Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

22. September 2015

Kiesabbau im Hardwald

Anfrage von Balthasar Thalmann

Derzeit liegt der kantonale Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Berg/Näniker Hard, mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Rodungsgesuch öffentlich auf. Das Rodungsgesuch wurde gemäss Publikation von der Hard AG, Volketswil eingereicht. Offenbar besteht zwischen der Stadt Uster als Eigentümerin und der Hard AG entsprechende vertragliche Vereinbarungen.

In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat den geplanten Kiesabbau im Hardwald in Bezug auf die Bedeutung dessen als Naherholungsgebiet? Wie hat sich der Stadtrat im Rahmen der Richtplanrevision zu diesem Kiesabbaugebiet und im Rahmen der Anhörung des kantonalen Gestaltungsplans geäussert? Welche kommunalen Interessen hat er dabei in den Vordergrund gerückt?
  2. Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden zwischen der Stadt Uster und der Hard AG und mit welchen Rechten und Pflichten getroffen?
  3. Inwieweit hat der Stadtrat für diese Vertragsverhandlungen ein Bieterverfahren oder eine Ausschreibung durchgeführt? Wie bettet sich das gewählte Verfahren ins Submissionsrecht ein? Was waren die Auswahlkriterien und weshalb wurde die Hard AG ausgewählt?
  4. Wie hoch und über welche Zeitperiode sind die zu erwartenden Einnahmen? Inwieweit wurden sie in der Finanzplanung berücksichtigt?
  5. Inwieweit ist der Stadtrat bereit, die zu erwartenden Einnahmen einer direkten oder indirekten Zweckbestimmung z.B. in Form der Äufnung eines Fonds oder der Alimentierung der kulturellen Aktivitäten auf dem Zeughausareal zuzuführen?

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es ist unbestritten, dass der Hardwald ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung von Uster, resp. von Nänikon darstellt. Am 24. November 2009 setzte der Kantonsrat den kantonalen Richtplan «Versorgung, Entsorgung» fest. Dabei wurden in der Richtplankarte Materialgewinnungsgebiete bezeichnet. Explizit wurde aufgeführt, dass für das Gebiet Hardwald ein Konzept erarbeitet werden muss. In der Folge beauftragte das «Amt für Raumentwicklung» (ARE) eine Firma mit der Ausarbeitung eines solchen Konzeptes. Die Stadt Uster nahm zu diesem Konzept Stellung, in welchem auch der Erholungsnutzung ein Augenmerk gewidmet wurde. Insbesondere galt es, die Wanderwege während der Abbauphase aufrecht zu erhalten und in die Endgestaltung einzubinden.

Im Rahmen der Güterabwägung von Kiesabbau im Hardwald ist darauf hinzuweisen, dass es Staatsaufgabe aller Stufen ist, eine ausreichende Versorgungsbasis des Landes mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen zu sichern, wozu auch Rohstoffe, Kies, Steine, Erde etc., gehören. Die Kiesversorgung im Zürcher Oberland liegt im öffentlichen Interesse. Die natürlichen Materialvorkommen im Bereiche von Landwirtschaftsflächen sind weitgehend abgebaut und erschöpft. Die wenigen noch vorhandenen Abbaureserven sind teilweise von schlechter Qualität und nicht mehr ohne Zuführung auswärtiger Materialkomponenten verwendbar. Dies bedingt zunehmend Materialtransporte von auswärts, vorab aus dem Rafzer-Feld, und zudem werden grosse Quantitäten von Deponiematerial auf der Strasse weggeführt. Mit einer umsichtigen und ökologisch sinnvollen Bedarfsplanung kann nicht nur der haushälterische Umgang mit den bestehenden Ressourcen gefördert, sondern es können auch eine Vielzahl von umweltbelasteten Lastwagen-Transporten vermieden werden. Es besteht demnach ein öffentliches Interesse an der kostengünstigen Deckung des Kiesbedarfes ohne übermässig teure, ökologisch sinnlose Transportwege. Der Stadtrat unterstützt die vom Kanton verfolgte dezentrale Abbaustrategie. Es gibt mittelfristig keine vernünftige Alternative zum Kiesabbau im Wald mehr: Kiesimporte aus anderen Regionen sind sowohl ökologisch, als auch ökonomisch unsinnig.

Aus diesem Grunde hat sich der Stadtrat im Rahmen der Vernehmlassung zum kantonalen Richtplan (Kap. 5.3 Materialgewinnung) grundsätzlich positiv zum Kiesabbau im Hardwald geäussert.

Dieses Abbaugebiet kann vom bestehenden Standort der Hard AG (Betonwerk, Kalksandsteinwerk, Belagswerk, Recyclingwerk) her erschlossen werden; das abgebaute Material wird per Förderband zur Aufbereitungsanlage transportiert. Es entstehen keine Lastwagen-Fahrten; die Förderbänder bleiben nur befristet stehen, und es fällt die heute unerlässliche Zufuhr von rund 90 LKW-Fuhren pro Tag weg.

Der Schutz des Waldes wird nicht in Frage gestellt; auch für Kiesnutzungen, welche eine vorübergehende Rodung notwendig machen, bestehen enge gesetzliche Vorgaben. Durch fachgerechte Rekultivierungsmassnahmen ist eine gleichwertige Folgenutzung problemlos zu erreichen. Fichten-Monokulturen können nach dem Abbau durch standortgerechte, artenreiche, ökologisch wertvolle Mischwälder mit hohem Erholungs- und Nutzwert ersetzt werden. Ebenso besteht die einmalige Möglichkeit, dass im Rahmen der notwendigen ökologischen Begleitmassnahmen Wander-Biotope,

Ersatz-Biotope, Sekundär-Biotope und Ausgleichsflächen unterschiedlichster Ausprägungen, wie Ruderalflächen, Tümpel, Pionierflächen mit lichter Bestockung usw. geschaffen werden können, welche den ökologischen Wert eines Waldgebietes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ebenso als Erholungsraum für Menschen deutlich und nachhaltig steigern und zur Verbesserung der Biodiversität einen wichtigen Beitrag leisten. Kiesabbau im Wald ist kein Raubbau an der Natur, er stellt vielmehr eine Chance dar, die Qualität des Waldes ökologisch nachhaltig zu verbessern.

Zu Frage 2: Die Stadt Uster hat mit Hard AG einen Rahmenvertrag über Kiesabbau und -auffüllung im Näniker Hard abgeschlossen. Er umfasst Parzellen-Flächen von ca. 23 Hektaren mit einem geschätzten nutzbaren Kiesvolumen von ca. 4 Mio. Kubikmeter/fest. Er enthält Bestimmungen über eine Dienstbarkeit, das Zusammenwirken mit der regionalen Kieswirtschaft, planungsrechtliche Voraussetzungen, die Infrastruktur und Massnahmen, den Kiesabbau- und Wiederauffüllungsbetrieb, die Wiederaufforstung und Rekultivierung sowie die Entschädigungen zu Gunsten der Stadt Uster. Schliesslich hat sich die Stadt Uster vorbehalten, sich periodisch durch Berichte über den Sachstand orientieren zu lassen. Die Stadt Uster hat Rechte aus ihrem Eigentum abgetreten und sich dafür unter anderem eine Geldentschädigung versprechen lassen. Diese fliesst in das Finanzvermögen und unterliegt den Bestimmungen über die Finanzkompetenzen.
 
Zu Frage 3: Es wurde kein Bieterverfahren und keine Ausschreibung über den geplanten Kiesabbau geführt. Der Stadtrat ist in diesem Fall nicht Auftraggeber für eine Lieferung oder eine Leistung, und demzu folge auch nicht zu einer Ausschreibung (Submission) verpflichtet. Es kommen somit die allgemei nen Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens nicht zur Anwendung.
 
Weiter ist zu beachten, dass die Hard AG ihr Kieswerk und ihre übrigen Anlagen direkt angrenzend an die Parzellen der Stadt Uster, die Gegenstand des Rahmenvertrages sind, betreibt. Der Abbau durch einen anderen Bewerber wäre zufolge mangelnder Erschliessung und Fehlens von Durchfahrt- und Benützungsrechten nicht möglich, aber auch ökologisch und ökonomisch unsinnig. Diesbezüglich ist Hard AG als ausschliesslicher Bewerber zugleich auch einzige und beste Wahl.
 
Zu Frage 4: Der Abbau ist auf 15 Jahre nach Rechtskraft aller Bewilligungen befristet, die Auffüllung und Rekultivierung auf 6 Jahre. Das nutzbare Kiesvolumen beträgt ca. 4 Mio. Kubikmeter fest, was einem Bruttoertrag von maximal CHF 24 Mio. entspricht, aber in diesem Sinne keine gesicherte Einnahme ist, weil vom Zustandekommen der planungsrechtlichen Vorbehalten und vom Umfang des möglichen Abbauvolumens abhängig ist. Daneben wurde eine Deponieentschädigung von mindestens 2 Franken pro Kubikmeter vereinbart. Die zu erwarteten Einnahmen werden erst nach rechtskräftiger Bewilligung des Gestaltungsplanes in der Finanzplanung berücksichtigt.
 
Zu Frage 5: Eine direkte Zweckbestimmung der Einnahmen aus dem Kiesabbau kommt für den Stadtrat nicht in Frage. Hingegen ist offensichtlich, dass die Einnahmen die heutige angespanntere Finanzplanung deutlich entlasten würden.

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