Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

08. September 2016

Konsequente Umsetzung des Energieplans 2013

Interpellation von Marius Weder

Im Energieplan der Stadt Uster aus dem Jahre 2013 ist als Hauptziel für das gesamte Siedlungsgebiet festgelegt, dass der Anteil der erneuerbaren Energieträger und der Abwärmenutzung (inkl. Abwärme aus fossil betriebener Wärmekraftkopplung) am Gesamtwärmeverbrauch von heute 7% bis 2025 auf 25% und bis 2035 auf 45% gesteigert werden soll.

Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn im bestehenden Siedlungsgebiet 85% davon an einen Wärmeverbund angeschlossen ist und bei Neubaugebieten nahezu vollständig mit erneuerbarer Energie oder Abwärme versorgt wird. Der Energieplan legt dazu Prioritätsgebiete und Eignungsgebiete für Wärmeverbünde dar. In den zwei Prioritätsgebieten "Zeughaus – Kern Süd" und "Spital Uster – Wagerenhof – Sportanlagen Buchholz" finden derzeit bekanntlich grosse bauliche Aktivitäten statt (Sanierung Illuster, Kern Süd, Sanierung Uster 77, Am Stadtpark bzw. Neubau Hallenbad, Neubau Spital, Erneuerung Wagerenhof). Diese bauliche Tätigkeit wäre eigentlich DIE Chance, die Überlegungen des Energieplans für einen Wärmeverbund umzusetzen. Unseres Wissens wurde indessen kürzlich die Machbarkeit eines Wärmeverbunds im Zentrum und bei den Sportanlagen negativ beurteilt.

Kaum ist der Energieplan festgesetzt, scheint dieser somit zu einem Papiertiger zu werden. Das irritiert und wirft Fragen auf, die wir den Stadtrat zu beantworten bitten:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat die Umsetzung des Energieplans? Können die im Energieplan und letztlich auch in der Gemeindeordnung festgelegten energiepolitischen Ziele erreicht werden?
  2. Falls nein, was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, dass diese dennoch erreicht werden?
  3. Welche Strategie verfolgt der Stadtrat als Eigentümerin der Energie Uster AG, damit diese das maximal Mögliche zum Erreichen der energiepoliti-schen Ziele beiträgt? Können die finanziellen Vorgaben der Eigentümerstra-tegie beim heutigen Zinsumfeld mit Wärmeverbunden erreicht werden? Sind die Vorgaben weiterhin richtig und angemessen?
  4. Welche Praxis verfolgt der Stadtrat bei der Verfügung von Anschlusspflich-ten? Wie viel teurer muss der Anschluss an Wärmeverbunde gegenüber Alternativlösungen sein, dass der Stadtrat die Verfügung der Anschlusspflicht als nicht mehr verhältnismässig erachtet?
  5. Wurde diese Praxis schon gerichtlich überprüft? Wie ist sie im Vergleich mit anderen Zürcher Gemeinden zu beurteilen?
  6. Welche energetischen Vorgaben gedenkt der Stadtrat in Zukunft in Gestaltungsplänen zu verlangen? Welche energetischen Mehrkosten werden gemessen am meist geschaffenen Planungsmehrwert den Grundeigentümern zugemutet?

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

 

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