9 Unfälle (3 Verletzte) ereigneten.

Stellungnahme Kanton

Kurz gefasst nahm der Kanton zu den einzelnen Teilabschnitten wie folgt Stellung:

Provisorischer Kreisel Brunnen-/Oberlandstrasse
Nach Ansicht des Kantons kann der Kreisel auch der veränderten Verkehrsführung gerecht werden. Bei einer späteren definitiven Ausgestaltung wäre eine Verschiebung des Kreisels Richtung «Villa Stadler» notwendig, um die gerade Durchfahrt zu verhindern.

Oberlandstrasse (Brunnen- bis Dammstrasse)
Das Unfallgeschehen im Zeitraum August 1996 bis Juli 2001 erfordert keine Massnahmen. Die Durchfahrtsbreite bei den Schutzinseln beträgt 3 m. Da die Radfahrenden baulich abgetrennt geführt werden, sind keine verkehrstechnischen Probleme aufzuführen.

Kreisel Dammstrasse
Das Unfallgeschehen im Zeitraum August 1996 bis Juli 2001 erfordert keine Massnahmen. Der Fahrbahnbelag ist in schlechtem Zustand und muss in den nächsten Jahren erneuert werden. Spurrinnen und Verdrückungen behindern den Wasserlauf. Im Rahmen dieser Erneuerung sollten die provisorisch erstellten Inseln definitiv erstellt werden.

Dammstrasse
Nach Ansicht des Kantons ist ein signalisiertes Lastwagenverbot auf der Dammstrasse nicht zwingend. Die derzeitige Höhenbeschränkung erlaubt nur die Passage von Lastwagen, die im Verzweigungsbereich mit der Bankstrasse schon heute keine verkehrstechnischen Probleme aufgeben. Es kommt hinzu, dass für den Bus die Unterführung offen bleiben muss.

Oberlandstrasse (Damm- bis Winterthurerstrasse)
Das Unfallgeschehen im Zeitraum August 1996 bis Juli 2001 ist unbedeutend und erfordert keine Massnahmen. Die Sicht aus der Zieletenstrasse entspricht nicht der Abstandsverordnung und sollte bei Gelegenheit verbessert werden.

Anschluss Oberland-/Winterthurerstrasse
Das Unfallgeschehen im Zeitraum August 1996 bis Juli 2001 ist unbedeutend und erfordert keine Massnahmen. Die bestehende Verkehrsanlage und die Platzverhältnisse sind für alle Verkehrsbeziehungen ausreichend. Ein Kreisel ist somit nicht zwingend, würde aber einen sichereren und verflüssigten Verkehrsablauf ermöglichen.

Winterthurerstrasse (Oberlandstrasse bis Kreisel Schlüssel)
Das Unfallgeschehen im Zeitraum August 1996 bis Juli 2001 ist mit Ausnahme des Knoten Bank-/Brandstrasse unbedeutend und erfordert keine Massnahmen. Handlungsbedarf besteht jedoch beim Knoten Bank-/Brandstrasse, wo sich im erwähnten Zeitraum 25 von der Polizei registrierte Unfälle ereigneten; davon 17 Überquerungsunfälle. Es handelt sich somit um einen Unfallschwerpunkt; entsprechende Massnahmen sind so oder so notwendig.

Zusammenfassung
Zusammenfassend stellen das Tiefbauamt des Kantons Zürich, Abteilung Staatsstrassen, und die verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei fest, dass aus verkehrstechnischer Sicht einer Signalisation des Lastwagenverkehrs via Oberlandstrasse und Winterthurerstrasse, wie es der Stadtrat Uster vorschlägt, nichts entgegensteht.

Verkehrssicherere Innenstadt
Aus baulicher und raumplanerischer Sicht steht der Umleitung des Schwerverkehrs, wie es ja auch im kantonalen Verkehrsrichtplan vorskizziert wird, nichts entgegen. Voraussetzung aus rechtlicher Sicht ist die vom Stadtrat beantragte Änderung des regionalen Verkehrsrichtplanes. Nach der Auslagerung des Schwerverkehrs aus dem Zentrum müsste eine bauliche Umgestaltung an die Hand genommen werden.
Brunnenstrasse (Oberlandstrasse bis Bahnübergang)
Die räumli-chen Verhältnisse sind bekanntermassen äusserst knapp. Auch bei einem Lastwagenfahrverbot mit gestattetem Zubringerdienst sind Radstreifen auf der Fahrbahn nicht möglich. Dazu müsste die Strasse min-destens rund 8 m breit sein, wodurch aber das Trottoir um je 0,75 m verschmälert werden müsste. Ein möglicher Lösungsansatz wäre die Ausgestaltung eines Mehrzweckstreifens in der Strassenmitte, wie er sich bereits an der Bankstrasse bewährt hat.

Zentralstrasse
Im Zusammenhang mit der Sperrung des Bahnüberganges Brunnenstrasse für den Schwerverkehr bestünde die Möglichkeit, auch die Zentralstrasse für den Schwerverkehr zu sperren, da die direkte Weiterfahrt über die Bahnhofstrasse untersagt wird. Als Ausweichroute müsste die Apothekerstrasse favorisiert werden. Vor- und Nachteile dieser Variante sind noch nicht ausdis-kutiert worden. Selbstverständlich müssten auch hier für Anlieferung und öffentlichen Verkehr Ausnahmeregelungen gefunden werden.

Weitere Massnahmen
Eine weitere bauliche Möglichkeit für die Verbesserung des Nord-Süd-Verkehrs der Zufussgehenden und Radfahrenden wäre die Realisierung der Unterführung Kanzleistrasse. Entsprechende Pläne sind vorhanden.
Im Brunnenwiesenquartier ist die Einführung der Tempo-30-Zone im Gange. Flankierend dazu ist vorgesehen, die im Richtplan ausgeschiedene Fuss- und Radweg-verbindung aufzuwerten.

Erste Realisierungsetappe
Allgemein kann nachgewiesen werden, dass der Lastwagenanteil in Uster je nach Streckenabschnitt zwischen 2 und 6 % des Gesamtverkehrs liegt.
Die Brunnenstrasse wird aufgrund einer Stichprobenerhebung während der Lastwagenspitze (14–15 Uhr) in beiden Fahrtrichtungen zusammen mit rund 50 Lastwagen/h befahren. Davon ist ca. 90 % Durchgangsverkehr. Stichprobenerhebungen haben auch ergeben, dass der Nord-Süd-Lastwagenverkehr auf der Brunnenstrasse mehrheitlich von der Autobahn aus Ric-tung West kommt.
Diese Tatsache bewogen den Stadtrat, im Sinne einer ersten Realisierungsetappe bei der Kantonspolizei eine Anpassung der Signalisation auf der Ustermer Nord-Süd-Achse zu erwirken.

Neue Signalisation
Mit Hilfe der von der Kantonspolizei genehmigten signalisationstechnischen Anpassung soll der Durchgangsverkehr durch Uster von der Achse Pfäffiker-, Brunnen-, Bahnhofstrasse auf den äusseren Umfahrungsbügel zwischen den Autobahnanschlüssen «Uster Nord» und «Uster West» und die innere Entlastungsroute Pfäffiker-, Oberland-, Winterthurerstrasse sowie ab Autobahnausfahrt «West» auf die Winterthurer-, Berchtold-, Zürichstrasse in die Zentralstrasse geleitet werden. Dieser Signalisationsinhalt gilt auch in Gegenrichtung, von Süden nach Norden. Damit die Griffigkeit dieser neuen Signalisationsanordnung überprüft werden kann, werden flankierende Verkehrszählungen durchgeführt. Dazu hat der Stadtrat den Betrag von Fr. 25'200.— gesprochen.

Die zweite Etappe
Im Sommer 2003 ist die Versuchsphase abgeschlossen. Die vorliegenden Zählresultate werden ausgewertet und gewürdigt. Es gilt dannzumal durch den Stadtrat zu entscheiden, ob der Bahnübergang Brunnenstrasse definitiv für den Schwerverkehr gesperrt wird. Die Verkehrsanordnung müsste öffentlich ausgeschrieben werden. Flankierend dazu wäre die aufskizzierte Umgestaltung des Strassenraumes an die Hand zu nehmen.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erledigt abzuschreiben.

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