Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

24. Juni 2002

Auswirkungen des gescheiterten Staatsvertrages auf den Fluglärm für Uster

Anfrage von Barbara Thalmann

Der Nationalrat hat den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, der die Flugrouten neu regeln sollte, abgelehnt. Voraussichtlich wird der Ständerat im Herbst dem Entscheid des Nationalrates folgen. Dadurch entsteht ein rechtsfreier Raum. Von seiten Deutschlands wurde bereits angekündigt, diesen mit einer einseitigen Rechtsverordnung zu füllen, welche nur noch 80'000 Anflüge über süddeutschem Gebiet, eine ausgedehnte Nachtflugsperre und ein Flugverbot an den Wochenenden umfassen wird.

Wie diversen Zeitungen zu entnehmen war, haben sich sowohl die Flughafenbetreiberin Unique wie auch Verantwortliche der nationalen Fluggesellschaft Swiss befürwortend zu einer allfälligen Einführung von neuen An- und Abflugrouten via Notrecht ausgesprochen, womit den Anwohnerinnen und Anwohnern alle Rekursmöglichkeiten entzogen würden.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Ist durch die Ablehnung des Staatsvertrages und die zu erwartende einseitige Verordnung Deutschlands – insbesondere abends und an den Wochenenden – mit mehr Fluglärm über Uster zu rechen?
  2. Wie gedenkt sich der Stadtrat gegenüber allfälligem Notrecht zu verhalten?
  3. Welche Schritte sieht er vor?Wie gedenkt der Stadtrat zu informieren?
  4. Welche weiteren Schritte werden vom Stadtrat in Sachen Fluglärm unternommen?

Besten Dank für die Beantwortung.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es ist nicht auszuschliessen, dass bei einer Ablehnung des Staatsvertrages und der darauf von Deutschland angedrohten einseitigen Verordnung für Uster und den Süden des Flughafens mit mehr Fluglärm zu rechnen ist. Dies zu verhindern, ist die Aufgabe der gewählten Politikerinnen und Politiker und der Bevölkerung des Südens.

Zu Frage 2: Nur in einer tatsächlichen Notlage lässt sich Notrecht aus aus demokratischer Sicht rechtfertigen. Von einer Notlage ziwschen Deutschland und der Schweiz kann heute sogar im schlechtesten Fall nicht gesprochen werden. Es wäre daher undemokratisch und gegen den Rechtsstaat, wenn Notrecht als Vorwand für den Fluglärm im Süden des Flughafens herhalten müsste.

Zu Frage 3: Der Stadtrat informiert seit Beginn dieser Debatte das Parlament wie die Bevölkerung direkt und mittels des Fluglärmforums Süd über die untenommenen Schritte und die Fakten. Eine wichtige Rolle spielen in diesem politischen Prozess wiederum die Medien, welche regelmässig und breit über die Vorgänge berichten und diese kommentieren.

Zu Frage 4: Der Stadtrat ist Rahmen des Fluglärmforums Süd Mitauftraggeber der Sicherheitsstudie zu den bisher vorliegenden neuen Varianten des Betriebsreglements sowie eines Rechtsgutachtens zu den aufgeworfenen raumplanerischen Fragen.
Auf juristischer Ebene hat er gemeinsam über die Region hinaus alle nötigen Schritte unternommen, um mit allen Mitteln eine neue zusätzliche Belastung des Südens des Flughafens zu verhindern.

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