Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

26. September 2002

Kredit für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in den Ustermer Quartieren

Motion der SP-Gemeinderatsfraktion

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Kredit für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in den Ustermer Quartieren vorzulegen. Gleichzeitig mit dem Kredit soll dem Gemeinderat ein Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, welcher die geographische Ausdehnung der Tempo-30-Zonen, die vorgesehenen baulichen Massnahmen sowie einen Zeitplan für die Umsetzung enthält.

Begründung

Mit der Inkraftsetzung der eidgenössischen Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen auf den 1. Januar 2002 wurde die Einführung von Tempo-30-Zonen erleichtert. Durch die neue Verordnung erhalten die Gemeinden einen etwas grösseren Spielraum bei der Gestaltung von Tempo-30-Zonen, wenn auch die Verordnung bezüglich bauliche Massnahmen klare Vorgaben macht. Nachdem aus diversen Quartieren Usters die Forderung nach Tempo-30-Zonen laut geworden ist, soll in Uster die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Angriff genommen werden, mit dem Ziel einer Steigerung der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner und der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Begrenzung der Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs auf das zur Erreichung dieses Ziels Notwendige.

Mit der vorliegenden Motion wird der Stadtrat beauftragt, dem Gemeinderat einen Kredit für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in den Ustermer Quartieren vorzulegen. Zusätzlich zum Kredit soll dem Gemeinderat ein Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, welcher die Eckdaten der Umsetzung enthält. Dabei sind aus Sicht der MotionärInnen folgende, durch das Bundesrecht vorgeschriebenen Vorgaben zu berücksichtigen:

  • Geographische Ausdehnung: Zu beruhigen sind alle Quartierstrassen in Uster. Kommunale Sammelstrassen sind, wo dies sinnvoll und gesetzlich zulässig ist, ebenfalls in die Tempo-30-Zonen zu integrieren (Art. 2a, Abs. 6 Signalisations-Verordnung [SigVO]).
  • Bauliche Massnahmen: Die Ein- und Ausfahrten der Zonen sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht (Art. 5, Abs. 1 Verordnung über Tempo-30-Zonen [VO T-30-Zonen]). Vor Schulen, Kindergärten und Heimen sind Fussgängerstreifen anzubringen (Art. 4, Abs. 1 VO T-30-Zonen). Weitere bauliche Massnahmen innerhalb der Tempo-30-Zonen sind zurückhaltend einzusetzen. Wo zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit nötig, sind aber zusätzliche bauliche Massnahmen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungsmassnahmen vorzusehen (Art. 5, Abs. 3 VO T-30-Zonen). Die realisierten Massnahmen sind spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen; wenn das Ziel einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erreicht ist, so sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen (Art. 6, VO T-30-Zonen).
  • Zeitplan: Die flächendeckende Einführung von Tempo 30 ist in Uster innerhalb von fünf Jahren abzuschliessen.

Schlussbemerkung: Die SP-Gemeinderatsfraktion hätte es begrüsst, die Suche nach einem möglichen Konsens bezüglich Umfang und Zeitplan einer flächendeckenden Umsetzung von Tempo 30 in Uster im Rahmen eines runden Tisches – nach dem Vorbild des seinerzeitigen runden Tisches zur Neugestaltung der Zürichstrasse – zu führen, wie dies ursprünglich auch von den FraktionspräsidentInnen anlässlich des Ratsherrenschiessens vereinbart worden ist. Nachdem nun aber die FDP-Fraktion mit ihrem Vorstoss die Diskussion in den Rat tragen will, sieht sich die SP-Gemeinderatsfraktion gezwungen, ihre Vorstellungen bezüglich Tempo 30 ebenfalls auf diesem Wege einzubringen.

Der Gemeinderat wandelte die Motion in ein Postulat und überwies es an den Stadtrat zur Bericht und Antragsstellung.

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