Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

09. Juli 2001

Neues System bei den Prämienverbilligungen

Anfrage von Stefan Feldmann

Bisher wurde die Individuelle Prämienverbilligung den bezugsberechtigten Personen automatisch ausbezahlt. Gerade der nicht gut deutschsprechenden Bevölkerung wurde bislang gesagt, dass sie auf keinen Fall etwas unterschreiben dürfe, weil dies nach dem bisherigen System einer Verzichtserklärung gleichkam. Für das Jahr 2002 müssen bezugsberechtigte Personen die Prämienverbilligung nun aber erstmals mit einem unterschriebenen Formular, welches sie innert zwei Monaten zurücksenden müssen, anfordern. Durch diesen Systemwechsel verlieren bezugsberechtigte Personen, welche das Formular nicht ordnungsgemäss zurücksenden, ihren Anspruch. Es ist zu befürchten, dass gerade ältere Menschen, Menschen mit ungenügenden Deutschkenntnissen und sozial benachteiligte Personen diesen Systemwechsel trotz Merkblatt nicht bemerken und so ihren Anspruch verlieren.

In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:

  1. Wieviele Personen, welche von den fiskalischen Zahlen her anspruchsberechtigt wären, haben ihren Anspruch nicht geltend gemacht, also das Formular nicht unterschrieben zurückgesendet? Wie hoch ist dieser Anteil in Prozenten?
  2. Wie hoch ist dieser Anteil gegenüber den Personen, welche in den Vorjahren bewusst auf ihren Anspruch verzichtet haben?
  3. Wie hoch sind die Einsparungen, die die öffentliche Hand auf Kosten finanziell schlechtgestellter Personen, welche den Antrag nicht eingereicht haben, macht?
  4. Wie interpretiert der Stadtrat die Anzahl bezugsberechtigter Personen, die ihren Anspruch wegen dem Systemwechsel verwirkt haben?
  5. Falls die Zahlen zeigen, dass eine grosse Zahl von bisher bezugsberechtigten Personen ihren Anspruch nicht geltend gemacht haben: Ist er auch der Meinung, dass es sinnvoll ist, den Systemwechsel wieder rückgängig zu machen?

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung dieser Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Auf die individuellen Verbilligungen der Krankenkassenprämien (IPV) können die Gemeinden geringen Einfluss ausüben, da sich das ganze Verfahren ausschliesslich nach kantonalen Vorgaben (EG KVG) richtet. Die operative Umsetzung liegt mehrheitlich bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Zürich. Für die Beantwortung der Fragen werden deshalb im Wesentlichen die Informationen der SVA beigezogen.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 22. August 2001 die Anfrage der Kantonsrätinnen Chantal Galladé und Esther Arnet vom 11. Juni 2001 betreffend Neues System bei der Prämienverbilligung geantwortet. Da die Kantonsrätinnen inhaltlich die selben Fragen stellten wie der Gemeinderat Stefan Feldmann, liegt die Antwort des Regierungsrates der Stellungnahme des Stadtrates zur Kleinen Anfrage bei.

Sowohl für die Auszahlung der IPV 2001, wie auch für das Jahr 2002 liegen grundsätzlich noch keine gesicherten Zahlen vor.

Im heutigen Zeitpunkt präsentieren sich die Zahlen wie folgt:

Automatisiertes Verfahren 2001
Anzahl IPV-Berechtigte: 8157 Personen
Ausbezahlte IPV: 6966 Personen (85,4 Prozent)
Nicht ausbezahlte IPV: 1191 Personen (14,6 Prozent)

Antragsverfahren 2002
Anzahl IPV-Berechtigte: 8157 Personen
Auszuzahlende IPV: 6554 Personen (80,3 Prozent)
Nicht ausbezahlte IPV: 1603 Personen (19,7 Prozent)

Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass bereits im automatisierten Verfahren für das Jahr 2001 an 14.6% der Berechtigten die IPV nicht ausbezahlt wurde. Die Gründe dafür sind verschieden und müssen zum Teil angenommen werden, da es keine entsprechenden Erhebungen gibt. Die SVA vermutet insbesondere, dass Personen, welche um Nachinformationen angeschrieben wurden, diese nicht zuletzt aus Desinteresse nicht geliefert haben. Weiter gibt es laut SVA Personen, die zwischen der Anspruchsmitteilung der SVA bis zur Auszahlung verstarben, oder ohne Angabe einer korrekten Adresse weggezogen sind.

Im Antragsverfahren für die IPV 2002 hat die Anzahl derjenigen, welche die Verbilligung nicht erhalten werden um 5.1% zugenommen. Diese Zahl dürfte sich aber noch verringern, da nach Aussagen der SVA nach wie vor Anträge eingehen und behandelt werden. Ein endgültiges Resultat wird frühestens anfangs 2002 vorliegen.

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