Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

26. Oktober 2016

Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Uster

Anfrage von Markus Wanner

Die eidgenössischen Räte haben in der Sommersession 2016 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit einer Revision u.a. des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich, über die direkte Bundessteuer und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden beschlossen. Die Revision ist die Folge der international geforderten Aufhebung des Sonderstatus der Holding- und vergleichbaren Gesellschaften. Zum Ausgleich dieser Steuerprivilegien werden beim Bund und / oder den Kantonen neue Instrumente zur Steuerreduktion geschaffen wie die Patentbox, die Inputförderung, die zinsbereinigte Gewinnsteuer etc.

Diese Reform hat finanzielle Konsequenzen für den Bund, die Kantone und Gemeinden Beim Bund führ die USR III in einer statischen Berechnung zu Ertragsausfällen von rund 1,3 Mrd. Franken. Die Höhe der Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden setzen sich zusammen aus den Ausfällen, die sich direkt aus der Bundesgesetzgebung ergeben, sowie aus den Ausfällen, die sich durch die Umsetzung im kantonalen Recht ergeben. Am 30. Juni 2016 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich seine Strategie für die kantonale Umsetzung präsentiert. Diese sieht neben der Einführung aller in der USR III vorgesehenen Steuererleichterungen auch eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 18,2 % vor. Der Kanton Zürich rechnet bei der vorgesehenen Umsetzung, unter Einbezug des erhöhten Kantonsanteils an den Bundessteuern, mit Ertragsausfällen für den Kanton und die Gemeinden von mehr als einer halben Milliarde Franken pro Jahr. Da es sich dabei um Schätzungen handelt, können die Ertragsausfälle auch höher ausfallen.

Gleichzeitig steht auf kantonaler Ebene das Abbauprogramm «Leistungsüberprüfung 16» (LÜ 16) an, das auch auf die Gemeinden finanzielle Auswirkungen haben wird.

Ich bitte den Stadtrat, die folgenden Fragen zu beantworten.

  1. Wie hat sich der Anteil Steuereinnahmen der juristischen Personen im Vergleich mit den Steuereinnahmen der natürlichen Personen in den letzten 20 Jahren entwickelt (in % und absoluten Zahlen).
  2. Mit welchen jährlichen Ertragsausfällen rechnet die Stadt Uster infolge der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Umsetzung der USR III?
  3. Wie hoch schätzt er dabei die Ertragsausfälle, die sich aufgrund der Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 18.2 % ergeben?
  4. Wie hoch sind die geschätzten Ertragsausfälle in Steuerfussprozenten ausgedrückt?
  5. Setzt sich der Stadtrat Uster dafür ein, dass die Gemeinde an der Erhöhung des Kantonsanteils bei den direkten Steuern direkt beteiligt wird?
  6. Wie wird der Stadtrat allfällige Ausfälle aus der USR III kompensieren? Denkt er an Leistungskürzungen der öffentlichen Hand und / oder eine Anhebung der kommunalen Einkommenssteuern?
  7. Welche Auswirkungen erwartet der Stadtrat auf den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden des Kantons Zürich? Muss damit gerechnet werden, dass durch Steuerausfälle bei den Gebergemeinden weniger Mittel dafür zur Verfügung stehen?

Besten Dank für die Beantwortung.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1: Die nachfolgende Graphik zeigt die Entwicklung der einfachen Staatssteuer der juristischen und der natürlichen Personen über die Jahre 2002 bis 2015. Die Graphik ist aus dem Bericht zur Jahresrechnung 2015 entnommen. Sie umfasst zwar nicht die geforderten 20 Jahre gibt aber trotzdem Aufschluss über die Entwicklung der Steuereinnahmen aufgeschlüsselt auf juristische und natürliche Personen.

So kann der Graphik entnommen werden, dass sich grundsätzlich die Steuereinnahmen der juristischen Personen im Gleichschritt mit den Steuereinnahmen der natürlichen Personen entwickeln. So betrug die einfache Staatssteuer bei den juristischen Personen im Jahr 2002; 5,5 Mio. Franken; was 9,8 Prozent der einfachen Staatsteuer entsprach. Im 2015 betrugen die Einnahmen bei den juristischen Personen 9,9 Prozent der einfachen Staatssteuer. Selbstverständlich kam es innerhalb der Jahre 2002 bis 2015 zu teilweise grossen Schwankungen. So betrug der Anteil der juristischen Personen an der einfachen Staatsteuer im Jahr 2009, 6,4 Prozent und im Jahr 2011, 10,7 Prozent.

Dabei können die Schwankungen von einem Jahr zum nächsten erheblich sein. Die Zunahme innert Jahresfrist betrug bis zu 3.3 Mio. Franken, die Abnahme allerdings auch bis zu 1.8 Mio. Franken. 

zu Frage 2: Anlässlich einer Medienkonferenz orientierte die Finanzdirektion des Kantons Zürich am 29. November 2016 über die Eckpfeiler für die Umsetzung der Unternehmersteuerreform III auf kantonaler Ebene. Dabei wurde unter anderem aufgezeigt, mit welchen Mindereinnahmen die einzelnen Gemeinden bei der Umsetzung der USR III zu rechnen hätten. Dabei handelt es sich selbstverständlich um statische Schätzungen. Gemäss dieser Übersicht müsste die Stadt Uster von Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern von 2,87 Mio. Franken ausgehen.

Zusätzlich würde aufgrund dieser Annahme der Ressourcenzuschuss für die Stadt Uster um 1,53 Mio. Franken tiefer ausfallen. Im Total entstünden der Stadt Uster so Mindereinnahmen von 4,4 Mio. Franken. Allerdings ist anzumerken, das der Ressourcenausgleich von verschiedenen Faktoren abhängt und letztlich die Ertragskraft der Stadt Uster relativ zum kantonalen Mittel ausgleicht. Eine solche Prognose ist deshalb schwierig. 

zu Frage 3: Bei den in der Frage aufgeführten 18,2 Prozent handelt es sich nicht um den Gewinnsteuersatz sondern um die gesamte Steuerbelastung am Beispiel eines Unternehmens mit Sitz in der Stadt Zürich. Effektiv soll der Gewinnsteuersatz von 8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden. Am Beispiel mit der Stadt Zürich würde damit die gesamte Steuerbelastung von heute 21,1 Prozent auf 18,2 Prozent für juristische Personen gesenkt werden können. Die Stadt Uster rechnet aufgrund der Senkung des Gewinnsteuersatzes mit Mindereinnahmen von 1,6 Mio. Franken. Diese sind aber bereits in den in der Antwort 1 aufgeführten Mindereinnahmen von Total 4,4 Mio. Franken enthalten.

zu Frage 4: 2015 betrug 1 Steuerfussprozent 800‘000 Franken. Würde man diese Zahl als Grundlage nehmen, entsprächen die in der Übersicht des Kantons Zürich aufgeführten 4,4 Mio. Franken Mindereinnahmen 5 1⁄2 Steuerfussprozenten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass einzelne Einnahmen auch im normalen Budgetprozess durchaus in dieser Grössenordnung nach oben oder nach unten ausschlagen können. Beispielsweise betrug die Differenz des kantonalen Ressourcenausgleichs für die Stadt Uster von 2014 zu 2015 fast 5 Mio. Franken. Die Abweichung im Bereich „Übrige Steuern“ betrug zwischen VA 2015 und IST 2015 sogar 5,4 Mio. Franken.

zu Frage 5: Die Vernehmlassung zur Umsetzung zur USR III ist noch nicht durch den Stadtrat verabschiedet. Die Vernehmlassung wird sich voraussichtlich an den Ausführungen des Gemeindepräsidentenverbandes anlehnen, der sich für eine höhere Kompensation der Gemeinden einsetzt.

zu Frage 6: Grundsätzlich rechnet der Stadtrat mittelfristig auch mit USR III (oder gerade deshalb, wie die Erfahrung mit USR II gezeigt hat) mit steigenden Erträgen aus der Besteuerung der juristischen Personen. Deshalb will der Stadtrat, wie übrigens auch der Regierungsrat, allfällige Ausfälle bei den Steuereinnahmen ohne Steuerfusserhöhung für die natürlichen Personen und ohne Leistungskürzungen bewältigen. Mit der generellen Leistungsüberprüfung hat der Stadtrat dafür die notwendigen Grundlagen geschaffen. Daneben führt die Einführung der neuen Rechnungslegung (HRM2) per 01. Januar 2019 dazu, dass die Abschreibungen deutlich tiefer ausfallen werden als bis anhin, was die Erfolgsrechnung der Stadt Uster weiter entlastet. 

zu Frage 7: Sicherlich wird die Umsetzung der USR III vorübergehend zu weniger Steuereinnahmen führen, was wiederum zu einem tieferen Finanzausgleich führen wird. Jedoch wird die USR III längerfristig den Wirtschaftsstandort Schweiz sicher stärken. Zudem hat die USR II seit 2007 insgesamt zu einer starken Erhöhung der Steuereinnahmen geführt – entgegen den dann zu maligen Befürchtungen.

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