Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat
03. Oktober 2003
Stadt Uster als Landbesitzerin
Anfrage von Reto Dettli
Im Zusammenhang mit den in nächster Zukunft beabsichtigten Landverkäufen der Stadt Uster bitte ich den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Landparzellen in Bau- und Reservezonen besitzt die Stadt Uster? Wie gross sind diese, was ist der zugehörige Zonentyp?
- Welche Parzellen bzw. Landflächen wurden in den letzten 5 Jahren verkauft, gekauft oder abgetauscht?
- Welche Parzellen sind aus Sicht des Stadtrates strategisch wichtig? Welche Kriterien liegen dieser Auswahl zugrunde?
- Welche langfristige Strategie verfolgt der Stadtrat bzgl. Bewirtschaftung, Kauf, Verkauf und Abgabe im Baurecht?
Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
a) Grössere Grundstücke in der Bauzone
Loren und Mühliholz Land für Industrie- und Gewerbebauten ca. 70'000 m2
Hohfuren Land bis auf weiteres als strategische Landreserve für
die Realisierung der Mittelschule ca. 17'000 m2
Brandstrasse gemeinsamer Verkauf mit dem Kanton Zürich
geplant. Land für Wohnbauten. Anteil Stadt ca. 3'400 m2
Gabelacker Wermatswil, Land für Einfamilienhäuser wird im
kommenden Jahr erschlossen und anschliessend Parzellenweise an
Direktnutzer verkauft ca. 6'000 m2
Hinterwiesen im Richtplan Parkplatz vorgesehen, Zone öffentliche
Bauten und Anlagen ca. 4'000 m2
Dietenrain, strategische Landreserve Dietenrain ca. 4'000 m2
Krämeracker (Zone öffentliche Bauten und Anlagen, Reserve
Schulanlageerweiterung) ca. 11'000 m2
Apothekerstrasse 18, Wohnzone, teilweise überbaut ca. 7'000 m2
Ecke Winterthurerstrasse/Bankstrasse, Wohn-/Gewerbezone,
zur Zeit öffentlicher Parkplatz ca. 4'000 m2
Stapfer Wermatswil, Bauzone mit Gestaltungsplanpflicht
teilweise reserviert für Schulanlage ca. 11'000 m2
Untere Farb, teilweise überbaut, öffentlicher Gestaltungsplan erforderlich ca. 5'000 m2
b) Grössere Grundstücke in der Reservezone
Leigrueb, teilweise mit Landwirtschaftsgebäuden überbaut ca. 10'000 m2
Rüti, Wildsbergstrasse, im Richtplan reserviert für eine Schulanlage ca. 20'000 m2
Nossikon, im Grund, im Richtplan reserviert für eine Schulanlage ca. 22'000 m2
Oberuster, Weinhalde ca. 5'000 m2
Zuber, Wermatswil ca. 12'000 m2
Rüti, Haldenstrasse ca. 11'000 m2
Im oberen Grossriet, Nänikon ca. 19'000 m2
Zu Frage 2: Nachfolgend eine Aufstellung über die wichtigsten Geschäfte der letzten fünf Jahre über 500 m2:
Standort Fläche m2 Zone
2003:
Sonnenbergstrasse 4979 Verkauf Wohnzone
Grossriet 6690 Verkauf Industriezone
2002
Wührestrasse 594 Verkauf Wohnzone
Harnischbaum 2200 Kauf Landwirtschaftszone
2001
Wührestrasse 575 Verkauf Wohnzone
Mühleholz 2161 Verkauf Gewerbezone
Wilstrasse 1485 Verkauf Wohnzone
Wührestrasse 586 Verkauf Wohnzone
Talweg 3594 Kauf Wohnzone
Mühleholz 9010 Verkauf Gewerbezone
Loren 5595 Kauf Gewerbezone
2000
Mühleholz 33055 Kauf Gewerbezone
Hohfuren 30292 Verkauf Öffentliche Bauten
Wührestrasse 614 Verkauf Wohnzone
Wührestrasse 580 Verkauf Wohnzone
Wührestrasse 541 Verkauf Wohnzone
1999
Grossrietstrasse 2070 Verkauf Industriezone
Loren 1092 Kauf Gewerbezone
Zu Frage 3: Die Stadt hält in ihrem Eigentum generell nur Grundstücke, welche sie selber nutzt oder welche durch die Öffentlichkeit genutzt werden sowie Grundstücke, die infolge ihrer Lage einen strategischen Wert haben (zukünftige Nutzung für Verwaltung, Heime, Schulen, Freizeit, Sport und Kultur). Bei Grundstücken, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist ein Verkauf zu prüfen. Sie werden von unabhängigen Stellen bewertet und zu einem günstigen Zeitpunkt (Entwicklung Liegenschaftenmarkt) verkauft.
Zu Frage 4: Die Stadt Uster hat seit jeher eine aktive Landpolitik betrieben. Zur Zeit hat sie grosse Baulandreserven, insbesondere in der Arbeitsplatzzone (Gewerbe und Industriezone). Mittelfristig sollen diese Baulandreserven verwendet werden, um ertragsstarke und umweltverträgliche Unternehmen anzusiedeln, die zukunftsorientierte und qualifizierte Arbeitsplätze schaffen.
Die in den letzten 20 Jahren vereinbarten Baurechtsverträge dienten vorwiegend der Wohnbauförderung (Unterstützung von Genossenschaften / Realisierung von Alters- und Wohnbausiedlungen) und der Unterstützung von Vereinen für die Realisierung von Bauten im Sport- und Jugendbereich. Die Abgabe von Land im Baurecht wird auch in Zukunft im oben erwähnten Sinne geprüft.
Im Bereich Gewerbe- und Industrieland gibt der Stadtrat einem Verkauf der Grundstücke aus folgenden Gründen jedoch den Vorzug:
- Mit dem Verkaufserlös können die hohen Investitionen der nächsten Jahre teilweise finanziert werden. Es muss entsprechend weniger Fremdkapital beschafft werden.
- Der Stadtrat strebt mit dem Verkauf von Gewerbe- und Industrieland die Ansiedlung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen an.
- Die Entwicklung eines Baurechtsvertragspartners im Gewerbe- und Industriebereich in den nächsten 50 Jahren ist nicht absehbar. Die Zinseinnahmen sind damit nicht abgesichert.
- Eine anderweitige Nutzung eines Übernahmeobjektes ist sehr eingeschränkt.
- Die Übernahme eines verkommenen Gebäudes oder eines mit Altlasten belasteten Grundstückes kann unabsehbare Kosten zur Folge haben.