Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

21. Februar 2002

Einreichung einer Behördeninitiative auf Änderung des Flughafens-Gesetzes

Beschlussesantrag der SP/Juso-Gemeinderatsfraktion

Gestützt auf §19 des «Gesetzes über das Vorschlagsrecht des Volkes (Initiativgesetz)» vom 1. Juni 1969 reicht der Gemeinderat Uster beim Kantonsrat des eidgenössischen Standes Zürich folgende Behördeninitiative ein:

Das kantonale «Gesetz über den Flughafen Zürich (Flughafengesetz)» vom 12. Juli 1999 wird wie folgt geändert:

§19 Weisungsrecht des Staates
neuer Abschnitt 2
Der Regierungsrat erteilt der Staatsvertretung im Verwaltungsrat Weisung, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass die Anzahl der Flugbewegungen beim Flughafen Zürich auf jährlich 320'000 Bewegungen begrenzt werden.

Begründung:
Am 13. Januar 2002 hat die Zürcher Bevölkerung dem Kredit für eine Beteiligung an einer neuen nationalen Fluggesellschaft sowie einen Verpflichtungskredit für die Flughafenbetreiberin deutlich gutgeheissen. Die Zürcher Bevölkerung anerkennt damit die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich-Kloten für die Region Zürich. Sie ist dem-nach auch bereit, die lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs zu tragen. Allerdings zeigen die Diskussionen rund um das neue Betriebsreglement und die neuen An- und Abflugwege, dass die Bereitschaft der Zürcher Bevölkerung nicht unbegrenzt ist. Die von der Flughafenbetreiberin betriebene Wachstumsstrategie trägt den geäusserten Bedenken der Zürcher Bevölkerung keine Rechnung. Eine Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen böte die Gelegenheit diesen Bedenken zu entsprechen und die Belastung auf ein erträgliches Mass zu reduzieren.

Durch die nach oben unbegrenzente Wachstumsstrategie der Flughafenbetreiberin Unique wird auch die Chance, sich im Fluglärmstreit auf eine gerechte Verteilung der Lasten des Luftverkehrs zu einigen, massiv geschmälert. Eine Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen gäbe allen Beteiligten eine gewisse Planungssicherheit. Die Chancen zu einer gerechten Verteilung des Fluglärms zu gelangen, würden erheblich verbessert, da sich nun mal weniger Fluglärm erheblich besser verteilen lässt, als viel und unaufhörlich wachsender Fluglärm. Eine Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen könnte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Klarheit über die An- und Abflugrouten und das «richtige» Mass der zumutbaren Belärmung besteht, auch durch eine Plafonierung via Lärmwerte abgelöst werden, womit einem allfälligen technischen Fortschritt im Triebwerksbau Rechnung getragen werden könnte.

In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der SP/Juso-Gemeinderatsfraktion schreibt der Stadtrat am 26. Juni 2001: «Im Gegenteil (zu einem von der SP/Juso-Fraktion erhobenen Vorwurf einer falschen stadträtlichen Strategie, Anm.) trägt der Stadtrat die politische Forderung des Runden Tisches mit, die Zahl der Flugbewegungen auf 320'000 jährlich zu plafonieren.» Und etwas weiter: «Der Stadtrat stellt sich hinter diese Forderungen, die zu einem wesentlichen Teil bereits Bestandteil des von den Gemeinden im Bezirk Uster ausgearbeiteten Weissbuchs waren.»

Die SP/Juso-Gemeinderatsfraktion unterstützt den Stadtrat in diesem Punkt und möchte den Worten nun mit diesem Beschlussesantrag auch Taten folgen lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich, der im Verwaltungsrat der Flughafenbetreiberin gemäss geltendem Flughafengesetz eine Sperrminiorität besitzt und bezüglich Pistenarchitektur und Betriebsreglement ein umfangreiches Weisungsrecht besitzt, soll mittels einer Änderung des Flughafengesetzes dazu verpflichtet werden, seine Vertretung im Verwaltungsrat anzuweisen, alle notwendigen Vorkehrungen für eine Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen auf 320'000 Bewegungen pro Jahr zu treffen.

Der Gemeinderat lehnte den Beschlussesantrag ab.

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