Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

30. August 2002

Tempoüberschreitung an der Bankstrasse

Anfrage von Stefan Feldman

Seit Oktober 2000 gibt es im Ustermer Stadtzentrum beim Bahnhof eine Tempo 30-Zone. In einer «Angewöhnungsphase» wurde mit sanften Methoden auf die neue Temposignalisation aufmerksam gemacht. Als ständige Erinnerung an die tiefere Tempolimite hängen etwa bis heute die Tempo-30-Banner an den Kandelabern.

Im Januar 2002 berichtete der «Anzeiger von Uster», dass in der Tempo 30-Zone an der Bankstrasse auch nach über einem Jahr nach der Einführung jede dritte Automobilistin, jeder dritte Automobilist schneller als die signalisierten 30 km/h unterwegs ist. Die Übertretungsquote an der Bankstrasse ist somit extrem hoch: «Normal» wäre gemäss Stadtpolizei Uster eine Übertretungsquote von 10 bis 12 Prozent.

Bei zwei weiteren Messungen im Februar 2002 wurden innerhalb von einer Stunde 14 bzw. 11 Übertretungen registriert. Der schnellste Automobilist war gar mit 54 Stundenkilometern unterwegs – fast doppelt so schnell wie erlaubt. Die Stadtpolizei hat daraufhin angekündigt, zu verschiedenen Tageszeiten häufigere Kontrollen durchzuführen.

Die Verordnung über die Tempo 30-Zonen des Bundes sieht vor, dass die Erreichung des Ziels einer Temporeduktion durch die Behörden zu überprüfen ist. Weiter schreibt die Verordnung in Artikel 6 vor: «Wurden die angestrebten Ziele nicht erreicht, so sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.»

Ich frage den Stadtrat in diesem Zusammenhang an:

  1. Wurden die von der Stadtpolizei angekündigten, vermehrten Kontrollen durchgeführt? Wenn ja, wie oft und mit welchem Ergebnis?
  2. Welche weitere Massnahmen wurden getroffen, um das Ziel einer Temporeduktion zu erreichen? Mit welchem Ergebnis?
  3. Falls die Übertretungsquote an der Bankstrasse noch immer überdurchschnittlich hoch ist, welche zusätzlichen Massnahmen im Sinne der Verordnung über Tempo 30-Zonen des Bundes sieht der Stadtrat vor, um Tempo 30 an der Bankstrasse durchzusetzen?

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung meiner Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stadtpolizei hat seit Jahresbeginn durchschnittlich zwei Kontrollen pro Monat an der Bankstrasse durchgeführt. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Die Auswertungen zeigen, dass sich seit der vermehrten Kontrollen die Situation nicht merklich verbessert hat. Nicht-berücksichtigt ist bei dieser unvollständigen Beurteilung die nichterhobene Fahrzeugmenge. Im weiteren spielt die Fahrrichtung der Verkehrsteilnehmenden eine wesentliche Rolle, denn in Richtung Dammstrasse (ab Bahnhofpassage) wird tendenziell schneller gefahren als in die Gegenrichtung, wie die Messungen zeigen.

Zu Frage 2: Die Abteilung Sicherheit hat zusammen mit der Abteilung Raumordnung im Frühsommer 2002 eine Sensibilisierungskampagne mit dem Thema gegenseitige Rücksichtnahme durchgeführt. Diese Aktion thematisierte ein weiteres Mal die Idee des Miteinanders unter den verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen und das situationsangepasste Verhalten. In Ergänzung zu präventiven Massnahmen setzt die Abteilung Sicherheit auch repressive Mittel ein. Die mittlerweile mit einem Lasergerät durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen der Stadtpolizei ergaben noch eine Übertretungsquote von ca. 10%, was gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung darstellt. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Massnahmen zur Unterstützung des Langsamverkehrs und damit der Koexistenz im Bereich Bankstrasse notwendig sind. So wurde u.a. das Geschwindigkeitsanzeigegerät "Inforadar" eingesetzt. Durch die prägnante Anzeige der Fahrgeschwindigkeit dient es den Fahrzeuglenkenden der Selbstkontrolle und unterstützt die Angewöhnung an Tempo-30.

Zu Frage 3: Seit dem 1. Januar 2002 sind mit einer Verordnung die neuen Bestimmungen zur vereinfachten Einrichtung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen in Kraft. Darin sind neue markierungstechnische Massnahmen vorgesehen. So kann jetzt zum Beispiel "Zone 30" auf die Fahrbahn markiert werden. Die Abteilung Sicherheit will nun diese neue Möglichkeit ausnützen und hat deshalb bei der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei für diese Zone solche "Zone 30"-Markierungen beantragt. Diese im Juli 2002 von der Kantonspolizei bewilligten Markierungen sollen nun an der nächsten Arbeitssitzung mit der Abteilung Raumordnung definitiv festgelegt und anschliessend raschmöglichst ausgeführt werden.

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